IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. September 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 24. August 2022 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens, ***1***, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, vertreten durch Wirtschaftsprüferin Mag. Ingrid Huber, Feldweg 7, 9241 Wernberg, vom 11.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 30…
…zur Einbringung des vollstreckbaren Rückstandes der Bw. in Höhe von € 100.385,21 laut Rückstandsausweis vom 10. September 2007 am 21. September 2007 ein Vollstreckungsversuch im Wege der Amtshilfe durch das Finanzamt X am Betriebsort der Bw. unternommen, wobei die Bw. nicht angetroffen wurde…
…2001 bis 21. Juni 2004 und 17. August 2004 und 23. September 2005 gehemmt war bzw. etwa durch den Vollstreckungsversuch vom 10. Jänner 2006, bei dem am versperrten Wohnort des Bw niemand angetroffen wurde, unterbrochen wurde. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 28…
Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag eingeleitet worden ist, Vollstreckung (zur Sicherung) geführt, was gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO in Verbindung mit § 254 BAO zulässig ist, so kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
Da im vorliegenden Fall der begehrte Termin bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Beschwerde nur mehr abgewiesen werden (s. UFS RV/0547-L/07, 15.06.2007). Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die am 22.07.2019 eingebrachte Beschwerde des Bf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien vom 16.07.2019, GZ. GZ, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag, 07.11.2019…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 19. März 2013 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin (Bf) Fa. A GmbH (vormals Fa. E GmbH) aufgrund der Amtshandlung (Vollstreckungsversuch aufgrund des Rückstandsausweises vom 11. März 2013) vom 15. März 2013 eine Pfändungsgebühr in Höhe von € 356…
…unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Am 31. Mai 2011 unternahm das Finanzamt am Betriebsort der Berufungswerberin (Bw.) einen Vollstreckungsversuch und setzte Pfändungsgebühren in der Höhe von € 315,58 sowie Barauslagenersätze von € 0,55 fest. In der am 9. Juni 2011 dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung brachte…
…vom Magistrat der Stadt Wien mit dem Aktenvermerk, dass ja der Bf den haftungsgegenständlichen Betrag bezahlt habe. Sonstige Gründe, die Vollstreckungsversuche gegenüber ***TR***, deren Erfolg auch dem Bf zugutegekommen wäre, von vornherein als nicht aussichtsreich erwarten ließen, wurden von der belangten Behörde nicht ersichtlich gemacht…
…in Höhe von € 107,51 und einen Auslagenersatz in Höhe von € 0,55 fest. In der dagegen erhobenen Berufung führte der Berufungswerber (Bw) aus, dass die immer wiederkehrenden Vollstreckungsversuche zufolge amtsbekannter Aussichtslosigkeit und Uneinbringlichkeit sitten- und rechtswidrig wären. Die Pfändung seines Fahrzeuges S…
…Rückstandsausweises über den Betrag von 1.111,40 Euro ergingen an den Bf. zwei Zahlungsaufforderungen, auf die er nicht reagierte. Am 24.3.2014 erfolgte ein Vollstreckungsversuch am Wohnsitz des Bf. Da die Wohnungstür nicht geöffnet wurde, wurde dem Bf. mittels RSa ein Vollstreckungsauftrag zugestellt…
…habe ihm auch versichert, dass bis zur Erledigung des Antrages keine Vollstreckung erfolgen würde. Danach habe der Bf. bis zum Vollstreckungsversuch Anfang Februar auch keine Antwort vom Finanzamt erhalten. Er sei laufend in Kontakt mit seinem Steuerberater gewesen und habe nachgefragt, ob er bereits eine…
…Feldkirch vom 24. Oktober 2006 der Konkursantrag mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen worden sei und auch ein am 9. Mai 2007 seitens des Finanzamtes vorgenommener Vollstreckungsversuch erfolglos gewesen sei. Zahlungstermin bzw. Fälligkeitszeitpunkt für die Umsatzsteuer 2005 und 2006 sei der 15.02.2006 bzw. der 15…
…am 27. März 2001 erfolgte bescheidmäßige Abweisung einer Zahlungserleichterung vom damals zuständigen Finanzamt Wien 4/5/10, sowie des ergebnislosen Vollstreckungsversuches im Wege der Amtshilfe durch das Finanzamt Wien 3/11 vom 12. April 2006 keine Verjährung eingetreten sei. Mit Vorhalt vom 23. Juli 2008…
…Nachdem der Bw. sowohl vollstreckbare Forderungen im Grundbuch eingetragen als auch notwendige Endabrechnungsunterlagen nicht vorgelegt habe, könne eine weitere Anweisung nicht mehr durchgeführt werden. Der Einwand, dass der Vollstreckungsversuch gemäß § 12 NÖ WFG 2005 zum Scheitern verurteilt sei, ist nicht zielführend, da die Forderung laut…
…Z. "zuständig" sei. Eine Klärung der Angelegenheit werde nach dessen Rückkehr aus dem Urlaub erfolgen. Als Ergebnis eines weiteren Vollstreckungsversuches am 17. 9. 2002 an der neuen Geschäftsanschrift der GmbH in Y hielt der Vollstrecker fest, dass sich dort nur die Kanzlei des "Vertreters" der…
…2004 unter nachstehender Begründung Berufung erhoben: Die zur Zahlungserleichterungsabweisung ins Treffen geführten Gründe entbehrten jeglichen Wahrheitsgehaltes, weil die Berufungswerberin weder Schulden hätte noch gegen sie Exekution geführt würde. Sollte sich die Bescheidbegründung allerdings auf den abgabenbehördlichen Vollstreckungsversuch vom 2. Dezember 2003 beziehen, werde dagegen gehalten…
…Abberufung mit Gesellschafterbeschluss vom 4. November 2013 inne. Aus den Akten ist zu ersehen, dass nach erfolglosen Vollstreckungsversuchen der Abgabenbehörde am 11. Oktober 2011 beim Landesgericht X über das Vermögen der Primärschuldnerin ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde. Nachdem in der am 25…
…dass mangels Vorliegens einer Geschäftstätigkeit, Vorlage von Unterlagen und Erklärungen, bisherigen Zahlungen sowie zahlreichen erfolglosen Vollstreckungsversuchen die Uneinbringlichkeit zu erschließen sei. Dem angefochtenen Bescheid sei lediglich ein Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 4. Mai 2012 beigelegen, der jedoch keinerlei Inhalte über die Uneinbringlichkeit…