…sich nach § 17 Abs. 2 Z 1 StudFG um einen beihilfenschädlichen Studienwechsel gehandelt habe, da nicht die gesamte Vorstudienzeit anerkannt worden sei. Die 62-ECTS-Credits aus dem Studium Industrial Data Science entsprechen drei Semestern, die die Wartezeit im nunmehr betriebenen Studium verkürzten. Die Beschwerdevorentscheidung…
…2 Z 1 StudFG liegt kein Studienwechsel im Sinne des Absatz 1 vor, wenn bei diesem die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und…
…das Bundesfinanzgericht ebenfalls der Beschwerde stattzugeben und führte im Wesentlichen aus: „Durch die nunmehr vorliegenden Bescheide … über die Anrechnung von Vorstudienzeiten im Ausmaß von 2,5 ECTS-Punkten ist nunmehr für den Zeitraum Oktober 2012 bis Februar 2014 von einer Wartezeit von drei Semestern…
…13.07.2015, GZ. RV/5100924/2015, liege durch die Anrechnung der gesamten Vorstudienzeit in die neue Studienrichtung zwar kein Studienwechsel iSd § 17 Abs.2 Z 1 StudFG vor, jedoch werde die Studienzeit (die Anspruchsdauer des neuen Studiums) um die angerechneten Semester verkürzt. Die Anspruchsdauer…
…des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die…
…des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel, die…
…wenn die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden. Ein solcher Wechsel kann jederzeit erfolgen, ohne dass es zum Verlust des Anspruches auf Familienbeihilfe kommt. Liegt im Sinn des § 17 Abs 2 Z 1 StudFG daher kein Studienwechsel vor, weil die Vorstudienzeit eingerechnet wird…
…in dem nunmehr gewählten Studium so viele Semester wie in den vor dem Studienwechsel betriebenen Studien zurückgelegt hat. Die Wartezeit beträgt 4 Semester, da keine Anrechnung der Vorstudienzeit erfolgte. Die Bw. erhob gegen den Rückforderungsbescheid fristgerecht Berufung und machte dazu folgende Ausführungen: "...Meine Tochter K…
…Fachhochschul-Studiengang "Internettechnik und -management" angerechnet worden waren. Mit Berufungsvorentscheidung vom 7. September 2005 hat das Finanzamt die Berufung im Wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass nicht die gesamten Vorstudienzeiten von fünf Semestern angerechnet worden seien, weshalb ein so genannter schädlicher Wechsel im Sinn des …
…Februar 2015 hat das Finanzamt die Beschwerde abgewiesen. Zur Begründung wurde auszugsweise ausgeführt: „Ein Studienwechsel, bei welchem die gesamte Vorstudienzeit auf das neue Studium angerechnet wird ist grundsätzlich nicht „schädlich“. Wenn der Studienerfolg nach ECTS-Punkten bemessen wird, hat das Arbeitspensum pro Studienjahr für alle…
…beim-studienwechsel; -https://studentpoint.univie.acat/zum-studium/studienwechsel/ Demnach gilt nicht als Studienwechsel: Studienwechsel, bei denen die gesamten Vorstudienzeiten in die neue Studienrichtung eingerechnet werden. Die Familienbeihilfe bleibt deshalb unberührt, da es sich im Fall meiner Tochter um keinen Studienwechsel im Sinne des § 276…
…17 Abs 2 Z 1 Studienförderungsgesetz 1992 nicht als Studienwechsel iSd Abs 1 leg cit Studienwechsel anzusehen sind, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil die dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen gleichwertig sind…
…Sinne des Abs. 1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, 2. Studienwechsel…
…Insbesondere wurde darauf hingewiesen, dass der nach dem dritten zur Fortsetzung gemeldeten Semester erfolgte Studienwechsel den Wegfall des Anspruches auf Familienbeihilfe bewirke, "da eine ausreichende Anrechnung der Vorstudienzeiten im Ausmaß von acht Semestern nicht erfolgt ist". Auch wurde darauf hingewiesen, dass sich der Sohn in…
…Wiedergewährung der Familienbeihilfe für das neue Studium heranzuziehen . In analoger Anwendung zur Vorgehensweise der Studienbeihilfenbehörde ist die Wartezeit im Falle der teilweisen Berücksichtigung von Vorstudienzeiten (siehe hiezu die Ausführungen unter Abschnitt 21.16) um die Anzahl der angerechneten Vorstudiensemester zu verkürzen . Nach Einholung der Meinungen…
…3 Semester angerechnet. Da der Wechsel auf die Studienrichtung Sportwissenschaften nach dem 4. Semester erfolgte (Beginn des Studiums Leibeserziehung/Geschichte im März 2002) und nicht die gesamte Vorstudienzeit eingerechnet wird, handelt es sich um einen beihilfenschädlichen Studienwechsel. Ein (schädlicher) Studienwechsel ist jedoch gemäß § 17 Abs…
…gelten Studienwechsel, bei welchen die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind. Ein Studienwechsel ist nicht mehr zu beachten…
…Wechsel der Studieneinrichtung sondern ein Wechsel der Studienrichtung von Angewandte Geowissenschaften auf Industrielogistik. Ein Studienwechsel, bei dem die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des neuen Studiums berücksichtigt werden, weil sie diesem Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der…
…1 gelten: 1. Studienwechsel, bei welchem die gesamten Vorstudienzeiten für die Anspruchsdauer des nunmehr betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind, ....................................... (4) Ein Studienwechsel im Sinne…
…Studien ***St1*** und ***St2*** bis Februar 2025. Es liegt daher ein Studienwechsel ab dem Wintersemester 2024/25, nach sieben absolvierten Semestern in den Bachelorstudien ***St1*** und ***St2***, vor. Anrechnung der Vorstudienzeiten: § 17. (1) StudFG lautet: Ein günstiger Studienerfolg liegt nicht vor, wenn der Studierende 1…