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UFSW RV/1922-W/04Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages infolge Vorverlegung der Umsatzsteuerfälligkeit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.07.2006

…über die Vorverlegung der Umsatzsteuerfälligkeit für das Kalenderjahr 2003 vor. Dieser Bescheid dürfte beim früheren steuerlichen Vertreter verblieben sein. Die Umsatzsteuer für November 2003 sei daher von der Bw. am 13. Jänner 2004 einbezahlt worden, was ohne der Vorverlegung des Fälligkeitstages innerhalb der Fälligkeit gelegen…

UFSS RV/0137-S/04Umsatzsteuersondervorauszahlung als Selbstbemessungsabgabe; Vorverlegung des Fälligkeitstages tritt ex lege ein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2004

…Da die Vorverlegung der Umsatzsteuerfälligkeit nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspreche, ersuche er daher den Säumniszuschlag auf 0,00 zu setzen. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab, und begründete dies im Wesentlichen damit, dass dem Berufungswerber die Höhe der Umsatzsteuersondervorauszahlung 2002 sowie…

UFSL RV/0433-L/04Vertreterhaftung für Lohnsteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.12.2005

…Mitten in der toten Saison. Aus den dargestellten Gründen wurde ersucht, die nachfolgenden Abgaben einschließlich des auf dem Abgabenkonto bestehenden Rückstandes bis zu dem 15. zu stunden, welcher der angestrebten Zurücknahme der Vorverlegung der Umsatzsteuerfälligkeit folge. Neben diesem Rückstand aus der Vorverlegung der Umsatzsteuerfälligkeit wurde…

UFSS RV/0091-S/02Berufung gegen Säumniszuschläge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2005

…der Bw schriftlich mitgeteilt worden. Die Entrichtung auf das Abgabenkonto der K-GmbH sei zu den nicht vorverlegten Terminen erfolgt. Durch die Vorverlegung der Umsatzsteuerfälligkeiten für das Jahr 1997 sei jedoch die Säumnis gegeben. Durch den am 27.Februar 1998 eingelangten Antrag auf Vorlage der…

UFSW RV/1979-W/03Auferlegung eines ersten Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs.1 BAO wegen Nichteinhaltung des vorverlegten Fälligkeitstermins der Umsatzsteuervorauszahlungen 2003 wegen Nichtentrichtung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 2002 gemäß § 21 Abs.1a UStG.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2009

…war und somit 2003 das letzte Kalenderjahr ist, in dem die vorverlegten Umsatzsteuerfälligkeitstermine zur Anwendung kamen. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass eine Mitteilung über die Höhe der Umsatzsteuersondervorauszahlung für 2002 sowie der darin enthaltene Hinweis betreffend die Vorverlegung der Fälligkeitstage für die Bw…

UFSS RV/0268-S/13Bauträger erbringen im Ergebnis Bauleistungen an ihre Leistungsempfänger
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013Teil 7/7

…Land und Flachgau. Die Berufungswerberin war - auch wenn diese Eintragungen nur den Stand im Februar 2012 wiedergeben - aber nach Ansicht des Referenten des Unabhängigen Finanzsenates Rückschlüsse auf die große Zahl der am Markt tätigen Bauträgern die streitgegenständlichen Jahre 2006 und 2007 zulassen, in einem Markt…

UFSW RV/2546-W/07Verschaffung der Verfügungsmacht über ein Superädifikat vor oder nach Konkurseröffnung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…sen. verkauft. Der Kaufpreis für die Liegenschaft wird mit 350.000,00 S (25.435,49 €) festgelegt, für das Superädifikat 3.029.611,86 S (220.170,48 €) zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer von 605.922,37 S (44.034,10 €), in Summe für…

UFSW RV/3419-W/02Die nicht rechtzeitige Entrichtung der Umsatzsteuersondervorauszahlung zum 15. eines Kalenderjahres bewirkt die Vorverlegung der Fälligkeit der laufenden Umsatzsteuervorauszahlungen im folgenden Kalenderjahr.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)29.04.2004

…012,00 ausgewiesen und daher die am 15. Dezember 2000 fällig gewesene Sondervorauszahlung gedeckt hätten. Sie wäre der Ansicht gewesen, die Umsatzsteuersondervorauszahlung 2000 werde automatisch abgerechnet. Da das Finanzamt eine Vorverlegung des Fälligkeitstages nicht mitteilte, hätte die Bw. davon keine Kenntnis nehmen und die besagten…

