…Rahmen der Ermittlung der Höhe der Bemessungsgrundlage zu Recht gemäß § 4 Abs. 2 Z. 1 GrEStG vom Wert des Grundstückes ohne Berücksichtigung des von der Bw. geltend gemachten kapitalisierten Wohnungsrechtes ausgegangen ist. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Wien, am 5. August 2005
…einer Amtsbestätigung. Weiters vereinbarten die Miterben die Erbteilung, dass die übrigen Grundstücke und Bankguthaben vom Bw. übernommen werden. Zur Abgeltung des restlichen Übernahmspreises wurde ebenfalls eine Aufteilung von Bankguthaben und Forderungen vereinbart. Nach dem Einantwortungsbeschluss vom 04.05. 2009 wurde die Verlassenschaft dem Bw. zu…
…ein Rechtsgeschäft, das einen Anspruch begründe dem Erwerb nicht vorangegangen sei. Nach § 4 Abs. 2 Z 1 GrEStG sei die Grunderwerbsteuer jedoch vom Wert des Grundstückes zu berechnen, wenn eine Gegenleistung nicht vorhanden ist. § 5 GrEStG zähle die Fälle der Gegenleistung erschöpfend auf, der Übernahmepreis…
…der WKO gibt derzeit für Betriebsansiedlungen in Salzburg-Umgebung bei sehr gutem Nutzwert 148€/m² an. Auf Grund der Vergleichsdaten wird der Wert des Grund-und Bodens (ohne Bebauung) 2006 mit 145€/m² geschätzt. Bebauungsabschlag: Da ein unbebautes Grundstück grundsätzlich höherwertig ist als ein bebautes…
…und Lage und insbesondere auch die Art des Grundstückes. Die Wertfeststellung ist dabei grundsätzlich im Hinblick auf einen bestimmten Zeitpunkt zu treffen, wobei aber auf die sämtlichen Verhältnisse rund um den Bewertungszeitpunkt abzustellen sein wird. Neben der Beschaffenheit, die den gemeinen Wert eines Wirtschaftsgutes bestimmt…
…2.) Schenkungssteuer für den Erwerb des Grundvermögens: Nach § 3 Abs. 1 Z 2 zweiter Satz GrEStG 1987 sind Schenkungen unter einer Auflage sowie Schenkungen, die teils entgeltlich und teils unentgeltlich sind, nur insoweit von der Grunderwerbsteuer ausgenommen, als der Wert des Grundstücks (ab 1.1…
…dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist. Da dies nicht gegeben ist, wenn man die Werte der ursprünglich vorhandenen Grundstücke dem Wert des Areals der I gegenüberstellt, gehen die Verluste aus W und K auf G über. Aus dem Akteninhalt ist…
…Bw. vereinigt wurden und zum Vermögen dieser Gesellschaft zu Zeitpunkt der Nachstiftung ein inländisches Grundstück gehörte, unterliegt dieses Rechtsgeschäft der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Z 1 GrEStG. Gemäß § 4 Abs. 2 Z 3 GrEStG ist die Steuer ist vom Wert des Grundstückes zu berechnen…
…wenn der anzusetzende Wert des Grundstücks (Gegenleistung, einfacher oder mehrfacher Einheitswert) den Betrag von 75 000 Euro nicht übersteigt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vorgang unmittelbar mit der Betriebsübertragung im Zusammenhang stehen muss. Der Zuerwerb eines Grundstücks lediglich aus Anlass der Betriebsübertragung fällt damit nicht…
…lautet wie folgt: " Wird ein Grundstück, das mehreren Miteigentümern gehört, von diesen der Fläche nach geteilt, so wird die Steuer nicht erhoben, soweit der Wert des Teilgrundstückes, das der einzelne Erwerber erhält, dem Bruchteil entspricht, mit dem er am gesamten zu verteilenden Grundstück beteiligt ist…
…gegen die Europäische Verfassung. Der steuerlich maßgebliche Wert des Grundstücks betrage nicht € 14.116,69 sondern allenfalls € 11.000,00 (Gesamtwert € 28.204,31 abzüglich Kredite in der Höhe von € 16.657,12 und € 547,19). Außerdem könne die Erbschaftssteuer…
…Tatsache, dass ausgehend von dem behaupteten Liegenschaftswert von € 120.000 abzüglich des Grundstückswertes in Höhe von € 42.150 ein Gebäudewert in Höhe von nur € 77.850 bliebe. Liegt dieser Wert auch unter dem ursprünglichen Anschaffungswert in Höhe von € 92.243,63…
…Im Sinne des § 83 Abs. 1 EheG ist diese Aufteilung nach Billigkeit vorzunehmen. Aufteilungsvereinbarungen bei Ehescheidungen können so gestaltet sein, dass im Einzelfall eine Gegenleistung ermittelt werden kann, im anderen nicht. Die Grundverkehrsteuer ist dann entweder von der Gegenleistung oder vom Wert des Grundstückes zu…
…Denkbar und wahrscheinlich ist ein Pauschalabschlag für die Grundstücksgröße oder allenfalls für den vor einem Neubau erforderlichen Abbruch des Altgebäudes, jedoch wurden seitens der Bp hierzu keine Feststellungen getroffen. Wenn der Bw. nunmehr im Berufungsverfahren behauptet, dass der gemeine Wert unter dem Buchwert gelegen habe…
…der Grundstückszuordnung unterhalb der Ebene eines Eigentümerwechsels stattfindet. Die Vorschrift soll solche Erwerbsvorgänge erfassen, die vom Wechsel im Eigentum abgesehen den im § 1 Abs. 1 GrEStG beschriebenen Erwerbsvorgängen so nahe kommen, dass sie es wie diese dem Erwerber ermöglichen, sich den Wert des Grundstücks für…
…3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 schließt daher die Begünstigung des § 4 Abs. 2 Z 2 GrEStG 1987 nicht aus. Da sämtliche sonstigen Voraussetzungen unstrittig vorliegen, ist die Steuer für den Erwerb der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke vom Wert des Grundstückes zu berechnen, somit…
…das Ausmaß der Bebauung bereits vorgegeben, was den Entscheidungsspielraum des Erwerbers hinsichtlich der Bebauungsmöglichkeiten deutlich einschränkt. Der Umstand, dass ein Grundstück bebaut ist, kann aber für sich genommen noch nicht zu einem Abschlag vom Wert des fiktiv unbebauten Grundstücks führen. Es ist somit zu beachten…
…Komponenten Gebäudewert und Wert von Grund und Boden zerlegte, in diesem Verhältnis den Kaufpreis auf Gebäude einerseits und Grund und Boden andererseits aufteilte, um schließlich nach einer weiteren, nach dem Verhältnis der Sachwerte der betrieblich und der privat genutzten Gebäudeteile vorgenommen Aufteilung des für das…
…I angeführte Wert von 47.500 € und der für die Liegenschaft angenommene Quadratmeterpreis von 80 € sei aus den vom Bw. angeführten Gründen betragsmäßig zu hoch ermittelt worden, bleibt Folgendes festzuhalten. Beim Grundstückstausch ist nach Lehre und ständiger Rechtsprechung die "Tauschleistung des anderen Vertragsteiles…
…wenn der anzusetzende Wert des Grundstücks (Gegenleistung, einfacher oder mehrfacher Einheitswert) den Betrag von 75 000 Euro nicht übersteigt. Voraussetzung ist allerdings, dass der Vorgang unmittelbar mit der Betriebsübertragung im Zusammenhang stehen muss. Der Zuerwerb eines Grundstücks lediglich aus Anlass der Betriebsübertragung fällt damit nicht…