…Leber- oder Nierenkrankheit, Magenkrankheit oder andere innere Erkrankungen ihn und seine Ehegattin betreffend. In einem die vorliegende Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung ergänzenden Schriftsatz machte der Bw. noch Reisekosten in Höhe von € 5.000,00 geltend. Mit Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2005 anerkannte das Finanzamt Werbungskosten…
…Schreiben der M. an Frau K vom 8. August 1998). Das Finanzamt durfte daher - es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Vorhaltewirkung einer Berufungsvorentscheidung verwiesen - zu Recht davon ausgehen, dass die M. nicht die tatsächliche Empfängerin der in Rede stehenden bezahlten bzw. verrechneten Beträge…
…dieser Sachverhaltsfeststellung, die ihm mit der BVE ausdrücklich vorgehalten wurde (siehe S 3 der BVE), im Vorlageantrag nicht entgegengetreten ist, nimmt auch die Berufungsbehörde als erwiesen an, dass die strittigen Pflegeheimkosten im übernommenen Vermögen Deckung finden (zur Vorhaltewirkung der BVE siehe z.B. VwGH v…
…somit nicht von einem Werkvertragsverhältnis ausgegangen werden kann. Mit Eingabe vom 17. Mai 2007 wurde von der steuerrechtlichen Vertretung die Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Finanzsenat beantragt und wie folgt Stellung genommen: "Gemäß den Ausführungen auf Seite 5 f der BVE ist zur Beurteilung…
…Angesichts der in der Rechtsprechung des VwGH anerkannten Vorhaltswirkung einer Berufungsvorentscheidung können sohin die nach Ansicht des Berufungssenates des Unabhängigen Finanzsenates inhaltlich zutreffenden Feststellungen des Finanzamtes und die aus diesen sowohl für die Einkommensteuer als auch die Umsatzsteuer gezogenen rechtlichen Schlüsse der Berufungsentscheidung unbedenklich zu…
…zu Beweiszwecken angeboten bzw. vorgelegt. Das Finanzamt hat aber bereits in der Berufungsvorentscheidung zu Recht auf die fehlende Konkretisierung der Tätigkeit hingewiesen. Im Hinblick auf die vom VwGH mehrfach bestätigte Vorhaltswirkung einer Berufungsvorentscheidung (vgl. VwGH 26.2.2002, 97/13/0009), wäre es daher Aufgabe…
…Vorliegen eines tatsächlichen finanziellen Mehraufwandes für den Steuerpflichtigen zu sehen. Von einem solchen Mehraufwand kann jedoch, wie schon in der BVE vom 19. August 2010 ausführlich dargestellt wurde, im Fall des Bw. nicht die Rede sein. Zu den diesbezüglichen Ausführungen in der BVE, denen Vorhaltswirkung…
…die permanente Zahlungsunfähigkeit der GmbH geschlossen werden könne, fehlen. Im Hinblick darauf, dass erstmals im Vorlageantrag eine wirtschaftliche Zwangslage behauptet wurde, das Finanzamt bereits in der Berufungsvorentscheidung, der laut ständiger Rechtsprechung des VwGH Vorhaltswirkung zukommt, darauf hingewiesen hat, dass Zahlungsunfähigkeit der Annahme des Zuflusses entgegenstünde…
…Inhaltliche Einwendungen gegen die dortigen Ausführungen wurden nicht gemacht, der BVE kommt aber Vorhaltswirkung zu. Im Vorhalt vom 1. Oktober 2013 wurde dem Bw. die Kontaktdaten zur Durchführung einer Akteneinsicht mitgeteilt, dieses Schreiben blieb allerdings unbeantwortet. Aus den dargelegten Gründen war die Berufung abzuweisen. Linz…
…Schwarzlöhnen anzusetzen. Die Grundlagen des Bescheides wurden dem Bw. in der Berufungsvorentscheidung vom 2. Februar 2011 dargelegt. Inhaltliche Einwendungen gegen die dortigen Ausführungen wurden nicht gemacht, der BVE kommt aber Vorhaltswirkung zu. Aus den dargelegten Gründen war die Berufung abzuweisen. Linz, am 17. September 2013
