…Führerschein hat und bei einer Firma nur drei Tage in der Woche beschäftigt ist, beim Ausliefern mit, sodass mein Mann jetzt mehr Zeit für die Arbeiten im Weinbau hat. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass keine gemeinsame Bewirtschaftung der Landwirtschaft (es ist wohl eine bürgerliche Gesellschaft…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Weineinkäufer, geb. Datum, Adresse, vom 18. August 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes ABC vom 15. Juli 2004 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert…
…2.342,00 | 11.887,00 | 818,90 | 5.052,10 | 154,10 | 1.429,30 | Weineinkauf | 708,00 | 5.902,00 | 4.672,50 | 33.788,20 | 3.778,70 | 26.490…
…Mai 2002 hat das Finanzamt Krems als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Bf. zu SN XXX ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestand, dass dieser im Bereich des Finanzamtes vorsätzlich als für die steuerlichen Angelegenheiten der M. GesnbR verantwortlicher Gesellschafter A) durch Nichtbeachtung der Zukaufsgrenzen (…
…Es sei lediglich eine Grundstücksteilung durchgeführt worden. In den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen sei keinerlei Änderung eingetreten. Es sei daher nach wie vor eine wirtschaftliche Einheit mit dem Zweck des Weinbaues gegeben. Das Grundstück 177 sei bereits bisher Bauland gewesen, wobei bei der letzten Änderung des…
…Es sei lediglich eine Grundstücksteilung durchgeführt worden. In den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen sei keinerlei Änderung eingetreten. Es sei daher nach wie vor eine wirtschaftliche Einheit mit dem Zweck des Weinbaues gegeben. Das Grundstück 177 sei bereits bisher Bauland gewesen, wobei bei der letzten Änderung des…
…Es sei lediglich eine Grundstücksteilung durchgeführt worden. In den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen sei keinerlei Änderung eingetreten. Es sei daher nach wie vor eine wirtschaftliche Einheit mit dem Zweck des Weinbaues gegeben. Das Grundstück 177 sei bereits bisher Bauland gewesen, wobei bei der letzten Änderung des…
…und damit abgeändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw) ist als Facharzt selbständig und als Universitätslehrer nichtselbständig tätig. Daneben betreibt er seit 2002 einen Weinbau (Option zur Regelbesteuerung gemäß § 22 Abs 6 UStG 1994 am 11.11.2003) und erklärte daraus bis 2008 folgende Ergebnisse (Fortsetzung auf…
…getroffen wird. Mit dem Einheitswertbescheid zum 1. Jänner 1988 (Hauptfeststellung mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1989) wurde die Art der wirtschaftlichen Einheit gemäß § 48 BewG als Weinbaubetrieb festgestellt. Gemäß § 1 Abs. 1 GrStG unterliegt der Grundsteuer der inländische Grundbesitz. Grundbesitz ist nach der Z. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin Dr. Maria Grohe und die weiteren Mitglieder Hofrätin Dr. Gertraude Langheinrich, Mag. Petra-Maria Ibounig und Mag. Martin Saringer über die Berufungen des G.L., Adr., vertreten durch fair-steuern, WP u. StB OG, 1090 Wien…
…darstellen. Eine bloße Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung genüge nicht, es müsse die Einkunftserzielung im früher ausgeübten Beruf aufgrund von Arbeitslosigkeit nicht mehr gegeben sein oder die weitere Einkunftserzielung im bisherigen Beruf müsse gefährdet sein oder die Berufschancen oder Verdienstmöglichkeiten durch die Umschulung müssten verbessert werden…
…Tätigkeit stammen die im ggstl. Berufungsverfahren nicht strittigen Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die im gegenständlichen Berufungsverfahren strittigen Einkünfte des Bw. sind die aus dem Weinbaubetrieb und der Schweinezucht stammenden Einkünfte, die vom Finanzamt zu steuerlich unbeachtlichen Einkünften aus "Liebhabereibetätigungen" erklärt worden sind. I. Angefochtene Bescheide; Streitjahre: …
…460.003,00. Die Verluste wurden großteils durch die Kreditzinsen für die nahezu hundertprozentige Fremdfinanzierung der Flächenzukäufe, der Liegenschaftserwerbe in W und der Baumaßnahmen verursacht. Weitere Verluste werden, wie aus den Einkommensteuererklärungen des Bw hervorgeht, nur mehr für 1997 (-ATS 560.897,00), danach nicht…
…Standbein aufzubauen. Die Möglichkeit der Vermietung und Verpachtung ergab sich nebenbei. Im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für den Weinbau- und Buschenschankbetrieb hat mein Mandant Kosten senkende Maßnahmen wie Kreditumschichtungen gesetzt und auch altes Material in der Bauführung wieder verwendet. Es ist daher davon auszugehen, dass der…
…habe nur einen halben Anteil des Grundstückes in W. erworben und demnach stehe ihr auch nur der halbe IFB für das Betriebsgebäude zu. Aufwendungen für Blumen und Weine (zusammengefasst in der Position Geschäftsanbahnungsspesen), seien Repräsentationsaufwendungen und somit nicht abzugsfähig. Ebenso seien die Ausgaben für Geschäftsessen…
…von Vergleichsbetrieben Vergleichslagen. Dabei sind hinsichtlich der inneren Verkehrslage nicht die tatsächlichen Verhältnisse, sondern die in der betreffenden Gegend regelmäßigen Verhältnisse zugrunde zu legen. (5) Bei der Feststellung des Einheitswertes eines Weinbaubetriebes sind landwirtschaftlich genutzte Grundstücksflächen unbeschadet der Bestimmungen des § 39 Abs. 2 Z 1…
VSt lt angefochtenen Bescheid | VSt lt BE | 1998 | Beratung 970,00 | 161,67 € | 2224,63 öS | 25.784,02 | 28.008,65 | 1999 | Beratung 1.707,96 Pflanzen 1.022,71 | 284,66 92…
…mit der Adresse X-gasse), EZ-2 (mit der Adresse Y-gasse), EZ-3 und EZ-4 samt den darauf errichteten Gebäuden und allem Zubehör (Weinbaubetrieb) schenkungsweise von seiner Mutter NN. Als Auflage für diese Schenkung übernahm der Bw. ein zinsenloses Wohnbauförderungsdarlehen mit einem aushaftenden…
…30. Juli 2002 übergaben Herr G und Frau E diverse Grundstücke (vorwiegend Weingärten) ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (bewertet vom Lagefinanzamt zu EW-AZ 1) sowie ein zum Grundvermögen zählendes Grundstück (bewertet vom Lagefinanzamt zu EW-AZ 2) samt sämtlichen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, sowie…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Weinbaubetrieb, G., vertreten durch Mag. Gerald Mussnig, Steuerberater, Seggauberg 131, 8430 Leibnitz, vom 17. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 8. November 2010 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung für den Voranmeldungszeitraum Juni 2010…