…Verwaltungsgerichtshofes kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu ( vgl. insbesondere VwGH, 19.3.1997, 96/16/0052 und die dort zitierte Vorjudikatur und Literatur). Nach dieser Judikatur können insolvenzrechtliche Vorschriften auch eine von § 213 BAO abweichende Verbuchung der Gebarung…
…resultiert. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung (zB VwGH 26.4.1993, 92/15/0012) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften der KO und der AO (insbesondere §§ 19, 20 KO und AO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der §§ 214 ff. BAO zukommt. Der offenbar mit dem…
…16). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung (zB VwGH 26.4.1993, 92/15/0012) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften der KO und der AO (insbesondere §§ 19, 20 KO und AO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der §§ 214 ff. BAO zukommt. Der offenbar mit dem…
…Tz. 16). Darüber hinaus vertritt der Verwaltungsgerichtshof zwar in ständiger Rechtsprechung (zB VwGH 26.4.1993, 92/15/0012) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften der KO und der AO (insbesondere §§ 19, 20 KO und AO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der §§ 214 ff. BAO zukommt…
…kann der angefochtene Bescheid seinem materiellen Inhalt nach als Abrechnungsbescheid im Sinne des § 216 BAO gedeutet werden. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften der KO und der AO (insbesondere §§ 19, 20 KO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zukommt…
…2008. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt den Aufrechnungsvorschriften der Konkursordnung (KO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (vgl VwGH 19.3.1997, 96/16/0052). § 216 BAO dient zwar nicht dem Abspruch darüber, welche der am Abgabenkonto eines Gemeinschuldners gebuchten Zahlungsverpflichtungen und…
…zu den Insolvenzgesetzen, §§ 19, 20 KO, Rz 14). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung (zB VwGH 26.4.1993, 92/15/0012) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften der IO (insbesondere §§ 19, 20) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der §§ 214 ff. BAO zukommt. Der offenbar…
…eines Konkursverfahrens den Aufrechnungsvorschriften der Konkursordnung (insbesondere §§ 19 und 20 KO) Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zukommt. Die Abgabengutschriften der Jahre 2000 bis 2003 entstanden vor Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens und wurden auch vor dessen Eröffnung verrechnet, sodass zweifellos die Verrechnungsvorschriften der BAO zum Tragen…
…verbleibende Guthaben einzuschränken. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung (VwGH 26.4.1993, 92/15/0012) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften der KO und der AO (insbesondere §§ 19, 20 KO und AO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO zukommt. Der Einwand des Bw.…
… 216 BAO zugänglich. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt in ständiger Rechtsprechung (VwGH 26.4.1993, 92/15/0012) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften der KO und der AO (insbesondere §§ 19, 20 KO und AO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO zukommt. Der Einwand des Bw…
…sind. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt zwar in ständiger Rechtsprechung (zB VwGH 26.4.1993, 92/15/0012) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften der KO und derAO (insbesondere §§ 19, 20 KO und AO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der §§ 214 ff. BAO zukommt. Der offenbar mit dem…
…KO gegenständlich für anwendbar hält, ist zu entgegnen, dass der Vorrang der insolvenzrechtlichen vor den abgabenrechtlichen Aufrechnungsvorschriften nur während der Dauer des Konkursverfahrens zur Anwendung kommt, dieses aber am 4. November 2005 aufgehoben wurde. Zur Aufrechenbarkeit der während des Abschöpfungsverfahrens entstandenen sonstigen Gutschrift aus der…
…VwGH käme den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Hinsichtlich des Zeitpunktes der Entstehung des Abgabenanspruchs vertrete er die Ansicht, bei Gutschriften handle es sich um nichts anderes als "negative Abgabenansprüche", die zu dem Zeitpunkt entstehen, indem der gesetzliche Tatbestand…
…oder Ausgleichsverfahren kommt den Aufrechnungsvorschriften von Konkurs- und Ausgleichsordnung Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO zu. Gemäß § 46 Abs 1 KO sind Masseforderungen unter anderem die Kosten des Konkursverfahrens (Z 1), alle Auslagen, die mit der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse verbunden sind…
…der Konkurseröffnung noch bedingt oder betagt war. Gemäß § 20 Abs. 1 KO ist sie dann unzulässig, wenn ein Konkursgläubiger erst nach der Konkurseröffnung Schuldner der Konkursmasse geworden ist. Nach ständiger Judikatur des VwGH kommt den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO…
…Konkurs- oder Ausgleichsverfahren den Aufrechnungsvorschriften von Konkurs- und Ausgleichsordnung Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO zu. Gemäß § 46 Abs 1 KO sind Masseforderungen unter anderem die Kosten des Konkursverfahrens (Z 1), alle Auslagen, die mit der Erhaltung, Verwaltung und Bewirtschaftung der Masse verbunden sind…
…Ausgleichsverfahren kommt den Aufrechnungsvorschriften von Konkurs- und Ausgleichsordnung Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO zu. Gemäß § 124 Abs. 1 KO sind die Massegläubiger ohne Rücksicht auf den Stand des Verfahrens zu befriedigen, sobald ihre Ansprüche feststehen und fällig sind. Aus dem Vorbringen der MV…
…BAO zugänglich. Es war daher zu prüfen, ob eine konkursrechtliche Verrechnungsbestimmung zur Anwendung gelangen könnte, da im Konkurs- oder Ausgleichsverfahren den Aufrechnungsvorschriften von Konkurs- und Ausgleichsordnung Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO zukommt. Nach § 19 Abs. 1 KO brauchen Forderungen, die zur Zeit der…
…gelangen könnte, da im Konkurs- oder Ausgleichsverfahren den Aufrechnungsvorschriften von Konkurs- und Ausgleichsordnung Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO zukommt (VwGH 26.4.1993, 92/15/0012). Nach § 19 Abs. 1 KO brauchen Forderungen, die zur Zeit der Konkurseröffnung bereits aufrechenbar waren, im Konkurs…
…dass es sich bei der Verrechnungsvorschrift des § 214 Abs. 8 BAO laut Gesetzeswortlaut (vgl. "ist zu verrechnen") um eine zwingende Bestimmung handelt. In Insolvenzfällen wie vorliegend kommt nach einschlägiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedoch den insolvenzrechtlichen Aufrechnungsvorschriften Vorrang gegenüber den Verrechnungsregeln der BAO zu (VwGH 29…