…zur Einbringung des vollstreckbaren Rückstandes der Bw. in Höhe von € 100.385,21 laut Rückstandsausweis vom 10. September 2007 am 21. September 2007 ein Vollstreckungsversuch im Wege der Amtshilfe durch das Finanzamt X am Betriebsort der Bw. unternommen, wobei die Bw. nicht angetroffen wurde…
…2001 bis 21. Juni 2004 und 17. August 2004 und 23. September 2005 gehemmt war bzw. etwa durch den Vollstreckungsversuch vom 10. Jänner 2006, bei dem am versperrten Wohnort des Bw niemand angetroffen wurde, unterbrochen wurde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 28…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 31. Mai 2011 unternahm das Finanzamt am Betriebsort der Berufungswerberin (Bw.) einen Vollstreckungsversuch und setzte Pfändungsgebühren in der Höhe von € 315,58 sowie Barauslagenersätze von € 0,55 fest. In der am 9. Juni 2011 dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte…
…in Höhe von € 107,51 und einen Auslagenersatz in Höhe von € 0,55 fest. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Berufungswerber (Bw) aus, dass die immer wiederkehrenden Vollstreckungsversuche zufolge amtsbekannter Aussichtslosigkeit und Uneinbringlichkeit sitten- und rechtswidrig wären. Die Pfändung seines Fahrzeuges S…
…Feldkirch vom 24. Oktober 2006 der Konkursantrag mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen worden sei und auch ein am 9. Mai 2007 seitens des Finanzamtes vorgenommener Vollstreckungsversuch erfolglos gewesen sei. Zahlungstermin bzw. Fälligkeitszeitpunkt für die Umsatzsteuer 2005 und 2006 sei der 15.02.2006 bzw. der 15…
…am 27. März 2001 erfolgte bescheidmäßige Abweisung einer Zahlungserleichterung vom damals zuständigen Finanzamt Wien 4/5/10, sowie des ergebnislosen Vollstreckungsversuches im Wege der Amtshilfe durch das Finanzamt Wien 3/11 vom 12. April 2006 keine Verjährung eingetreten sei. Mit Vorhalt vom 23. Juli 2008…
…Nachdem der Bw. sowohl vollstreckbare Forderungen im Grundbuch eingetragen als auch notwendige Endabrechnungsunterlagen nicht vorgelegt habe, könne eine weitere Anweisung nicht mehr durchgeführt werden. Der Einwand, dass der Vollstreckungsversuch gemäß § 12 NÖ WFG 2005 zum Scheitern verurteilt sei, ist nicht zielführend, da die Forderung laut…
…Z. "zuständig" sei. Eine Klärung der Angelegenheit werde nach dessen Rückkehr aus dem Urlaub erfolgen. Als Ergebnis eines weiteren Vollstreckungsversuches am 17. 9. 2002 an der neuen Geschäftsanschrift der GmbH in Y hielt der Vollstrecker fest, dass sich dort nur die Kanzlei des "Vertreters" der…
…2004 unter nachstehender Begründung Berufung erhoben: Die zur Zahlungserleichterungsabweisung ins Treffen geführten Gründe entbehrten jeglichen Wahrheitsgehaltes, weil die Berufungswerberin weder Schulden hätte noch gegen sie Exekution geführt würde. Sollte sich die Bescheidbegründung allerdings auf den abgabenbehördlichen Vollstreckungsversuch vom 2. Dezember 2003 beziehen, werde dagegen gehalten…
…nur in Höhe von 1.242,00 DM und im Jahr 1999 überhaupt nicht angefallen. Vollstreckungsversuche durch die Vollziehungsbeamten des Finanzamtes Passau vor Ort hätten bereits im Jahr 1999 zu dem Ergebnis geführt, dass es sich bei der Firma L um eine Briefkastenfirma handeln müsse…
