…Pkt. IV. wird für den Fall, dass einer der Elternteile vorversterben sollte, vereinbart, dass die Garage des gegenständlichen Hauses im Ausmaß von 40 m2 zu Wohnzwecken adaptiert und durch den überlebenden Elternteil unter Aufgabe des bisherigen Wohnungsgebrauchsrechtes genutzt wird. Mit Bescheid vom 22. Jänner 2002…
…getroffen: "1. Die Käufer verfolgen das Ziel die Liegenschaft gemeinsam zu bewohnen. Sollte einer der beiden Käufer vorversterben ist es der gemeinsam erklärte Wille der Käufer, dass der jeweils andere - ungeachtet etwaiger erbrechtlicher Regelungen - die gesamte Liegenschaft alleine weiterbenutzen kann. Deshalb vereinbaren die beiden Käufer…
…getroffen: "1. Die Käufer verfolgen das Ziel die Liegenschaft gemeinsam zu bewohnen. Sollte einer der beiden Käufer vorversterben ist es der gemeinsam erklärte Wille der Käufer, dass der jeweils andere - ungeachtet etwaiger erbrechtlicher Regelungen - die gesamte Liegenschaft alleine weiterbenutzen kann. Deshalb vereinbaren die beiden Käufer…
…Versicherung handle es sich um eine Er- und Ablebensversicherung. Im Falle des Vorversterbens der Frau H. sei der Bw bezugsberechtigt gewesen. Im Falle ihres gleichzeitigen Ablebens wäre der erblasserische Sohn, P, bezugsberechtigt gewesen. Für den Fall seines Vorversterbens, das erblasserische Enkelkind. Der Berufungswerber hat laut…
…gemäß § 521 ABGB vorbehalten, und zwar auf Lebzeiten und in der Weise, dass im Falle des Vorversterbens eines der beiden Fruchtgenussberechtigten dieses Fruchtgenussrecht dem anderen Teil allein und zur Gänze zusteht. Laut Punkt X. des gegenständlichen Vertrages hat Frau S.B. ihre ausdrückliche Zustimmung erteilt…
…welche Lia Da ein, frühestens jedoch 10 Jahre ab Rechtskraft der Ehescheidung ein. Sollte Christine Maria X-De vor Ablauf dieser 10-jährigen Frist selbst vorversterben, kommt das oben genannte Wohnungsrecht Herrn Ing. Manfred X ab Ableben seiner geschiedenen Ehefrau Christine Maria X-De zu…
…Sollte diese aufgelöst werden, stünde der Bw das Wohnrecht erst bei Ableben, Heimunterbringung etc. des Lebensgefährten zu. Sollte die Bw vorversterben, wäre das für später vorgesehene Wohnrecht obsolet. Aufgrund der aufschiebenden Bedingung bestehe nur eine 50%ige Wahrscheinlichkeit, dass die Vereinbarung effektuiert werde; es handle…
…Wertsicherung, Besicherung, Laufzeit bzw. Rückzahlungszeitpunkt, Rückzahlungsmodus wie etwa Ratenzahlung, Vorgangsweise bei Vorversterben der Berufungswerberin oder Nichtausreichen eines Verkaufserlöses zur Rückerstattung der Zahlungen, Möglichkeit der jederzeitigen Feststellung der Höhe der aushaftenden Forderungen usw. enthalten. Die Rückzahlung sollte letztendlich dadurch gewährleistet sein, dass die Berufungswerberin ohnehin aufgrund…
…etwa mündlich getroffenen Darlehensvereinbarung, insbesondere hinsichtlich Verzinsung, Wertsicherung, Besicherung, Laufzeit bzw. Rückzahlungszeitpunkt, Vorgangsweise bei Vorversterben des Bw. oder Nichtausreichen eines Verkaufserlöses zur Rückerstattung der behaupteten Zahlungen, Möglichkeit der jederzeitigen Feststellung der Höhe der aushaftenden Forderung, bekanntzugeben, führte der Bw. bloß aus, die mündliche Vereinbarung bzw…
…Da eine Deutung des Parteiwillens dahin gehend, Ihrer Mutter nach dem allfälligen Vorversterben Ihres Vaters keinerlei Recht auf ein weiteres Verbleiben in der Ehewohnung einzuräumen, nur schwer verständlich scheint und überdies die Vertragstextierung "Für den Fall des Ablebens eines der Wohnungsberechtigten bleibt das vereinbarte Wohnrecht…
