…vor, wenn der Steuerpflichtige seine Familienwohnung vom Ort der Erwerbstätigkeit wegverlegt und in weiterer Folge am Arbeitsort einen zweiten Hausstand führt. Aus der Sicht der weiterhin am selben Ort ausgeübten Erwerbstätigkeit ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes jedenfalls durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
…der Familienwohnsitz etabliert worden ist, fügt sich zur inländischen doppelten Haushaltsführung eine zweite doppelte Haushaltsführung, die die in Streit stehenden Kosten verursacht, hinzu, der aber die Wegverlegung des Familienwohnsitzes zu Grunde liegt. Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des…
…II, 297 und 323; VwGH 28.3.2000, 96/14/0177). Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Berufungswerbers zurück nach Bosnien-Herzegowina (der genaue Zeitpunkt ist für diese Entscheidung unmaßgeblich) mit der Begründung, dass die Ehegattin den dortigen landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz bewirtschafte, sowie, dass…
…100/2005), die im gegenständlichen Fall aus der Bw und ihrem Sohn besteht, kann aber auch über diese "Kernfamilie" hinausgehen. Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort begründet nach einem Teil der österreichischen Lehre (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12…
…2005, 2001/13/0241, 2004/13/0163). Da das Arbeitszimmer am Familienwohnsitz in der Regel an drei Tagen in der Woche, jenes an der Arbeitsstätte beim Arbeitgeber an zwei Tagen in der Woche verwendet wird, überwiegt die Arbeit im Arbeitszimmer. Die Dienstreisen machen etwa 20…
…Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des Bw. aufweise. Eine berufliche Veranlassung liege nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch Beschäftigungsort sei, weg verlege und am Beschäftigungsort einen zweiten Hausstand führe. Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes von Graz hänge vielmehr…
…gesamten Einkünfte. Erst im Laufe des Jahres 2001 (Baubewilligung vom 27.12.2001) erfolgte die gemeinsame Errichtung eines Wohnhauses in B. Dieser erste gemeinsame Haushalt in einer mindestens 50 m2 großen Wohnung am Ort ihrer beider Erwerbstätigkeit ist als ihr erster Familienwohnsitz zu werten. Es…
…vom BW geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen wurden berücksichtigt, diese überschritten jedoch nicht die zumutbare Mehrbelastung des BW. Die beantragten Kosten für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten wurden vom FA nicht berücksichtigt, da die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz zumutbar sei. Mit Berufung vom 15…
…regelmäßig aus, dass die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen (zB wegen der Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten an einem anderen Ort) nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst ist und deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten führt. Wie bereits dargestellt hatte der Bw. gemeinsam…
…Begründung des zweiten Haushaltes am Arbeitsort beruflich veranlasst und die Aufgabe des bisherigen Wohnsitzes unzumutbar ist. Diese Voraussetzungen liegen im gegenständlichen Fall nicht vor. Wie der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 14. September 1993, 92/15/0054, ausgeführt hat, ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom…
…der Wegverlegung des Hauptwohnsitzes vom Beschäftigungsort um keinen in der beruflichen Sphäre der Bw. gelegenen Anlass handelt. Erst recht kann daher die Verlegung ihres Hauptwohnsitzes von St. in das nahe gelegene U aufgrund der Eheschließung zu keinen anzuerkennenden Werbungskosten für Familienheimfahrten vom Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz…
…Dienstjahren nach Y zu verlegen. Laut Auskunft des Finanzamtes und den Ausführungen im Steuerbuch 2005 könne sie für zwei Jahre die Aufwendungen für Familienheimfahrten und doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, weil ihr Familienwohnsitz mehr als 120 km vom Beschäftigungsort entfernt sei. Sie sei verheiratet…
…Wien und behielt diesen auch in den Jahren 1993 bis 1996, somit auch im Berufungsjahr 1995. Für die Aufnahme des Familienwohnsitzes im Geburtsland seiner Lebensgefährtin waren objektiv gesehen ausschließlich Gründe der privaten Lebensführung maßgebend, wie aus dem Vorbringen des Steuerberaters des Bw., dass der Bw…
…nicht um die Wegverlegung des Familienwohnsitzes (noch dazu in unübliche Entfernung zum Beschäftigungsort) vom Beschäftigungsort geht. Im gegenständlichen Fall wurde der Familienwohnsitz in A. weiter aufrechterhalten und ein weiterer Wohnsitz am Beschäftigungsort begründet. Auch der Hinweis des steuerlichen Vertreters auf eine Entscheidung des UFS vom…
…vor, wenn der Steuerpflichtige seine Familienwohnung vom Ort der Erwerbstätigkeit wegverlegt und in weiterer Folge am Arbeitsort einen zweiten Hausstand führt. Aus der Sicht der weiterhin am selben Ort ausgeübten Erwerbstätigkeit ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes jedenfalls durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
…Stichwort "Doppelte Haushaltsführung - Verlegung des Wohnsitzes") wird zwar ausgeführt, dass die Wegverlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort grundsätzlich keine steuerlich anzuerkennende doppelte Haushaltsführung begründet; allerdings wird die Auffassung vertreten, dass, wenn erstmals ein gemeinsamer Familienwohnsitz am Beschäftigungsort des einen (Ehe-)Partners begründet wird und…
…ausgeführt hat, ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Abgabepflichtigen wegen der Aufnahme einer Beschäftigung des Ehegatten an einem anderen Ort nicht durch die Erwerbstätigkeit des Abgabepflichtigen veranlasst und führt deshalb nicht zu berücksichtigungsfähigen Werbungskosten. Ein derartiger Fall könne nicht mit jenen Fällen verglichen…
…erkennbar. Die Wochenendweise Aufenthaltsnahme für einen Zeitraum von elf Wochen begründet - auch bei ledigen Steuerpflichtigen mit gebrechlichen Eltern - jedenfalls keine Familienwohnsitz iSd. Judikatur. Aus der Sicht der weiterhin am selben Ort ausgeübten Erwerbstätigkeit (in Wien) ist eine Wegverlegung des Familienwohnsitzes jedenfalls durch Umstände veranlasst, die…
…und hätte sie anlässlich ihrer Verehelichung ihren Hauptwohnsitz von H nach U verlegt, läge eine Wegverlegung des Hauptwohnsitzes vom Beschäftigungsort vor und wären die Aufwendungen für Familienheimfahrten gleichfalls nicht als Werbungskosten anzuerkennen. Erst recht könne daher die aufgrund der Eheschließung erfolgte Verlegung ihres Hauptwohnsitzes von…
…VwGH 27.5.2003, 2001/14/0121). Die Frage der Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung ist für jedes Veranlagungsjahr gesondert zu beurteilen. Die Beibehaltung der bisherigen Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort ist grundsätzlich nicht beruflich veranlasst. Der Bw. ist seit seiner…