…wären. Der bloße Hinweis im Haftungsbescheid auf die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Erstschuldnerin sei unzureichend. Für den Bw. sei weder erkennbar, ob Vollstreckungsversuche bei der Z. Handels GmbH unternommen worden seien, noch wisse der Bw., aus welchem Grund das Finanzamt zur Feststellung gelangt sei…
…seien. Der bloße Hinweis im Haftungsbescheid auf die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Erstschuldnerin sei unzureichend, sei doch für den Bw. weder erkennbar, ob Vollstreckungsversuche bei der X. GmbH unternommen worden seien, noch wisse der Bw., aus welchem Grund das Finanzamt zur Feststellung gelangt sei…
…2. Juni 2000 festgesetzt worden. Eine Tilgung der Abgabenschuld innerhalb der Zahlungsfrist blieb aus. Die darauf hin ergangenen Zahlungsaufforderungen vom 5. Juli 2000 und Vollstreckungsversuche vom 5. Oktober 2000 blieben erfolglos, weshalb das Hauptzollamt Wien an die für den Bf. zuständige Pensionsversicherungsanstalt einen Pfändungsbescheid erließ…
…14. Februar 2000 festgesetzt worden. Eine Tilgung der Abgabenschuld innerhalb der Zahlungsfrist blieb aus. Die darauf hin ergangenen Zahlungsaufforderungen vom 15. März 2000 und Vollstreckungsversuche vom 23. Mai 2000 blieben erfolglos, weshalb das Hauptzollamt Wien an die für den Bf. zuständige Pensionsversicherungsanstalt einen Pfändungsbescheid erließ…
…folgende Unterbrechungshandlungen, die die fünfjährige Einhebungsverjährungsfrist jeweils neu in Gang setzten, gesetzt wurden: | Unterbrechungshandlung | Datum | Verjährungsfrist | Festsetzung | 02. 03. 2010 | 31. 12. 2015 | Vollstreckungsversuch | 16. 06. 2010 | 31. 12. 2015 | Pfändung | 30. 12. 2011…
…Reeger-Stoll, Abgabenexekutionsordnung, 63). Wie selbst vom Bw im Antrag mit dem Hinweis auf den noch nicht begonnenen Vollzug ausführt wurde, wurde erstmals am 18. Februar 2009 ein Vollstreckungsversuch unternommen, während das Zahlungserleichterungsansuchen bereits am 2. Dezember 2008 eingebracht wurde. Da der Umstand, auf den…
…€ 2.179,58 (aushaftende Umsatzsteuer 2006 laut Bescheid vom 10. Juli 2008) laut Rückstandsausweis vom 9. September 2008 am 30. März 2009 ein Vollstreckungsversuch am Betriebsort der Bw. unternommen, wobei die Bw. jedoch nicht angetroffen und auch ihre Firma weder an der Gegensprechanlage noch…
…in Höhe von € 1.748,91 laut Rückstandsausweis vom 5. Juni 2008 am 11. Juni 2008 ein Vollstreckungsversuch im Wege der Begehung an der Adresse des Bw. unternommen, wobei der Bw. nicht angetroffen wurde. Im Normalfall werden bei solchen Begehungen mögliche Pfändungsgegenstände vorgefunden, sodass…
…Am 12. Dezember 2003 wurde über diesen vollstreckbaren Abgabenrückstand ein Rückstandsausweis ausgestellt und auf dessen Basis am 18. Dezember 2003 bei der KEG ein letztlich ergebnisloses verlaufender Vollstreckungsversuch unternommen. Im Rechenschaftsbericht zu dieser Amtshandlung hielt der Vollstreckungsbeamte resümierend sinngemäß fest, dass die rückständigen Gesellschaftsabgaben nur…
…nicht erledigt. Der Vorlageantrag vom 16. 1. 2008, über dessen Rechtzeitigkeit die Abgabenbehörde zweiter Instanz noch nicht entschieden hat, machte aber den Vollstreckungsversuch des Finanzamtes vom 5. 3. 2008 keinesfalls unzulässig, weil durch die Einbringung dieses Vorlageantrages die Wirksamkeit des Rückforderungsbescheides vom 10. 8. 2005…