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UFSW RV/1909-W/10Anrechnung von Vorstudienzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2010

…des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die…

UFSW RV/1064-W/06Auswirkung der Anrechnung von Vorstudienzeiten beim Studienwechsel auf die Dauer der Familienbeihilfengewährung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.12.2008

…wenn die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden. Ein solcher Wechsel kann jederzeit erfolgen, ohne dass es zum Verlust des Anspruches auf Familienbeihilfe kommt. Liegt im Sinn des § 17 Abs 2 Z 1 StudFG daher kein Studienwechsel vor, weil die Vorstudienzeit eingerechnet wird…

UFSW RV/0968-W/08Keine Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)16.06.2008

…in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Die Wartezeit beträgt 4 Semester, da keine Anrechnung der Vorstudienzeit erfolgte. Die Bw. erhob gegen den Rückforderungsbescheid fristgerecht Berufung und machte dazu folgende Ausführungen: "...Meine Tochter K…

UFSG RV/0687-G/05Anrechnung von Vorstudienzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.07.2006

…Fachhochschul-Studiengang "Internettechnik und -management" angerechnet worden waren. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. September 2005 hat das Finanzamt die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass nicht die gesamten Vorstudienzeiten von fünf Semestern angerechnet worden seien, weshalb ein so genannter schädlicher Wechsel im Sinn des …

UFSG RV/0160-G/11Studienwechsel - keine volle Anrechnung von Vorstudienzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2011

…Sinne des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel…

UFSG RV/0381-G/08Nur bei Anrechnung der gesamten Vorstudienzeiten liegt kein so genannter "schädlicher Wechsel" vor
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.02.2009

…Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass der nach dem dritten zur Fortsetzung gemeldeten Semester erfolgte Studienwechsel den Wegfall des Anspruches auf Familienbeihilfe bewirke, "da eine ausreichende Anrechnung der Vorstudienzeiten im Ausmaß von acht Semestern nicht erfolgt ist". Auch wurde darauf hingewiesen, dass sich der Sohn in…

UFSW RV/0646-W/06Wartezeit nach Studienwechsel bei teilweiser Anrechnung der Vorstudienzeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2006

…Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen . In analoger Anwendung zur Vorgehensweise der Studienbeihilfenbehörde ist die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten (siehe hiezu die Ausführungen unter Abschnitt 21.16) um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen . Nach Einholung der Meinungen…

UFSW RV/1920-W/05Schädlicher Studienwechsel - wurden die gesamten Vorstudienzeiten angerechnet?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2005

…3 Semester angerechnet. Da der Wechsel auf die Studienrichtung Sportwissenschaften nach dem 4. Semester erfolgte (Beginn des Studiums Leibeserziehung/Geschichte im März 2002) und nicht die gesamte Vorstudienzeit eingerechnet wird, handelt es sich um einen beihilfenschädlichen Studienwechsel. Ein (schädlicher) Studienwechsel ist jedoch gemäß § 17 Abs…

UFSW RV/1707-W/05Schädlicher Studienwechsel - wurden die gesamten Vorstudienzeiten angerechnet?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2005

…gelten Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind. Ein Studienwechsel ist nicht mehr zu beachten…

UFSL RV/1079-L/09Studienwechsel, teilweise Anrechnung von Vorstudienzeiten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.05.2010

…1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchem die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, ....................................... (4) Ein Studienwechsel im Sinne…

UFSF RV/0482-F/08Ein familienbeihilfenschädlicher Studienwechsel kann auch beim Wechsel vom Diplomstudium (alter Studienplan) auf das Bachelorstudium (neuer Studienplan) vorliegen. Es ist nämlich zu prüfen, ob die gesamten Vorstudienzeiten "angerechnet" wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.06.2009

…Ihnen für fünf Semester die Familienbeihilfe gewährt. Die Wartefrist für das "Bachelorstudium ws" beträgt daher fünf Semester. Aus der Anerkennung von Prüfungen aus der Vorstudienzeit (45 ECTS) können zwei Semester angerechnet werden. Die Wartefrist beträgt daher drei Semester (bis einschl. WS 08/09 = 28…

UFSW RV/3289-W/07Studienwechsel nach dem dritten inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.03.2008

…Studienwechsel im Sinne des Absatz 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium aufgrund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2…

UFSW RV/0644-W/06Studienwechsel nach dem dritten inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.06.2006

…Sinne des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel,…

UFSW RV/1585-W/05Studienwechsel nach dem dritten inskribierten Semester
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.11.2005

…Beantwortung der nachstehenden Fragen bzw. um Vorlage von entsprechenden Nachweisen: "Ab wann wird die Familienbeihilfe beantragt? 1. Diplomprüfungszeugnis der Studienrichtung Pädagogik an der Universität Wien Eventuelle Einrechnung aus der Vorstudienzeit in die neue Studienrichtung." Die Bw. teilte in ihrem Schreiben vom 17. August 2005 mit,…

UFSW RV/4343-W/09Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen (Studienwechsel)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.05.2011

…auch in der Studienrichtung "Finanz- und Versicherungsmathematik" Pflichtfächer sind, für sein nunmehr betriebenes Bachelorstudium "Finanz- und Versicherungsmathematik" anerkannt werden. Da somit die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet wurden, liegt im gegenständlichen Fall kein Studienwechsel iSd § 17 Abs 2 Z 1 StudFG vor. Die…

UFSS RV/0517-S/06Zeitpunkt eines Studienwechsels
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2010

…Wirtschaftsuniversität W. das Studium der Handelswissenschaften auslaufen gelassen habe. Das Studium der Internationalen Betriebswirtschaft anerkenne alle besuchten Veranstaltungen, Prüfungen und Vorstudienzeiten, weil Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig seien. Infolge des Doppelstudiums ergebe sich folgender Anspruch auf Familienbeihilfe: Handelswissenschaften: WS 2001, SS 2002, WS 2002…

UFSL RV/0777-L/09Studienwechsel vom Lehramtsstudium an der Universität zur Pädagogischen Hochschule.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.07.2010

…Sinne des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchem die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel…

UFSL RV/0666-L/09Studienwechsel nach dem dritten Semester, Anerkennung von Prüfungen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2010

…Berufungswerber sinngemäß aus, dass die Behörde allein aufgrund der verschiedenen Studienkennzahlen geschlossen hätte, dass eindeutig ein schädlicher Studienwechsel vorliege. Es sei jedoch die Anrechenbarkeit der gesamten Vorstudienzeiten nicht geprüft worden. Es liege nicht ein Studienwechsel, sondern nur ein Wechsel der Studienrichtung vor, bei dem in…

UFSW RV/4105-W/02Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.10.2008

…1 nicht als Studienwechsel, bei welchem die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind. Es war zu ermitteln, inwieweit…

UFSW RV/1416-W/07Beihilfenschädlicher Studienwechsel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.07.2007

…Abs. 1 gelten: Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind,..." Das dürfte meinen Unmut erklären…