…in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Dr. Bräunlich, wegen Wertzeichenvergehens gemäß § 39 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten gegen das Erkenntnis vom 27. Oktober 1999 des Hauptzollamtes Salzburg zu Recht erkannt: Der Berufung wird stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis…
…Berufung beigelegt. Am 5. April 2004 erging vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien folgender Vorhalt an den Berufungswerber: "§ 241 (2) Bundesabgabenordnung erfasst den Fall, dass Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet wurden, eine Abgabe zu entrichten. Nach Abs. 3 der obgenannten Gesetzesstelle können Anträge…
…Z. 1 VwGG aufzuheben" Es werde daher beantragt, dem Rückerstattungsanspruch stattzugeben. Dem erwiderte das Finanzamt in der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 25. Februar 2008 Folgendes: "Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist gemäß § 241 Abs 2 BAO der entrichtete Betrag…
…Überweisung auf das Konto Nr. 5504109 des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten ist. Es trifft zwar im Sinne des Berufungsbegehrens zu, dass § 203 BAO von in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichtenden Abgaben spricht, jedoch gelten die §§ 203 und 241 Abs. 3 BAO gemäß …
…Die Bestimmung des § 203 BAO sei nicht anzuwenden, weil diese auf die Bezahlung in Wertzeichen (Stempelmarken) abziele und im gegenständlichen Fall die Bezahlung der Gebühr durch Überweisung erfolgt sei. Außerdem widerspreche es im Weiteren den Grundsätzen von Treu und Glauben, die Gebühr doppelt einzuheben. Über…
…Bw., dass der Tatbestand des § 203 BAO nicht erfüllt sei, weil die Eingabengebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG nicht in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sei, sondern durch Überweisung auf das entsprechende Konto des Finanzamtes, auf welchen Sachverhalt die Bestimmung des § 211 Abs. 1 lit. d…
…Bw., dass der Tatbestand des § 203 BAO nicht erfüllt sei, weil die Eingabengebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG nicht in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sei, sondern durch Überweisung auf das entsprechende Konto des Finanzamtes, auf welchen Sachverhalt die Bestimmung des § 211 Abs. 1 lit. d…
…darin aus, dass § 203 BAO nur auf Abgaben anzuwenden wäre, welche in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, eine solche Entrichtungsweise jedoch in § 17a Z 4 VfGG nicht vorgesehen wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den vorliegenden Fall bezogenen gesetzlichen Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetztes, (VfGG…
…die in die TARIC-Position 4907 0010 00 einzureihen seien. Für diese Position sei beim Zusatzcode U045 (für "in Österreich gültige amtliche Wertzeichen") 0 % Einfuhrumsatzsteuer und beim Zusatzcode U999 (für "andere") 20 % Einfuhrumsatzsteuer vorgesehen. In Ansehung dieser Rechtslage sei daher spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Gegen…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO gilt, wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. (2) Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…BGBl. Nr. 267 in der jeweils geltenden Fassung - die auch für Eingaben maßgeblichen sonstigen Bestimmungen des Gebührengesetzes sinngemäß. Die Erhebung der Gebühr, die eine in Wertzeichen zu entrichtende Abgabe im Sinne der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der jeweils geltenden Fassung, ist, obliegt in…
…BGBl. Nr. 267 in der jeweils geltenden Fassung - die auch für Eingaben maßgeblichen sonstigen Bestimmungen des Gebührengesetzes sinngemäß. Die Erhebung der Gebühr, die eine in Wertzeichen zu entrichtende Abgabe im Sinne der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961 in der jeweils geltenden Fassung, ist, obliegt in…
…Abgaben in Wertzeichen vorgesehen haben, gehörte also vor dem Jahr 2002 auch der § 24 Abs. 3 VwGG. Nach § 203 Bundesabgabenordnung (BAO) ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht…
…241 Abs. 2 BAO ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht entsteht, von der zur Erhebung der Abgabe zuständigen Abgabenbehörde auf Antrag zurückzuzahlen, wenn Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet wurden, eine Abgabe zu entrichten. Nach Abs. 3 können Anträge nach Abs. 1 und…
…bei Eingaben im Zeitpunkt der Überreichung. Gemäß § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabenvorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe in Wertzeichen nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. § 203 BAO ist sinngemäß anzuwenden nach § 3 Abs…