Die von der Behörde insbesondere in ihrer Beilage zur Berufungsvorlage aufgearbeiteten Sachverhaltsfacetten fanden allesamt Deckung einerseits in den zur Vorlage gebrachten Urkunden (Korrespondenzschreiben der Rechtsvertreter, Schuldschein vom 9.10.1997, Mehr-Weniger-Rechnung, Darstellung der "Mittelherkunft-Mittelaufteilung-Abrechnung", udgl.), andererseits in den Aussagen des Zeugen…
…die ihm vorliegenden Beweise (Zeugenaussagen, Urkunden) sowie das Vorbringen der Verfahrensparteien einer Würdigung zu unterziehen und gemäß § 167 Abs. 2 BAO in freier Überzeugung unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des abgeführten Beweisverfahrens zu beurteilen, ob der in Streit stehende Zahlungsfluss von B an den Bw…
…für sich allein gesehen, nicht geeignet den begründeten Tatverdacht von vornherein wieder zu beseitigen. Eine abschließende Würdigung der subjektiven Tatseite wird nach Abhaltung des Untersuchungsverfahrens vorzunehmen sein, konkrete Erhebungen die gegen die bisherige Vermietung des Objektes und eine behauptete Erwartungshaltung des Bf. das Objekt steuerlich…
…2 FinStrG geltende Unschuldsvermutung für A.; c) die mehrmals im vorliegenden Prüfbericht und in den vorgelagerten Schreiben der Abgabenbehörde vorgenommene strafrechtliche Würdigung der erhobenen Sachverhalte; d) die schriftlich zum Ausdruck gebrachte Unterstellung der erwiesenen Mittäterschaft samt Schuld von A., worin der steuerliche Vertreter einen Verstoß…
…sei der Eindruck erweckt worden, dass dort für die Produkte der A geworben würde. Aus einer Reihe von Zeugenaussagen gehe hervor, dass zumindest Bestellscheine bei Veranstaltungen der EKG aufgelegt gewesen seien. Die Preislisten hätten folgende Zusatzinformationen enthalten: "Wir bieten Ihnen in unserer Bestellaktion die Möglichkeit…
…Finanzamt angesichts des geänderten Sachverhaltsvorbringens und Vorlage von Beweismitteln nicht von seiner Verpflichtung, den Sachverhalt des gegenständlichen Verfahrens zu erheben, beachtlichen Beweisanträgen zu folgen, sodann den entscheidungswesentlichen Sachverhalt in seiner Entscheidung (Berufungsvorentscheidung) festzustellen und die Ergebnisse des Beweisverfahrens einer Würdigung zu unterziehen. Da die Möglichkeiten…
…präzisieren sowie die Verwirklichung der abgabenrechtlichen Tatbestände und die rechtliche Würdigung ausführlicher darzustellen. Zu Scheingeschäft und § 12 Abs. 1 Z 1 UStG 1994: Auch wenn die Geschäfte zwischen den beiden Parteien (A. /M. und R.) von diesen gewollt gewesen und daher zivilrechtlich gültig wären, wäre…
…November 1988 - laut beiliegender Liste - gekauften Autos 69 (Pkw MB 190E) hat im Zuge der Zeugenaussage erklärt, einen Kaufpreis von 205.000,00 S und nicht wie als Erlös erklärt 160.000,00 S bezahlt zu haben und hat dies auch mit einem Abhebungsbeleg untermauert…
…Expertise vom Expertisenersteller mündlich angeboten worden sei gegen eine Bezahlung von 10.000 DM diese so auszufertigen, dass HM freigesprochen werde. Einen schriftlichen Beweis gebe es darüber natürlich nicht. Das Einzige, was als Beweis angeboten werden könne sei eine Zeugenaussage seines Anwaltes und seines Geschäftspartners…
