…in der Finanzstrafsache gegen den Bw., vertreten durch Dr. Bräunlich, wegen Wertzeichenvergehens gemäß § 39 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten gegen das Erkenntnis vom 27. Oktober 1999 des Hauptzollamtes Salzburg zu Recht erkannt: Der Berufung wird stattgegeben und das angefochtene Erkenntnis…
…Berufung beigelegt. Am 5. April 2004 erging vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern Wien folgender Vorhalt an den Berufungswerber: "§ 241 (2) Bundesabgabenordnung erfasst den Fall, dass Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet wurden, eine Abgabe zu entrichten. Nach Abs. 3 der obgenannten Gesetzesstelle können Anträge…
…Z. 1 VwGG aufzuheben" Es werde daher beantragt, dem Rückerstattungsanspruch stattzugeben. Dem erwiderte das Finanzamt in der abweisenden Berufungsvorentscheidung vom 25. Februar 2008 Folgendes: "Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist gemäß § 241 Abs 2 BAO der entrichtete Betrag…
…d UStG 1994 steuerfrei, wenn er durch den Universaldienstbetreiber erfolgt, sondern auch bei Verkäufen durch andere Unternehmer, die Briefmarken im eigenen Namen verkaufen (zB Trafikanten). Werden die Wertzeichen mit Aufschlägen zum aufgedruckten Wert gehandelt (Aufgeld), kommt die Befreiungsbestimmung des § 6 Abs. 1 Z 8 lit…
…zu erfolgen, wenn sich auf dem Abgabenkonto der Rückstand erhöhen oder dadurch ein Rückstand entstehen sollte (zB VwGH 25.1.2007, 2005/16/0110). 22.16.2. Verwendung von Wertzeichen bei Nichtbestehen einer Abgabenschuld (§ 241 Abs. 2 BAO) Rz 1950: Zunächst ist festzustellen, inwieweit die…
…wieder aufzunehmen, als die ausgesetzte Schuldigkeit durch das Guthaben gedeckt werden kann (siehe Rz 1504). 2.1.8. Entrichtung in Wertzeichen (§ 211 Abs. 1 lit. h BAO) Rz 116: Die Entrichtung von Bundesabgaben durch Verwendung von Wertzeichen (Stempelmarken) ist derzeit nicht vorgesehen. 2.2. Respirofrist (§…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Gesellschaft (in Folge: Beschwerdeführerin) handelt mit amtlichen Wertzeichen, ua mit postfrischen deutschen Briefmarken. Mit Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2007 vom 19.2.2009 setzte die belangte Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin eine Umsatzsteuergutschrift iHv…
…ausdrücklich genannten Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung der jeweiligen Gegenstände vorliegen: Gesetzliche Zahlungsmittel unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z 8 lit. b UStG 1994; Amtliche Wertzeichen unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Z 8 lit. d UStG 1994; Luftfahrzeuge im Sinne des …
…der Bf. Beschwerde. In dieser führte er aus, dass sein Ansinnen nicht nur die Frage der unbegrenzten Umtauschmöglichkeit der Wertzeichen "Parkscheine" betroffen habe, sondern vor allem die Möglichkeit der kumulativen Verwendung von alten Parkscheinen, um die aktuell geforderte Gebühr zu begleichen (z.B. Verwendung von…
…angeschlossenen Erlagschein angefordert. Gem. § 203 BAO ist bei Abgaben, die nach den Abgabevorschriften in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, ein Abgabenbescheid nur zu erlassen, wenn die Abgabe nicht vorschriftsmäßig entrichtet worden ist. Nicht vorschriftsmäßig entrichtet ist eine Gebühr dann, wenn sie im Zeitpunkt des Entstehens…
…Überweisung auf das Konto Nr. 5504109 des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu entrichten ist. Es trifft zwar im Sinne des Berufungsbegehrens zu, dass § 203 BAO von in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichtenden Abgaben spricht, jedoch gelten die §§ 203 und 241 Abs. 3 BAO gemäß …
…Die Bestimmung des § 203 BAO sei nicht anzuwenden, weil diese auf die Bezahlung in Wertzeichen (Stempelmarken) abziele und im gegenständlichen Fall die Bezahlung der Gebühr durch Überweisung erfolgt sei. Außerdem widerspreche es im Weiteren den Grundsätzen von Treu und Glauben, die Gebühr doppelt einzuheben. Über…
…Bw., dass der Tatbestand des § 203 BAO nicht erfüllt sei, weil die Eingabengebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG nicht in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sei, sondern durch Überweisung auf das entsprechende Konto des Finanzamtes, auf welchen Sachverhalt die Bestimmung des § 211 Abs. 1 lit. d…
…Bw., dass der Tatbestand des § 203 BAO nicht erfüllt sei, weil die Eingabengebühr nach § 24 Abs. 3 VwGG nicht in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sei, sondern durch Überweisung auf das entsprechende Konto des Finanzamtes, auf welchen Sachverhalt die Bestimmung des § 211 Abs. 1 lit. d…
…darin aus, dass § 203 BAO nur auf Abgaben anzuwenden wäre, welche in Wertzeichen (Stempelmarken) zu entrichten sind, eine solche Entrichtungsweise jedoch in § 17a Z 4 VfGG nicht vorgesehen wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Die auf den vorliegenden Fall bezogenen gesetzlichen Bestimmungen des Verfassungsgerichtshofgesetztes, (VfGG…
…die in die TARIC-Position 4907 0010 00 einzureihen seien. Für diese Position sei beim Zusatzcode U045 (für "in Österreich gültige amtliche Wertzeichen") 0 % Einfuhrumsatzsteuer und beim Zusatzcode U999 (für "andere") 20 % Einfuhrumsatzsteuer vorgesehen. In Ansehung dieser Rechtslage sei daher spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Gegen…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO gilt, wurde eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht, so ist der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. (2) Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…
…Gemäß § 241 Abs. 1 BAO ist, wenn eine Abgabe zu Unrecht zwangsweise eingebracht wurde, der zu Unrecht entrichtete Betrag über Antrag zurückzuzahlen. Abs 2 Wurden Wertzeichen (Stempelmarken) in der Absicht verwendet, eine Abgabe zu entrichten, so ist der entrichtete Betrag, soweit eine Abgabenschuld nicht besteht…