UFSL FSRV/0044-L/03Umsatzsteuerliche Pflichtverletzungen des Geschäftsführers eines türkischen Imbißlokales
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)22.09.2004

…diesbezügliche Tatelement der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG nicht erweislich; K hat eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Die Umsatzsteuervorauszahlung betreffend Juli 2001 in Höhe von 20.719,00 S ist - siehe oben - infolge Vorverlegung des Fälligkeitszeitpunktes…

UFSS FSRV/0025-S/03Unterbliebene Abrechnung eines fertiggestellten Bauvorhabens trotz Forderungseinklagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.01.2005Teil 1/2

…Vorverlegung der Fälligkeiten bei nicht rechtzeitiger Entrichtung der Sondervorauszahlung an Umsatzsteuer wäre eine erstmals für dieses Jahr eingeführte Spezialbestimmung gewesen, welche dem Beschuldigten unbekannt gewesen sei, er habe daher nicht vorsätzlich gehandelt. Auch werde ein Antrag auf Gesetzesprüfung gemäß Art 89 B-VG hinsichtlich der…

UFSS FSRV/0025-S/03Unterbliebene Abrechnung eines fertiggestellten Bauvorhabens trotz Forderungseinklagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)18.01.2005Teil 2/2

…Eine Entrichtung der Zahllast bzw. die Einreichung einer entsprechenden Voranmeldung bis zum Ablauf des Fälligkeitstages bzw. des fünften Tages nach diesem erfolgte jedoch nicht (Buchungsabfrage vom 29. Dezember 2004, Veranlagungsakt, Teilakt "Allgemeiner Schriftverkehr). Wie oben erwähnt, ist aber die Kenntnisnahme von Vorverlegung der Fälligkeit auf…

UFSG RV/0128-G/101. Wiederaufnahme von Amts wegen 2. Arbeitszimmer eines Sängers (Klassik) und Universitätsprofessors für Gesang 3. Zuordnung von Aufwendungen zu ausländischen Einkünften (Auslandsauftritten)? 4. Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung (hier: Änderung der Bewirtschaftungsart; kein Nachweis der objektiven Ertragsfähigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2011Teil 2/2

…Mieteinnahmen (Wegfall der Umsatzsteuerpflicht) sowie deutlich geringere Fremdkapitalzinsen in Ansatz gebracht; die Kredittilgung wird hingegen wieder im zehnten Jahr berücksichtigt. Nach dieser Variante ergibt sich im 19. Jahr erstmals ein kumulierter Gewinn. Nur durch die jeweils vorgenommenen Änderungen (Vorverlegung der Tilgung in der zweiten bzw…

UFSG RV/0128-G/101. Wiederaufnahme von Amts wegen 2. Arbeitszimmer eines Sängers (Klassik) und Universitätsprofessors für Gesang 3. Zuordnung von Aufwendungen zu ausländischen Einkünften (Auslandsauftritten)? 4. Liebhaberei bei Vermietung einer Eigentumswohnung (hier: Änderung der Bewirtschaftungsart; kein Nachweis der objektiven Ertragsfähigkeit)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2011Teil 1/2

…5% der Miete) in Ansatz gebracht wurden. In dieser war allerdings die Kreditrückzahlung plötzlich im Jahr 2011 vorgesehen. Nach dieser Prognoserechnung ergibt sich nun bereits im 19. Jahr ein Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Ausgaben. Wie vom Prüfer zutreffend ausgeführt, ist in der Vorverlegung der…

UFSW RV/1163-W/05Unterbleiben bzw. Gutschrift der Zwischenbesteuerung bei Privatstiftungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.06.2010

…Zuwendungen, nur bei tatsächlicher und endgültiger Zahlung der KESt zu erfolgen hätte, für verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig. Dementsprechend stelle die Zwischenkörperschaftsteuer systemwidrig eine bis zur Auflösung der Privatstiftung aufrechterhaltene Belastung dar. Die Auslegung gehe über das eigentliche Ziel des Gesetzgebers, der Vorverlegung der Besteuerung hinaus, und…

UFSZ3K ZRV/0261-Z3K/04Verhältnismäßigkeitsprüfung nach einer Verletzung der Tiertransportrichtlinie
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)24.06.2008

