…Überlegungen anzustellen sind, wie für den "Wert" den ein Bestandnehmer im Sinne des § 33 TP 5 GebG aufzuwenden hat, um eine Sache in Bestand nehmen zu können. Weiters hat der Verwaltungsgerichtshof ausdrücklich dargelegt, dass es bei der Feststellung des bedungenen Entgeltes darauf ankommt, was der…
…Finanzamt ausgehend vom Wert des bedungenen Engeltes von 250.000 S die Rechtsgebühr gemäß § 33 TP 9 GebG in Höhe von 5.000 S ( = 363,36 €) fest. Begründend wurde angeführt, der Wert des aufgegebenen Wohnrechtes (250.000 S) sei das Entgelt für das…
…vom Wert des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 17 Abs. 1 GebG ist für die Festsetzung der Gebühren der Inhalt der über das Rechtsgeschäft errichteten Schrift (Urkunde) maßgebend. Zum Urkundeninhalt zählt auch der Inhalt von Schriften, der durch Bezugnahme zum rechtsgeschäftlichen Inhalt gemacht wird. Im Sinne des…
…aber bei Errichtung des Geschäftsgebäudes durch den Fruchtgenussberechtigten von diesem unbestrittenermaßen die Vorsteuer abgezogen worden war und die Vertragsparteien beim Vertragsabschluss wohl unzweifelhaft von den Nettoerrichtungskosten als "vergeltendes" Äquivalent für die Einräumung des Fruchtgenussrechtes ausgingen, war der versprochene Wert des bedungenen Entgeltes der Nettobetrag der…
… 33 TP 9 GebG 1957 mit 2 % vom Wert des bedungenen Entgelts in Höhe von Euro 422.779,59 (das entspricht S 5.817.573,99) mit Euro 8.455,59 (das entspricht S 116.351,48) festgesetzt. Im Übrigen war die Berufung als unbegründet…
…vollkommen miteinander verwechselt bzw. vermischt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt wird, unterliegen gemäß § 33 TP 9 GebG einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v.H vom Wert des bedungenen Entgeltes. Nach § 15 Abs…
…§ 33 TP 9 GebG) dem Grunde nach, reduzierte aber den Wert des bedungenen Entgeltes auf nunmehr 450.000 S, wodurch sich eine Gebührenfestsetzung von 654,06 € (bisher: 1.011,61 €) ergab. Zur Begründung wurde Folgendes ausgeführt: " Weil kein Grundstücks(anteil) veräußert wird sondern…
…einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt, oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v. H vom Wert des bedungenen Entgeltes. Voraussetzung für die Gebührenpflicht nach dieser Tarifpost ist, dass die Einräumung der Dienstbarkeit entgeltlich erfolgt. Der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes…
…Dienstbarkeit das Entgelt für die Rechtseinräumung und von diesem Wert des bedungenen Entgeltes diese Rechtsgebühr vorzuschreiben gewesen wäre (siehe nochmals VwGH 4.12.2003, 2003/16/0143). Zusammenfassend ergibt sich, dass das Finanzamt bei der gegebenen Vertragslage zu Recht von einer unentgeltlichen Einräumung des Fruchtgenussrechtes…
…Streitfall weder behauptet geschweige denn nachgewiesen. Die Sparbuchschenkungen im Gesamtwert von 2.722.700,-S ( = 197.866,33 €) bilden somit als Wert des bedungenen Entgeltes für die Erwerbung des Titels der Dienstbarkeit die Bemessungsgrundlage für die Gebührenvorschreibung. Der Berufung war daher insoweit teilweise…
…Aufhebung des bekämpften Bescheides stattgegeben. In dem gleichzeitig gegenüber dem P.W. (im Folgenden: Bw.) erlassenen neuen Gebührenbescheid beurteilte das Finanzamt diesen "Garantievertrag" nunmehr als entgeltliche Einräumung des Titels zur Erwerbung einer Dienstbarkeit und setzte gemäß § 33 TP 9 GebG vom Wert des bedungenen Entgeltes…
…TP 9 GebG 1957 unterliegen Dienstbarkeiten, wenn jemandem der Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 v.H. von dem Wert des bedungenen Entgeltes. Gemäß § 472 ABGB wird durch das…
…November 2011 setzte das Finanzamt für dieses Rechtsgeschäft gemäß § 33 TP 9 GebG vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von 20.000 € gegenüber N.F. eine Gebühr von 400 € fest. Gegen diesen Gebührenbescheid richtet sich die vorliegende Berufung im Wesentlichen mit der…
…Oktober 2010 mit Z.L u.a" gemäß § 33 TP9 GebG vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von 177.430,00 € die 2%ige Gebühr mit 3.548,60 € festgesetzt mit der Begründung, die Dienstbarkeitseinräumung sei gegen lebenslängliche Übernahme sämtlicher mit der…
…2005 entgeltlich oder unentgeltlich wohnen zu lassen. Das Finanzamt setzte mit dem angefochtenen Bescheid die Gebühr gemäß § 33 TP 9 GebG vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von 120.000,00 € fest. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Die Eltern des…
…EB eine Gebühr gemäß § 33 TP 9 GebG in Höhe von 800,00 € - das sind 2 % vom Wert des bedungenen Entgeltes von 40.000,00 € - fest. Mit Schreiben vom 20. September 2004 erhob der Bw gegen den Grunderwerbsteuerbescheid Berufung und beantragte eine Reduktion…
… 33 TP 9 GebG mit 2 % vom Wert des bedungenen Entgeltes in Höhe von € 40.000,00 = € 800,00 fest. Zur Berechnung der Bemessungsgrundlage wurde vom Finanzamt ausgeführt: "Entgelt x Dauer (1 Jahr + unbestimmte Zeit = 10-faches Jahresentgelt)." In der dagegen…
…II des obigen Vertrages hat die Fruchtgenußberechtigte bei Beendigung dieses Vertrages -aus welchen Gründen immer- keinen Anspruch auf Abgeltung der von ihr geleisteten Investitionen. Bemessungsgrundlage der Gebühr ist nicht der Wert der Dienstbarkeit, sondern der Wert des bedungenen Entgeltes. Gegenleistung für die Einräumung des Fruchtgenußrechtes…
…Titel zur Erwerbung einer Dienstbarkeit entgeltlich eingeräumt, oder die entgeltliche Erwerbung von dem Verpflichteten bestätigt wird, einer Rechtsgebühr in Höhe von 2 vH vom Wert des bedungenen Entgeltes. Bemessungsgrundlage der Gebühr ist nicht der Wert der Dienstbarkeit, sondern der Wert des bedungenen Entgeltes. Strittig ist…
…von dem ermittelten Wert des bedungenen Entgelts von € 34.919,21 gemäß § 33 TP 9 Gebührengesetz (GebG), BGBl 1957/267, idgF, die 2%ige Rechtsgebühr im Betrag von € 698,38 vorgeschrieben und in der Begründung ausgeführt: "Ein Vertrag über die entgeltliche Einräumung eines…