…Februar 2011 dargelegt. Inhaltliche Einwendungen gegen die dortigen Ausführungen wurden nicht gemacht, der BVE kommt aber Vorhaltswirkung zu. Da der Bw. über einen Zeitraum von drei Jahren (mit Unterbrechungen) bei der Firma beschäftigt war, erscheint es nicht glaubwürdig, dass er vom System Schwarzlohnzahlungen in der…
…Liquiditätsregeln). Überdies werde in der BVE erwähnt, dass zu diesem Zeitpunkt (dynamische Liquidität, etc.) seitens des geprüften Unternehmens keine Stellungnahme abgegeben worden sei. Die Finanzverwaltung habe sich nach herrschender Judikatur mit der wirtschaftlichen Lage ausgiebig auseinander zu setzen, um überhaupt einen Sicherstellungsauftrag ausstellen zu können…
…2007/24 anzusetzen ist. ("nicht mehr werthaltige Forderung"). Die Bw. verzichtete mit Vereinbarung vom 26. Februar 2010 gegenüber ihrer 100%igen Tochtergesellschaft auf eine Forderung im Nominale von 7,829.916,99 Euro. Die Bw. legte die Gesellschaftsteuererklärung gemäß § 10 Abs. 1 KVG und teilte…
… 1 Abs. 1 HVertG sei Handelsvertreter, wer von einem anderen mit der Vermittlung oder dem Abschluss von Geschäften, in dessen Namen und für dessen Rechnung ständig betraut sei und diese Tätigkeit selbständig und gewerbsmäßig ausübe. Nach § 2 HVertG bestehe im Zweifel grundsätzlich keine Abschlussvollmacht des…
…vom 14. Mai 1990 zum Alleinerben berufen. Dieser gab zum gesamten Nachlass eine bedingte Erbserklärung ab und wurde ihm mit Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes H vom 2. September 2002 (berichtigt mit Beschluss vom 26. November 2002) der gesamte Nachlass eingeantwortet. Frau SD (die nunmehrige Berufungswerberin, kurz…
…folgenden kurz Bw. oder X-Bank) bietet als besondere Sparform im Rahmen ihres Spareinlagengeschäftes Vermögenssparbücher an. Im Zuge einer für die Jahre 2000 bis 2002 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin unter anderem folgendes fest (Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 6. September 2004…
… 17 WGG zu versteuern. D.h. die jährliche Abschreibung von 2% sei (in jedem Monat zu einem Zwölftel) in die UVA einzubeziehen. Nach 50 Jahren wäre der gesamte Finanzierungsbeitrag versteuert worden. Bei Auflösung des Mietverhältnisses hätte der weichende Mieter bis 31.12.2000 Anspruch auf…
…folgenden kurz Bw. oder X-Bank) bietet als besondere Sparform im Rahmen ihres Spareinlagengeschäftes Vermögenssparbücher an. Im Zuge einer für die Jahre 2000 bis 2002 durchgeführten Betriebsprüfung stellte die Prüferin unter anderem folgendes fest (Auszug aus der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 12. Februar 2004…
…wurde von der Betriebsprüfung bei folgenden hochverzinsten und langfristigen Nullkuponanleihen die Ermittlung der Kapitalertragsteuer abweichend von der linearen Ermittlung durch die Bw. aufgrund einer kalkulatorischen Berechnungsmethode ermittelt. Als Begründung wurde angeführt, dass die vereinfachende Ermittlung gemäß Punkt 5.1. des Erlasses des BMF vom 12…
…dass § 14 EStG einschränkend ist und alles was in § 14 nicht einschränkend geregelt ist, rückstellungsfähig sein muss. Das Handelsrecht hat sich stark weiterentwickelt seit 1963 und steuerrechtlich besteht eine Bindung über § 5 EStG. Mag. P.: Aufgrund der Vermittlung ist noch keine Rückstellungsbildung vorzunehmen, es ist…