…| In Anbetracht der Gesamttransportzeit wäre eine richtlinienkonforme Abwicklung des Transportes durch eine zweieinhalbstündige Vorverlegung der Versorgung der Tiere ohne weiteres möglich gewesen. Die Überschreitung des ersten Transportintervalls ist laut Beschwerdeschrift auf die irrige Annahme des Ausführers zurückzuführen, der Transportbeginn sei mit der tatsächlichen Abfahrtszeit…

UFSZ3K ZRV/0255-Z3K/04Verhältnismäßigkeitsprüfung nach einer Verletzung der Tiertransportrichtlinie.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)23.06.2008

…| In Anbetracht der Gesamttransportzeit wäre eine richtlinienkonforme Abwicklung des Transportes durch eine zweieinhalbstündige Vorverlegung der Versorgung der Tiere ohne weiteres möglich gewesen. Die Überschreitung des ersten Transportintervalls ist laut Beschwerdeschrift auf die irrige Annahme des Ausführers zurückzuführen, der Transportbeginn sei mit der tatsächlichen Abfahrtszeit…

UFSL RV/0798-L/05Durch eine nachträgliche Änderung eines Übergabsvertrages im Zusammenhang mit einer gemischten Schenkung kann eine Änderung der Steuerklasse nicht bewirkt werden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.07.2006

…die Unterfertigung nach der Verehelichung geplant gewesen sei. Durch die Vorverlegung des Unterfertigungstermines sei eine Unterfertigung vor Verehelichung zu Stande gekommen. In Punkt IV. sei ein entsprechender Austausch des Wortes "Vertragsunterfertigung" durch das Wort "Eheschließung" irrtümlich unterblieben. Nochmals sei betont, dass der Parteiwille von Anfang…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 3/4

…den Behauptungen der Bw. - vorverlegte Fälligkeit des letzten Darlehensteilbetrages auf Dezember 1998 hätte demnach zum Großteil durch Gegenverrechnung mit bestehenden Honorarforderungen beglichen und somit die Aufnahme von Fremdkapital weitgehend vermieden werden können. Selbst wenn man davon ausgeht, dass tatsächlich eine Vereinbarung über die Vorverlegung des…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 2/4

…der ersten Darlehenstranche mit Zinsen belastet worden sei. Für die vorzeitige Zahlung vom 500.000,00 DM seien hingegen Zinsen in Höhe von 18.180,00 DM gutgeschrieben worden (was einer rund 7%-igen Verzinsung entspreche). Aufgrund dieses Geschehnisablaufes erscheine die Begründung für die Vorverlegung…

UFSL RV/0752-L/05Zulässigkeit einer Verfahrenswiederaufnahme? Erhöhte Mitwirkungspflicht und Beweisvorsorgepflicht bei ungewöhnlichen Sachverhalten und bei Auslandssachverhalten (hier: Geschäftsbeziehungen mit einer britischen Ltd., die Bezüge zu Gesellschaften auf der Isle of Man und den British Virgin Islands aufweist); keine Erfüllung der Pflicht zur Empfängerbenennung, wenn die Art der Besteuerung der die Ausgaben empfangenden Ges. (eine britische Ltd. mit "c/o-Adresse" und ohne entsprechende ressourcenmäßige Ausstattung, die Bezüge zu Steueroasengesellschaften und zu den Gesellschaftern der Berufungswerberin aufweist) nicht geklärt werden kann (allenfalls "non-resident-company") und die tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten an den Anteilen dieser Ltd. nicht eruiert werden können; Vorliegen eines Scheingeschäftes auf Grund zahlreicher ungewöhnlicher Umstände (wie etwa völlig unübliche Geschäftsabwicklung, exorbitant hohe Zinsen für eine Gewinnschuldverschreibung gezeichnet von einer brit. Ltd. usw.) und des Vorliegens von personellen und rechtlichen Verbindungen der inländischen Ges. mit der die Zahlungen empfangenden ausländischen Ges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2009Teil 4/4

…erfolgte (angebliche) Vorverlegung der Fälligkeit des letzten Darlehensteilbetrages (Teil der Darlehensverpflichtung auf Grund des BRV zwischen der WTG und DP), wodurch der Finanzierungsbedarf, der mit der strittigen GSV abgedeckt wurde, (nach den Behauptungen der Bw.) erst entstanden ist, - die ungewöhnliche Höhe der vereinbarten Zinsen für…