…133, 136). Bei der Strafausmessung hinsichtlich des jüngsten Erkenntnisses des Spruchsenates wertete dieser als mildernd nunmehr keinen Umstand, als erschwerend hingegen die gegebenen zwei Vorstrafen, die Begehung trotz eines anhängigen Finanzstrafverfahrens und den teilweise sehr raschen Rückfall, weshalb er bei einem Strafrahmen von konkret €…
…2 lit. a FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Als Erschwerungsgrund hat die Finanzstrafbehörde zu Recht die einschlägige Vorstrafe berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurde die Sorgepflicht für den behinderten Sohn. Bedenkt man, dass im gegenständlichen Fall…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen H.E., Wien, vertreten durch Dkfm. Herbert Duffek, Wirtschaftstreuhänder, 1070 Wien, Neubaugasse 25/1/5, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß…
…gegenständlichen Berufung vorgebracht, dass eine einschlägige finanzbehördliche Vorverurteilung der Bw. nicht angelastet werden könne, da der gesamte Zeitraum der mangelnden Buchhaltungsarbeiten im Unternehmen zeitlich vor dem als Vorstrafe angesehenen Erkenntnis des Spruchsenates vom 9. Oktober 2002 (rechtskräftig am 10. Dezember 2002) gelegen sei. Es wäre…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Frau R.V., vertreten durch Schreiner & Schreiner Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH, 3500 Krems, Wiener Straße 74, über die Beschwerde der Beschuldigten vom…
…Vorsteuer angefallen. Er habe nicht gewusst, dass er Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müsse. An die Vorstrafen könne er sich nicht erinnern. Im Dezember 2003 habe er für den Zeitraum 7-9/2003 2.000,00 € Umsatzsteuer entrichtet. Dieser Betrag sei von ihm geschätzt worden. Die in…
…in seinem Einspruch, dass die Geldstrafe überhöht sei, nicht gefolgt werden. Bei der Strafbemessung wurde kein Umstand als mildernd gewertet; als erschwerend hingegen zwei einschlägige Vorstrafen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 1. August 2002 führt der Bw. aus, dass die Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit…
…als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen an. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Senat die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen und es würden diese Strafzumessungserwägungen auch auf die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zutreffen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. P, in der Finanzstrafsache gegen Ing. K., St.K., vertreten durch Alpen Adria Wirtschaftsprüfungs GmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, St.K., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
…Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen und den langen Deliktszeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafbemessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen des Bw. und…
…beseitigen. Objektiv ist daher davon auszugehen, dass Vorauszahlungen für den im Bescheid angegebenen Tatzeitraum nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen entrichtet oder gemeldet wurden. Der handelsrechtliche Geschäftsführer des belangten Verbandes weist bereits zahlreiche einschlägige Vorstrafen auf (10 Seiten Vorstrafenanfrage, die letzte Bestrafung vor der verfahrensgegenständlichen…
…zu Unrecht der Milderungsgrund des ordentlichen Lebenswandels angewendet worden. Dieser weise nämlich eine einschlägige Vorstrafe auf, welche bei der Strafbemessung als erschwerend gewertet hätte werden müssen. Auch würde die verhängte Geldstrafe dem gesetzten Verschulden nicht gerecht werden. Die vom Spruchsenat verhängte Geldstrafe würde weit unter…
…sich beim Bf. um einen erfahrenen Unternehmer handelt, der über die Fristen zur Abgabe richtiger Umsatzsteuervoranmeldungen und die Folgen der Versäumnis (Verkürzung nicht rechtzeitig entrichteter Umsatzsteuervorauszahlungen) informiert ist und bei welchem aufgrund seiner einschlägigen Vorstrafen davon auszugehen ist, dass er seine Verpflichtung, für eine ordnungsgemäße…
…Unrechtgehaltes der Tat wird unter Berücksichtigung der Strafzumessungsgründe der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse eine Geldstrafe in Höhe von € 4.000,-- für angemessen erachtet. Wie vom Finanzamt angenommen waren als erschwerend die einschlägigen Vorstrafen (nämlich vier Vorstrafen) sowie der lange Tatzeitraum, als mildernd kein Umstand…
…werden. Bedenkt man weiters, dass bei der Strafbemessung durch den Spruchsenat richtigerweise von zwei einschlägige Vorstrafen auszugehen gewesen wäre und andererseits auch der Erschwerungsgrund des oftmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum zu Unrecht unberücksichtigt blieb, so bleibt trotz äußerst eingeschränkter wirtschaftlicher Situation des Bw. für…
…die Bestreitung des Lebensunterhaltes verwendet, sodass gewerbsmäßiges Handeln vorliege. Bei der Strafbemessung wurden - neben der Bedachtnahme auf die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bw - die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, welche allerdings durch eine gerichtliche Vorstrafe relativiert werde, als mildernd, die Begehung durch einen längeren…
…Finanzvergehen in subjektiver und objektiver Hinsicht zu verantworten. Hinsichtlich des Faktums 1) des Spruches des erstinstanzlichen Erkenntnisses liege lediglich Versuch des Finanzvergehens vor, weil zur Zeit der Aufdeckung die Veranlagung noch nicht erfolgt gewesen sei. Bei der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als erschwerend die Vorstrafe…
…Die für eine Abgabenhinterziehung notwendigen Voraussetzungen des "Vorsatzes" bezüglich der Pflichtverletzung und der "Wissentlichkeit der Bewirkung einer Verkürzung" können als gegeben angenommen werden, wenn über denselben Steuerpflichtigen wegen eines gleichartigen Delikts in einem früheren Zeitraum bereits eine Vorstrafe verhängt wurde (vgl. VwGH 18.10.1984…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Innsbruck 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Thomas Karner und Mag. Sybille Regensberger als weitere Mitglieder des Senates…
…der Strafbemessung wertete der Spruchsenat als mildernd das Geständnis des Beschuldigten und die erfolgte Schadensgutmachung, als erschwerend eine Begehung über einen längeren Zeitraum und die zwei Vorstrafen (die "allerdings aber nicht zu berücksichtigen sind, weil der Rückfall entsprechend auch den Strafrahmen erhöht"). Gegen dieses Erkenntnis…