…unbekannt ist. ..." Die Bw. ist volljährige Vollwaise. Die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c leg cit treffen auf sie unbestritten zu. Da die Bw. wegen einer vor dem 21. Lebensjahr eingetretenen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen, ist…
…auf der individuellen Ebene), als auch festgelegte Dauer, umrissene Berufsbilder und Beurteilung im Rahmen der von mir besuchten Maßnahme zur Anwendung kommen..." Über die Berufung wurde erwogen: Anspruch auf Familienbeihilfe haben u.a. volljährige Kinder, die erheblich behindert sind (§ 8 Abs. 5 FLAG), das 27…
…dem sich das vorgenannte Bundesamt angeschlossen hat, liegt der Ausfertigung dieser Entscheidung bei. Da auf Grund dieses Gutachtens eine erhebliche Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 vorliegt, sind die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe ab August 1997 gegeben…
…9 1982, 81/15/0091) Gemäß § 8 Abs. 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind. Als erheblich behindert gilt ein Kind gemäß § 8 Abs. 5 FLAG 1967, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich…
…20. Bezirk in Wien vom 17. Mai 2001 betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages für erheblich behinderte Kinder entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig…
…Behinderung sind die Vorschriften der §§ 7 und 9 Abs. 1 des Kriegsopferversorgungsgesetzes 1957, BGBl. Nr. 152 in der jeweils geltenden Fassung, und die diesbezügliche Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9. 6. 1965, BGBl. Nr. 150 in der jeweils geltenden Fassung, anzuwenden. Die erhebliche…
…volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit a bis c zutreffen und wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung…
…die erhöhte Familienbeihilfe für ein im Sinne des § 8 Abs. 4 dieses Gesetzes erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird. Bezogen auf die Bw. bedeutet dies sohin, dass der Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für…
…einen Wohnsitz hat, nicht von ihrem früheren Ehegatten Unterhalt zu leisten ist für sie keiner anderen Person Familienbeihilfe zu gewähren ist. Da außerdem nach dem oben zitierten Gutachten die Bw. erheblich behindert im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetz ist und auch nicht die Ausschlussgründe des § 5 Abs…
…volljährige Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn auf sie die Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a bis c zutreffen und wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres, eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung…
…gilt ein Kind als erheblich behindert, bei dem eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen, geistigen oder psychischen Bereich oder in der Sinneswahrnehmung besteht. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung muss mindestens 50 v…
…dem sich das vorgenannte Bundesamt angeschlossen hat, liegt bei. Da auf Grund dieses Gutachtens eine erhebliche Behinderung im Sinne des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 vorliegt, sind die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe ab Jänner 1997 gegeben. Es war daher wie…
…angefochtene Bescheid des Finanzamtes im Ergebnis der bestehenden Rechtslage entspricht, weil die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe und des Erhöhungsbetrages zur Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung der Berufungswerberin nach der vorliegenden Bescheinigung des Bundessozialamtes nicht gegeben sind. Die Berufung musste daher, wie im Spruch geschehen…
…eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Nach den Bestimmungen des § 6 FLAG 1967 haben volljährige Personen ua Anspruch auf Familienbeihilfe für sich selbst, wenn sie entweder Vollwaise sind oder ihre…
…befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat und können somit für sich selbst Familienbeihilfe beziehen. Gemäß § 8 Abs. 5 FLAG 1967 gilt ein Kind als erheblich behindert, bei dem eine nicht nur vorüber gehende Funktionsbeeinträchtigung im körperlichen…
… 6 Abs. 2 lit. d FLAG 1967 auch volljährige Vollwaisen, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande sind, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen und sich in keiner Anstaltspflege befinden. Kinder, deren Eltern ihnen…
…3). § 6 Abs 2 lit d FLAG räumt volljährigen Vollwaisen Anspruch auf Familienbeihilfe ein, wenn sie wegen einer vor Vollendung des 21. Lebensjahres oder während einer späteren Berufsausbildung, jedoch spätestens vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außer Stande sind…
…der Behinderung einwandfrei daraus hervorgehen. Gemäß § 6 Abs. 5 FLAG 1967 haben Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch…
…Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe hat (Abs 1 bis 3). Gemäß § 8 Abs 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes Kind, das erheblich behindert ist, monatlich um € 138,30. Als erheblich behindert gilt nach § 8 Abs…
…Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend nähere Bestimmungen über die Feststellung des Grades der Behinderung (Einschätzungsverordnung) vom 18. August 2010, BGBl. II Nr. 261/2010, in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. Die erhebliche Behinderung ist spätestens nach fünf Jahren neu festzustellen, soweit nicht Art…