…ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen in einen weiter entfernten Ort stets nicht beruflich veranlasst ist, wie auch noch in der rechtlichen Würdigung ausgeführt werden wird. An den Bf. erging ein mit 10. September 2019 datierter Bescheid des Finanzamtes…
…privat veranlasst - egal ob aus persönlichem Belieben oder aus zwingenden Gründen.) Hingegen ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Steuerpflichtigen (bzw. von der relativen Nähe zum Beschäftigungsort) in einen weiter entfernten Ort nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht beruflich veranlasst (VwGH 14.9.1993…
…dass in Abkehr von Rz 347 LStR in den Lohnsteuerrichtlinien explizit Beispiele dargelegt sind, wo Kosten wegen doppelter Haushaltsführung und Familienheimfahrten bei Wegverlegung des Familienwohnsitzes als Werbungskosten anzuerkennen sind. In Würdigung oben dargelegter Erwägungsgründe ist bei vorliegendem Sachverhalt eine Analogie zu dem Beispiel Rz 10347…
…die Familie des Bf. den Wohnsitz in die unmittelbare Nähe der Mutter / Schwiegermutter verlegt und sei auch geplant, sie im Falle von künftiger Pflegebedürftigkeit aufzunehmen. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung ab. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Wegverlegung des Familienwohnsitzes an einen…
…den vorliegenden Fall gelten, in dem die Wegverlegung des Familienwohnsitzes an einen anderen Ort nicht durch berufliche Überlegungen im Hinblick auf die Erwerbstätigkeit der Bf. veranlasst war, sondern die weitere Wohnsitznahme aus privaten Gründen, nämlich auf Grund des Eingehens einer Lebensgemeinschaft, 200 km vom Beschäftigungsort…
…vor, wenn der Steuerpflichtige seine Familienwohnung vom Ort der Erwerbstätigkeit wegverlegt und in weiterer Folge am Arbeitsort einen zweiten Hausstand führt. Aus der Sicht der weiterhin am selben Ort ausgeübten Erwerbstätigkeit ist die Wegverlegung des Familienwohnsitzes jedenfalls durch Umstände veranlasst, die außerhalb dieser Erwerbstätigkeit liegen…
…der Familienwohnsitz etabliert worden ist, fügt sich zur inländischen doppelten Haushaltsführung eine zweite doppelte Haushaltsführung, die die in Streit stehenden Kosten verursacht, hinzu, der aber die Wegverlegung des Familienwohnsitzes zu Grunde liegt. Die doppelte Haushaltsführung ist dann als beruflich veranlasst anzusehen, wenn die Gründung des…
…II, 297 und 323; VwGH 28.3.2000, 96/14/0177). Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes vom Beschäftigungsort des Berufungswerbers zurück nach Bosnien-Herzegowina (der genaue Zeitpunkt ist für diese Entscheidung unmaßgeblich) mit der Begründung, dass die Ehegattin den dortigen landwirtschaftlich genutzten Grundbesitz bewirtschafte, sowie, dass…
…Vielmehr sind darin rein private Gründe zu ersehen, wodurch im Hinblick auf die Wegverlegung des Familienwohnsitzes von Österreich nach Ungarn durch den Bf Aufwendungen für Familienheimfahrten auch nicht für sechs Monate gewährt werden können, da eine Berücksichtigung von Familienheimfahrten nicht in Betracht kommt (UFS 17…
…Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2) Das Bundesfinanzgericht folgte in seiner Entscheidung der oben angeführten höchstrichterlichen Judikatur zur steuerlichen Beurteilung bei Wegverlegung eines Familienwohnsitzes…
…100/2005), die im gegenständlichen Fall aus der Bw und ihrem Sohn besteht, kann aber auch über diese "Kernfamilie" hinausgehen. Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort begründet nach einem Teil der österreichischen Lehre (vgl. Atzmüller/Lattner in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG 12…
…wohnen muss und die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes in eine übliche Entfernung zum Ort der Erwerbstätigkeit nicht zumutbar ist, sind die Mehraufwendungen Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 EStG 1988 (vgl. VwGH 26.4.2006, 2006/14/0013). Als Familienwohnsitz gilt bei einem verheirateten…
…Brüder, Vater) in der Umgebung von H leben und andererseits die Lebenshaltungskosten günstiger als in B erscheinen würden. Zudem sei für die Wahl des Familienwohnsitzes auch die Nähe zum Heimatland ausschlaggebend. Der Beschwerdeführer hätte auch seine berufliche Tätigkeit ab 2010 in die Steiermark verlegen wollen…
…Brüder, Vater) in der Umgebung von D leben und andererseits die Lebenshaltungskosten günstiger als in BundeslandF erscheinen würden. Zudem sei für die Wahl des Familienwohnsitzes auch die Nähe zum Heimatland ausschlaggebend. Der Beschwerdeführer hätte auch seine berufliche Tätigkeit ab 2010 in die Steiermark verlegen wollen…
…12.2014 einen Vorhalt an die Beschwerdeführerin gerichtet, in dem es diese eingeladen hat, Fragen im Zusammenhang mit der Verlegung des Familienwohnsitzes sowie zur Häufigkeit und zu den Kosten der Familienheimfahrten zu beantworten und entsprechende Unterlagen hiezu (Bescheid nach dem Aufenthaltsgesetz, Fahrtenbuch, Servicerechnungen und Tankbelege…
…2005, 2001/13/0241, 2004/13/0163). Da das Arbeitszimmer am Familienwohnsitz in der Regel an drei Tagen in der Woche, jenes an der Arbeitsstätte beim Arbeitgeber an zwei Tagen in der Woche verwendet wird, überwiegt die Arbeit im Arbeitszimmer. Die Dienstreisen machen etwa 20…
…Zusammenhang mit der Berufstätigkeit des Bw. aufweise. Eine berufliche Veranlassung liege nicht vor, wenn der Arbeitnehmer seine Familienwohnung aus privaten Gründen vom bisherigen Wohnort, der auch Beschäftigungsort sei, weg verlege und am Beschäftigungsort einen zweiten Hausstand führe. Die Wegverlegung des Familienwohnsitzes von Graz hänge vielmehr…
…gesamten Einkünfte. Erst im Laufe des Jahres 2001 (Baubewilligung vom 27.12.2001) erfolgte die gemeinsame Errichtung eines Wohnhauses in B. Dieser erste gemeinsame Haushalt in einer mindestens 50 m2 großen Wohnung am Ort ihrer beider Erwerbstätigkeit ist als ihr erster Familienwohnsitz zu werten. Es…
…vom BW geltend gemachten außergewöhnlichen Belastungen wurden berücksichtigt, diese überschritten jedoch nicht die zumutbare Mehrbelastung des BW. Die beantragten Kosten für die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten wurden vom FA nicht berücksichtigt, da die tägliche Rückkehr an den Familienwohnsitz zumutbar sei. Mit Berufung vom 15…
…Stadt ***Ort2*** hatte und sind die Kosten für die Fahrten des Beschwerdeführers nach ***Ort2*** bereits aus diesem Grund der privaten Lebensführung zuzurechnen (Anm: Im Übrigen würde aber auch die Annahme einer Wegverlegung des Haupt- bzw Familienwohnsitzes aus ***Ort3*** bereits im Jahr 2017 nicht zu einer…