…sämtliche innerhalb eines Jahres durchschnittlich im Einsatz befindlichen Container-Chassis in Anspruch genommen, da diese nach Ansicht des Unternehmens auf Grund ihrer Beschaffenheit sinnvollerweise ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr eingesetzt werden könnten. Eine Einzelbetrachtung zum Zwecke des Nachweises der Befreiungsvoraussetzungen sei daher schon allein aus…
…somit konkrete Nachweise, ob das jeweilige Fahrzeug tatsächlich innerhalb eines Monats ausschließlich für begünstigte Zwecke eingesetzt worden ist oder nicht. Als Gründe dafür nennt die berufungswerbende Gesellschaft die gegebene innerbetriebliche Organisationsstruktur (Abwicklung der Vor- und Nachlaufverkehre bzw der Bahntransporte in unterschiedlichen Dispoabteilungen), die im Zeitpunkt…
…nbsp; 2. Kombinierter Verkehr Straße/Schiene In der Rechtsache betreffend steuerbefreiten Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene wurde der Verwaltungsgerichtshof bereits zur Entscheidungsfindung angerufen. Hinsichtlich der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer für die Monate 4 - 6/1996 entschied der Gerichtshof in seinem Erkenntnis vom 7…
…Vom Amtsvertreter wurde als unstrittig hervorgehoben, dass es sich bei dem im gegenständlichen Berufungsverfahren zu beurteilenden Sachverhalt dem Grunde nach um einen Vor- und Nachlaufverkehr handle. In rechtlicher Hinsicht führte der steuerliche Vertreter zunächst zur Wiederaufnahme des Verfahrens aus, dass sich die Begründung für die…
…von der Tiroler Landesregierung in einen seinem Unternehmen widerfahrenen Fall einer dringlichen Containerzustellung an eine bestimmte Firma nicht als Vor- und Nachlaufverkehr anerkannt worden sei und seine Firma mit einer Verwaltungsstrafe von S 6.000,00 wegen Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes auf der Autobahn um…
…dass es Kalendermonate gegeben habe, in denen die streitgegenständlichen Kraftfahrzeuge ausschließlich im steuerbefreiten Vor- und Nachlaufverkehr verwendet gewesen seien. Diesem Vorbringen kommt in dem von der Betriebsprüfung in ihrer Stellungnahme aufgezeigten Ausmaß Berechtigung zu. Hinsichtlich der rechnerischen Auswirkungen ist auf die Darstellung in der Stellungnahme…
…Vom Amtsvertreter wurde als unstrittig hervorgehoben, dass es sich bei dem im gegenständlichen Berufungsverfahren zu beurteilenden Sachverhalt dem Grunde nach um einen Vor- und Nachlaufverkehr handle. In rechtlicher Hinsicht führte der steuerliche Vertreter zunächst zur Wiederaufnahme des Verfahrens aus, dass sich die Begründung für die…
…von der Tiroler Landesregierung in einen seinem Unternehmen widerfahrenen Fall einer dringlichen Containerzustellung an eine bestimmte Firma nicht als Vor- und Nachlaufverkehr anerkannt worden sei und seine Firma mit einer Verwaltungsstrafe von S 6.000,00 wegen Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes auf der Autobahn um…
…ausschließliche Verwendung im Vor- und Nachlaufverkehr die Befreiung zuzuerkennen, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Der Senat konnte dem nicht näher treten. Die Feststellungen der Betriebsprüfung über die Nutzung der Kraftfahrzeuge waren als unwiderlegt der Entscheidung zu Grunde zu legen. 5. Weitere Einwendungen Die Bw. brachte vor…
…Ein Vor- und Nachlaufverkehr liege im Sinne dieser Bestimmung nur dann vor, wenn von der Be- oder Entladestelle der nächstgelegene technisch geeignete inländische Ver- oder Entladebahnhof benützt werde. Anlässlich der Betriebsprüfung wurde ein diesbezüglicher Befreiungsantrag für das Jahr 1997 gestellt. 1996 und 1997 sei bei…
…nicht vom höchsten zulässigen Gesamtgewicht als Bemessungsgrundlage gesprochen werden dürfte. zu 2. und 3. Im Prüfungszeitraum seien keine Sattelzugmaschinen im Vor- bzw. Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Straße/Schiene eingesetzt worden. Die Berufung wurde am 27. September 2000 - ohne Erlassung einer Berufungsvorentscheidung - der Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…das Sattelzugfahrzeug und der Anhänger als eigenes Fahrzeug zu berücksichtigen sei. Bei der StraBAG sei für die Benützung der Straße durch Kraftfahrzeuge und von diesen gezogenen Anhängern die Bemessungsgrundlage zu errechnen. 2. Hinsichtlich der in Verona stationierten Zugfahrzeuge, welche ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr verwendet…
…nach § 2 Abs. 1 Z 14 KfzStG kommt nur dann zur Anwendung, wenn das Fahrzeug ausschließlich im Vor- und Nachlaufverkehr zum kombinierten Verkehr Strasse/ Schiene für die Zustellung und Abholung von Containern verwendet wurde. Die bloße Tatsache, dass das Fahrzeug rein technisch geeignet ist, diese…
…wiederum nichts dagegen spreche, das neue Gesetz auf Umstände vor dem 31.12.2005 anzuwenden. Mit Vorhalt vom 23.3.2007 wurde die Berufungswerberin vom Unabhängigen Finanzsenat aufgefordert bekannt zu geben, ob - sie Asyl beantragt habe, - ein Asylverfahren durchgeführt und bereits abgeschlossen wurde, (wenn ja…
…Die Bw. war zu diesem Zeitpunkt lediglich der Verkäuferin gegenüber verpflichtet die dieser obliegenden Verpflichtungen in Bezug auf das Darlehen des Landes Burgenland zu tragen. Eine (privative) Schuldübernahme lag damit aber nicht vor und somit auch keine Gründe, die eine Bewertung der Schuld gemäß § 14…
…1967 in der Fassung vor der mit dem Pensionsharmonisierungsgesetz, BGBl I Nr. 142/2004 vorgenommenen Änderung lautete: Absatz 1: Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte…
…erteilt, aus welchen auch die Verkaufsabsicht (bei zumindest zwei davon) hervorgeht. Aus diesen Gründen liegt keine zielstrebige Einkunfts- und Einnahmenerzielungsabsicht vor und kann somit ab dem Zeitpunkt der Anschaffung bis zur ersten Vermietung im Oktober 2004 von keiner Unternehmereigenschaft im Sinne des UStG 1994 bzw…
…FLD mit, dass dieses Urteil noch nicht rechtskräftig geworden sei und Frau Z. nach wie vor eine Beendigung des Verfahrens im Vergleichswege anstrebe. Mit Übergang der Zuständigkeit auf den Unabhängigen Finanzsenat erhielt die Berufung der Frau Z die Geschäftszahl RV/1562-W/02. Mit Schreiben…
…der Bw. über den Verzicht auf das Nachvermächtnis und existiert eine Erklärung der rechtsfreundlichen Vertreterin der Bw. mit folgendem Inhalt: "Namens meiner Mandantschaft, dem A B, ORT, bestätige ich, dass das Verfahren xxCgxx/02 vor dem Landesgericht-X mit einem von Frau Z. an A…
…sonder nur vor und nach der Periode des Arbeitslosengeldbezugs zuflossen, weshalb die Hochrechnung der Einkünfte gem. § 3 Abs. 2 leg.cit. zu Recht erfolgte (wie auch der VwGH in dem vom Bw. angeführten VwGH-Judikat vom 20.7.1999, 94/13/0024 bestätigt) und in…