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UFSL FSRV/0075-L/03Durch einen Geschäftsführer verkürzte Selbstbemessungsabgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2004

…StrNr. 2001/00339-001, wurde M in obigem Zusammenhang schuldig gesprochen, dass er als Geschäftsführer der genannten S GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich a.) unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen betreffend die Voranmeldungszeiträume Mai, Juni…

UFSS FSRV/0042-S/07Der Beschuldigte wird zwangsläufig abgabenrechtlich Wahrnehmender einer Firma, kommt seinen steuerlichen Verpflichtungen aber trotz eindringlicher Belehrung durch ein Steuerberatungsbüro jedoch nicht nach.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.11.2008

…t für schuldig befunden worden ist, dass er im Amtsbereich des Finanzamtes Kufstein Schwaz als Geschäftsführer der m GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich betreffend die Lohnzahlungszeiträume Oktober bis Dezember 2005 Lohnsteuern in Höhe von insgesamt € 20.705,18 und Dienstgeberbeiträge zum…

UFSL FSRV/0079-L/10Versuchte Jahressteuerhinterziehungen durch die wiederholte Nichtabgabe von Jahreserklärungen eines bereits zweitinstanzlich eben dieser Taten für die Vorjahre für schuldig befundenen Abgabepflichtigen bzw. Wahrnehmenden der steuerlichen Interessen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.03.2012

…FinStrG ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wird, weil er im Verdacht steht, einerseits als Abgabepflichtiger zur StNr. 12 und andererseits als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der Firma T KEG (StNr. 34) im Amtsbereich des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vorsätzlich versucht zu haben, unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs…

UFSF FSRV/0008-F/04Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Schweizer Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005Teil 1/2

…Judikatzitaten; wie auch viele andere). Eine Wahrnehmung der Angelegenheiten eines Abgabepflichtigen und die daraus resultierende Aufgabe, für ihn den abgabenrechtlichen Pflichten zu entsprechen, verlangt also nicht einmal eine formelle Vertretungsbefugnis im Abgabenverfahren. Unmittelbarer Täter kann folglich jedermann sein, der für den Abgabepflichtigen steuerliche Angelegenheiten besorgt…

UFSF FSRV/0008-F/04Nichtentrichtung von Selbstbemessungsabgaben durch einen Schweizer Geschäftsführer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.03.2005Teil 2/2

…getroffen hätten, entlastet ihn in keiner Weise. Übernimmt ein ausländischer Geschäftsmann die Aufgabe eines verantwortlichen Geschäftsführers und damit in weiterer Folge die eines Wahrnehmenden der steuerlichen Interessen einer GmbH in Österreich, hat er ebenso wie alle anderen Normadressaten des österreichischen Rechtes dieses zu beachten. Gemäß §…

UFSL FSRV/0026-L/05Liquiditätsbedingte vorsätzliche Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen durch die Ehegattin des Unternehmers als Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)27.04.2006Teil 1/2

…Abs.4 UStG 1994 wird der Unternehmer bzw. Abgabepflichtige nach Ablauf des Kalenderjahres zur Umsatzsteuer veranlagt, wobei er eine entsprechende Steuererklärung abzugeben hat. Gemäß § 33 Abs.2 lit.a FinStrG machte sich ein Unternehmer bzw. ein Wahrnehmender der steuerlichen Interessen eines Unternehmens einer Abgabenhinterziehung schuldig…

UFSK FSRV/0005-K/08Mitarbeiter einer WT-Kanzlei als Umsatzsteuerbetrüger; Einreichung einer falschen Umsatzsteuervoranmeldung durch den Angestellten einer Steuerberatungskanzlei mit dem Ziel, ein solcherart tatsächlich nicht zustehendes Guthaben auf das Abgabenkonto eines Lieferanten eines Steuerpflichtigen überrechnen und damit einen Teil des Kaufpreises aus der Steuerkasse finanzieren zu lassen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.04.2009

… 33 Abs.2 lit.a FinStrG macht sich ein Unternehmer bzw. der genannte Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen (hier: S) einer Abgabenhinterziehung schuldig, wenn er vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem obgenannten § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder…

UFSL FSRV/0009-L/05Verletzung der Pflicht zur Anzeige einer Betriebseröffnung durch einen Wirtschaftstreuhänder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)08.06.2006

…wer als Abgabepflichtiger bzw. als Wahrnehmender (beispielsweise ein damit beauftragter Steuerberater) der steuerlichen Interessen des/derselben (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, aber auch Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen eine Verkürzung von derartigen Vorauszahlungen bewirkt, indem er beispielsweise einen Vorhalt…

UFSL FSRV/0008-L/10Durch ein Ehepaar in gemeinschaftlichem Zusammenwirken angeblich begangenen Abgabenhinterziehungen; Aufhebung und Zurückverweisung der Finanzstrafsache an die Erstbehörde, weil - bei unterbliebenen notwendigen Ermittlungen - überdies die diesbezüglichen Finanzstrafverfahren unter Verletzung des § 61 Abs.1 FinStrG nicht verbunden worden sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010Teil 1/2

…Konto der Beschuldigten sich im Haben befunden hätte. Eine Berufung des Amtsbeauftragten liegt nicht vor. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 119 Abs.1 Bundesabgabenordnung (BAO) haben Abgabepflichtige (im gegenständlichen Fall: IN in Bezug auf ihr Einkommen und ihr Einzelunternehmen) bzw. die Wahrnehmenden deren steuerlicher Interessen…

UFSL FSRV/0012-L/03Steuerhinterziehungen eines Bordellbetreibers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2003Teil 1/2