…Herbst 2000 eine als "Vertrag über die Einräumung von Fruchtgenussrechten auf den Todesfall" überschriebene Vereinbarung. Mit diesem Vertrag räumte jeder der beiden Lebenspartner dem jeweils Überlebenden das auch die Rechtsnachfolger bindende Fruchtgenussrecht im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen am Hälfteanteil des Vorverstorbenen ein. Die Parteien erklärten…
…Wunsch des Erblassers entsprochen, der Witwe, bzw. im Falle ihres Vorversterbens seinen Söhnen den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Nach der Zeugenaussage bestand der "Lebensstandard" der Familie darin, durch Führung eines großzügigen Villenhaushaltes "über ihren Verhältnissen" zu leben: "Es war völlig klar, dass es angesichts der…
…Wunsch des Erblassers entsprochen, der Witwe, bzw. im Falle ihres Vorversterbens seinen Söhnen den bisherigen Lebensstandard zu sichern. Nach der Zeugenaussage bestand der "Lebensstandard" der Familie darin, durch Führung eines großzügigen Villenhaushaltes "über ihren Verhältnissen" zu leben: "Es war völlig klar, dass es angesichts der…
…in der Ehewohnung weiter zu wohnen, als auch die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen gebühren) aufschiebend bedingtes Wohnrecht, für den Fall des Vorversterbens des Ehegatten, zu vereinbaren. Die Steuerpflicht würde in diesem Fall - ebenso wie beim gesetzlichen Vorausvermächtnis oder der Sicherung des Wohnrechtes im…
…Lediglich eine Rente, die zwei Personen unabhängig voneinander in vereinbarter Höhe zusteht, ist keine verbundene Rente. Im vorliegenden Fall wurde das Fruchtgenussrecht jedoch gemeinsam und nach Ableben des Vorversterbenden dem Überlebenden in unverändertem Ausmaß weiter eingeräumt. Überdies ist noch zu bemerken, dass Leistungen, die während…
…als auch das Recht die zum ehelichen Haushalt gehörenden beweglichen Sachen gebührt) zu vereinbaren- z.B. ein aufschiebend bedingtes Wohn und Ausgedingsrecht für den Fall des Vorversterbens des Ehegatten. Die Steuerpflicht würde in diesem Fall - ebenso wie beim gesetzlichen Vorausvermächtnis oder der Sicherung des Wohnrechtes…
… 97 und 798 ABGB entsprechende Regelung zur Absicherung der Bw zu vereinbaren (z.B. aufschiebend bedingtes Wohnrecht für den Fall des Vorversterbens des Ehegatten). Die Steuerpflicht würde diesfalls - ebenso übrigens wie beim gesetzlichen Vorausvermächtnis oder der Sicherung des Wohnrechtes im Testament in Form eines Vermächtnisses…
… 97 und 798 ABGB entsprechende Regelung zur Absicherung der Bw zu vereinbaren (z.B. aufschiebend bedingtes Wohnrecht für den Fall des Vorversterbens des Ehegatten). Die Steuerpflicht würde diesfalls - ebenso übrigens wie beim gesetzlichen Vorausvermächtnis oder der Sicherung des Wohnrechtes im Testament in Form eines Vermächtnisses…
… 97 und 798 ABGB entsprechende Regelung zur Absicherung der Bw zu vereinbaren (z.B. aufschiebend bedingtes Wohnrecht für den Fall des Vorversterbens des Ehegatten). Die Steuerpflicht würde diesfalls - ebenso übrigens wie beim gesetzlichen Vorausvermächtnis oder der Sicherung des Wohnrechtes im Testament in Form eines Vermächtnisses…
… 97 und 798 ABGB entsprechende Regelung zur Absicherung der Bw zu vereinbaren (z.B. aufschiebend bedingtes Wohnrecht für den Fall des Vorversterbens des Ehegatten). Die Steuerpflicht würde diesfalls - ebenso übrigens wie beim gesetzlichen Vorausvermächtnis oder der Sicherung des Wohnrechtes im Testament in Form eines Vermächtnisses…