…dass der Strafmilderungsgrund der Unbescholtenheit aufgrund der rechtskräftigen 14 Vorstrafen nach dem Parkometergesetz nicht mehr in Betracht käme und die Strafhöhe von € 72,00 auch unter Berücksichtigung von Vermögenslosigkeit und Sorgepflichten bei einem maximalen Strafsatz von € 365,00 als angemessen zu betrachten sei…
…133, 136). Bei der Strafausmessung hinsichtlich des jüngsten Erkenntnisses des Spruchsenates wertete dieser als mildernd nunmehr keinen Umstand, als erschwerend hingegen die gegebenen zwei Vorstrafen, die Begehung trotz eines anhängigen Finanzstrafverfahrens und den teilweise sehr raschen Rückfall, weshalb er bei einem Strafrahmen von konkret €…
…bis zu € 365,00 reichenden Strafrahmens angesetzt wurde. 2) Unter Bedachtnahme auf die vorher angeführten Strafbemessungsgründe sowie aus general- und insbesondere spezialpräventiven Erwägungen ist die verhängte Geldstrafe in Höhe von € 112,00 bei 14 einschlägigen Vorstrafen zwar als zu nieder bemessen zu betrachten…
…Der Betriebsgegenstand ist ***2***. Mit 30.9.2022 kam es zu einer Betriebsaufgabe und befindet sich die ***28*** in Liquidation. ***Bf1*** weist sechs finanzstrafrechtliche Vorstrafen auf, der Verband ***28*** ist finanzstrafrechtlich unbescholten. ***Bf1*** hat keine Sorgepflichten für Kinder und monatlich ein durchschnittliches Nettoeinkommen von €…
…2 lit. a FinStrG werden gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG mit einer Geldstrafe bis zum Zweifachen des Verkürzungsbetrages geahndet. Als Erschwerungsgrund hat die Finanzstrafbehörde zu Recht die einschlägige Vorstrafe berücksichtigt. Nicht berücksichtigt wurde die Sorgepflicht für den behinderten Sohn. Bedenkt man, dass im gegenständlichen Fall…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen H.E., Wien, vertreten durch Dkfm. Herbert Duffek, Wirtschaftstreuhänder, 1070 Wien, Neubaugasse 25/1/5, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß…
…gegenständlichen Berufung vorgebracht, dass eine einschlägige finanzbehördliche Vorverurteilung der Bw. nicht angelastet werden könne, da der gesamte Zeitraum der mangelnden Buchhaltungsarbeiten im Unternehmen zeitlich vor dem als Vorstrafe angesehenen Erkenntnis des Spruchsenates vom 9. Oktober 2002 (rechtskräftig am 10. Dezember 2002) gelegen sei. Es wäre…
Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen Frau R.V., vertreten durch Schreiner & Schreiner Steuerberatungs- und Wirtschaftstreuhand GmbH, 3500 Krems, Wiener Straße 74, über die Beschwerde der Beschuldigten vom…
…Vorsteuer angefallen. Er habe nicht gewusst, dass er Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben müsse. An die Vorstrafen könne er sich nicht erinnern. Im Dezember 2003 habe er für den Zeitraum 7-9/2003 2.000,00 € Umsatzsteuer entrichtet. Dieser Betrag sei von ihm geschätzt worden. Die in…
…bei deren Fälligkeit zählt. Er hat sich dazu geständig verantwortet, dieser Zahlungsverpflichtung nicht entsprechend nachgekommen zu sein. Bei den einschlägigen Vorstrafen wegen Abgabenhinterziehung liegt es nahe bei Nichterfassung von ca. der Hälfte der erzielten Umsätze in den Voranmeldungen von Hinterziehungen auszugehen, doch war das BFG…
…in seinem Einspruch, dass die Geldstrafe überhöht sei, nicht gefolgt werden. Bei der Strafbemessung wurde kein Umstand als mildernd gewertet; als erschwerend hingegen zwei einschlägige Vorstrafen. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung vom 1. August 2002 führt der Bw. aus, dass die Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit…
…iVm § 23 Abs. 2 FinStrG) liegt vor, wenn der Täter schon wegen einer auf der gleichen schädlichen Neigung beruhenden Tat verurteilt worden ist. Dies liegt bei der bereits von Spruchsenat als Vorstrafe beurteilten Bestrafung zu StrNr. X2 wegen § 33 Abs. 1 FinStrG jedenfalls vor. Nach …
…Magistrat entrichtet habe, dies deshalb da es in Wien sehr viele Kurzparkzonen gäbe. Im Normalfall seien € 36 bis € 50 zu entrichten. Aufgrund der Vorstrafen müsse der Bf. jedoch € 228 entrichten, was im Gegensatz zu anderen Falschparkern zu hoch sei. Die Ersatzfreiheitsstrafe von…
…Wiener Parkometergesetz ausgegangen. Allerdings kann der Rechtsmeinung des Magistrates der Stadt Wien einer fahrlässigen Tatbegehung nicht gefolgt werden, weil bereits 58 Vorstrafen wegen desselben Deliktes aktenkundig sind. Dazu war noch der Umstand zu berücksichtigen, dass bereits mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 21…
…als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen an. Ausgehend von diesen Strafzumessungsgründen erscheine dem Senat die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen und es würden diese Strafzumessungserwägungen auch auf die verhängte Ersatzfreiheitsstrafe zutreffen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richtet sich die vorliegende frist- und formgerechte Berufung der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, Mag. P, in der Finanzstrafsache gegen Ing. K., St.K., vertreten durch Alpen Adria Wirtschaftsprüfungs GmbH, Steuerberater & Wirtschaftsprüfer, St.K., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33…
…sollen durch ihre Höhe geeignet sein, Sie wirksam von einer Wiederholung abzuhalten (Spezialprävention). Als erschwerend waren 40 zu den Tatzeitpunkten rechtskräftige Vorstrafen zu werten. Als mildernd war kein Umstand zu werten. Die Strafbemessung erfolgte unter Annahme durchschnittlicher wirtschaftlicher Verhältnisse. Ungünstige wirtschaftliche Verhältnisse konnten zu Ihren…
Eine solche Rechtsfrage lag verfahrensgegenständlich nicht vor. Rechtsbelehrung und Hinweise Der beschwerdeführenden Partei steht das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen ab Zustellung dieses Erkenntnisses eine Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde ist direkt beim Verfassungsgerichtshof (Freyung 8, 1010 Wien) einzubringen. Die Beschwerde…
…Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die einschlägigen Vorstrafen und den langen Deliktszeitraum an. Bei Bedachtnahme auf diese Strafbemessungsgründe und die Täterpersönlichkeit sei die ausgesprochene Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Gegen dieses Erkenntnis des Spruchsenates richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen des Bw. und…
…beseitigen. Objektiv ist daher davon auszugehen, dass Vorauszahlungen für den im Bescheid angegebenen Tatzeitraum nicht zu den gesetzlich vorgesehenen Terminen entrichtet oder gemeldet wurden. Der handelsrechtliche Geschäftsführer des belangten Verbandes weist bereits zahlreiche einschlägige Vorstrafen auf (10 Seiten Vorstrafenanfrage, die letzte Bestrafung vor der verfahrensgegenständlichen…