…völlig richtig erkannt - im strafrelevanten Zeitraum in faktischer Hinsicht die Rolle des alleinverantwortlichen Geschäftsführers der G GmbH zugefallen und war er - siehe die obigen rechtlichen Ausführungen - der tatsächlich Wahrnehmende der steuerlichen Interessen der Gesellschaft. Hat er also als tatsächlicher Entscheidungsträger im Unternehmen die Wareneinkäufe und …

UFSS FSRV/0012-S/02Strafbare Steuervermeidungspraktiken und Täuschungshandlungen des Geschäftsführers eines Steinmetzbetriebes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.09.2003

…er habe [ergänze: im Amtsbereich des Finanzamtes Zell am See als Geschäftsführer der M GmbH, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen] vorsätzlich a.) unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen für die Monate März bis September 1998 eine Verkürzung an Lohnsteuern…

UFSF FSRV/0002-F/09Ein die abgabenrechtlichen Belange einer GmbH Wahrnehmender bestreitet seine Täterschaft.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)19.01.2009

…GmbH Wahrnehmende war. Ein Wahrnehmender der steuerlichen Interessen einer Firma kann freilich auch ein Arbeitnehmer sein, wobei es bei dem Umstand, ob nun jemand faktischer Geschäftsführer ist oder nicht, nur auf die tatsächlichen Gegebenheiten ankommt. Wenn der Bf. weiters vorbringt, dass er die Belegsammlung der…

UFSI FSRV/0024-I/08Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG im fortgesetzten Verfahren nach gerichtlichem Unzuständigkeitsurteil, in welchem unter Vergreifen im sprachlichen Ausdruck irrtümlich (auch) der bedingte Vorsatz des Täters verneint wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)14.11.2008Teil 2/2

…für 10/04 von € 7.318,30. Für den Zeitraum Juli 2004 hat sich bei der B-GmbH eine Umsatzsteuergutschrift von € 1.968,17 ergeben. Da somit der Berufungswerber als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der B-GmbH für diesen Zeitraum kein Finanzvergehen nach …

UFSK FSRV/0015-K/04Verspätete Abfuhr bzw. Entrichtung von Lohnabgaben durch den Geschäftsführer einer in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.12.2004Teil 1/2

…1988 ist dem Arbeitgeber bzw. dem dessen steuerliche Interessen Wahrnehmenden im strafrelevanten Zeitraum aufgetragen gewesen, die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonates in einem Betrag an das Finanzamt der Betriebsstätte abzuführen. In gleicher Weise waren…

UFSS FSRV/0009-S/12Verspätete Übersendung von Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnabgabenanmeldungen sowie Entrichtung und Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben durch eine GmbH: Konkludente Selbstanzeigen für den Geschäftsführer?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.09.2013Teil 1/6

…des Erstsenates im Übrigen abgeändert, dass sie zu lauten hat: X ist schuldig, er hat als Geschäftsführer und sohin Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der A-GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Stadt vorsätzlich 1. in den Jahren 2006 bis 2011 betreffend die Voranmeldungszeiträume April, Juni…

UFSG FSRV/0015-G/12Zurechnungsfähigkeit eines hinsichtlich der Umsatzsteuer unter einer "punktuellen" Erledigungsblockade leidenden Gastwirtes; Strafbemesung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)05.12.2012Teil 1/2

…19. Februar 2009, wurde A zu StrNr. 068/2008/00690-001 bereits wegen begangener Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG schuldig gesprochen, weil er [ergänze: als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der B-KEG] betreffend die Voranmeldungszeiträume Jänner, Februar, März, April, Mai, Juni, Juli…

UFSS FSRV/0005-S/11Director einer englischen "Geister-Limited", welcher - den Umstand der Löschung und Auflösung der Gesellschaft sowie den Heimfall des Gesellschaftsvermögens an die britische Krone ignorierend - die Abwicklung der Limited auch in Österreich unterlässt; Zurechnung der weiteren Umsätze an den ehemaligen Director als Einzelunternehmer; ungerechtfertigte Geltendmachung von Vorsteuerguthaben; Anwendung des Zweifelsgrundsatzes aufgrund der Aktenlage
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.04.2012Teil 1/2

…unter der Nummer xxxxx registriert wurde (siehe das Certifcate of Incorporation of a Private Limited Company, genannter Finanzstrafakt, Bl. 43). Als "Company Secretary" wurde eingetragen eine H-Ltd.., HHH, London, United Kingdom, als erster (uns einziger) "Director" (Geschäftsführer, sohin Wahrnehmender der steuerlichen Interessen gegenüber dem…

UFSL FSRV/0069-L/09Absolute Verjährung der Strafbarkeit im fortgesetzten Berufungsverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)29.09.2012

…I. der Berufung teilweise Folge gegeben und das Ersterkenntnis insofern abgeändert wurde, dass es in seinem Ausspruch über Schuld und Strafe darauf zu lauten habe, I. 1. MR sei schuldig, als Geschäftsführer und Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der im Ersterkenntnis genannten GmbH in Linz bzw…

UFSK FSRV/0003-K/10Jahrelange Hinterziehung von Umsatzsteuervorauszahlungen und Nichteinreichung der Jahressteuererklärungen durch den Verantwortlichen einer Unternehmensberatungsgesellschaft; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.05.2011

…119 Abs. 1 BAO haben Abgabepflichtige bzw. die Wahrnehmenden deren steuerlicher Interessen (hier: C für die C & Co OEG) die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offen zu legen. Die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dieser Offenlegung…

UFSL FSRV/0092-L/06Nicht entrichtete bzw. abgeführte Selbstbemessungsabgaben durch in Finanznot befindliche Entscheidungsträger einer Friseursalon-Franchise-Kette
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)17.12.2009Teil 1/2

…ATS 32.305,00) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie III.1.b. als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der B-GmbH in Linz gemeinsam mit X. A. Lohnsteuern, Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschläge zu diesen betreffend die…