…Zeit kennt (immerhin waren schon 2 Jahre vergangen) und ob sie in dieser Angelegenheit vor Gericht aussagen könnte. In Würdigung der Zeugenaussagen von Hr. P P und Fr. Renate Na und der Aussage des Kommanditisten der KG Dr. G einerseits und des Vermerkes von Hr…
…Zeit kennt (immerhin waren schon 2 Jahre vergangen) und ob sie in dieser Angelegenheit vor Gericht aussagen könnte. In Würdigung der Zeugenaussagen von Hr. Peter P und Fr. Renate Na und der Aussage des Kommanditisten der KG Dr. G einerseits und des Vermerkes von Hr…
…Zeit kennt (immerhin waren schon 2 Jahre vergangen) und ob sie in dieser Angelegenheit vor Gericht aussagen könnte. In Würdigung der Zeugenaussagen von Hr. Peter P und Fr. Renate Na und der Aussage des Kommanditisten der KG Dr. G einerseits und des Vermerkes von Hr…
…dies sowie im Schriftsatz vom 6. Oktober 1998 im Wesentlichen folgendermaßen: Die Berufung richte sich gegen die Würdigung von erhaltenen Darlehen als Erlöse sowie gegen die Nichtanerkennung von Betriebsausgaben und gegen die Berücksichtigung der Tätigkeit des Z als Einkunftsquelle. 1. Zahlungen der Firma G an…
…Zeit kennt (immerhin waren schon 2 Jahre vergangen) und ob sie in dieser Angelegenheit vor Gericht aussagen könnte. In Würdigung der Zeugenaussagen von Hr. Pe Pe und Fr. Renate Na und der Aussage des Kommanditisten der Bw Dr. G einerseits und des Vermerkes von Hr…
…44 der Anlage A zu § 10 Abs. 2 Z 1 UStG 1972. | 15 | 10.12.1990 | 0,00 | Die Würdigung der Bp. erfolgte unter Verwechslung von Jahreszahlen und Währungen, weshalb ihr weniger Glauben zu schenken war, als den Ausführungen der Bw…
…der Stellungnahmen und Gegenäußerungen der Parteien sowie der Ergebnisse von Zeugenaussagen und im Berufungsverfahren beigebrachten Unterlagen wird zu den einzelnen strittigen Feststellungen wie folgt ausgeführt: Zu Tz. 13b - Erhöhung der Betriebseinnahmen der Jahre 1997 und 1999 Hier liegen zwei unabhängig voneinander zu beurteilende Sachverhalte vor…
…tretendem Verhalten des Täters zu erschließen. Die diesbezüglichen Folgerungen erweisen sich als Ausfluss der freien Beweiswürdigung der Behörde (VwGH 17.12.2003, 99/13/0036, und viele andere). Wie aufgrund von mehreren Zeugenaussagen festgestellt werden konnte, hat der Bw. zumindest seit dem Jahr 1996 Einkünfte…
…auch durch die Zeugenaussage von Mag. A., dem ehemaligen Aufsichtsratsvorsitzenden, bestätigt, der auf das bei der Fa. X. AG herrschende Chaos verwiesen hat, das offensichtlich durch die zu rasche Expansion der Firma bedingt war. Auch er hat übereinstimmend ausgesagt, dass ein Stand von "mindestens 10…
…Saldo zum 1.1.2005 € 580,30 betragen hat. Von Seiten der Betriebsprüfung wird vorweg auf folgende eklatante Widersprüche in den Aussagen der Zeugen HH, GH und MW vor dem UVS Salzburg hingewiesen: Zitat Zeugenaussage HH vom 31.10.2007: "Ich selbst oder Herr…
…Es sei daher von Vorsatz auszugehen. Im Rahmen eines Amtshilfeersuchens sei von den zuständigen rumänischen Behörden zwar festgestellt worden, dass die Filets mitgeliefert wurden, auf Grund der Sachnähe der Zeugenaussage des N Sch sei diese aber für die rechtliche Würdigung des Sachverhaltes heranzuziehen gewesen. Mit…