…11 Abs. 12 UStG ausging. Nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates stellt die Abgabe der Umsatzsteuer-erklärung 2008 im Zusammenhalt mit der übermittelten Einnahmen/Ausgaben-Rechnung (Bruttomethode), mit welcher eine Umsatzsteuerschuld eingestanden wurde, einen strafbefreienden Rücktritt vom Versuch einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG entsprechend…
…ist versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen oder einen anderen dazu zu bestimmen (§ 11), durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine…
…den Einkommensteuererklärungen 2000 bis 2002 objektiv den Versuch dar, wenn auch nur minimale Verkürzungen an Einkommensteuer im Gesamtausmaß von € 336,19, somit eine versuchte Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG zu bewirken, wobei der Gesetzgeber für eine Abgabenhinterziehung betragsmäßig keine Untergrenze determiniert hat.…
…€ zu bewirken versucht habe, indem sie die Einreichung einer Abgabenerklärung mit dem Ziel unterlassen habe, eine Abgabenfestsetzung (zur Gänze) zu vermeiden, das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1 iVm 13 FinStrG begangen zu haben. Dabei ging der erkennende, über eine Berufung der…
…nach Ansicht der Finanzstrafbehörde zweiter Instanz wie folgt da. 1998: € 6.177,19 Verdacht der vollendeten Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1, 3 lit. a FinStrG. 1999: Hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen den eingebrachten Voranmeldungen und dem Schätzungsbescheid (€ 17.025,93) liegt der Versuch einer…
…Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. der Wahrnehmende der steuerlichen Interessen eines Unternehmens vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht…
…Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. Abgabepflichtiger vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatz- oder Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs…
…9. März 2007 wurde der Beschuldigte der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach §§ 33 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG, wobei es für die Jahre 2003 und 2004 beim Versuch gemäß § 13 FinStrG geblieben sei, für schuldig erkannt, weil er vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-…
…Erhebungen zur Tatentdeckung geführt hatten. Es ist daher betreffend 1999 bei dem bloßen Versuch einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG durch K geblieben. Faktum Fremdleistungen J: Auf Grund der Angaben des J und des Geständnisses des Beschuldigten steht fest, dass Letzter die Rechnungen des…
…versucht habe, indem er die Einreichung der Abgabenerklärungen mit dem Ziel unterlassen habe, eine Festsetzung der Jahresumsatzsteuer mit Null bzw. in Höhe eines geltend gemachten Guthabens herbeizuführen, jeweils versuchte Abgabenhinterziehungen nach §§ 33 Abs. 1, 13 FinStrG begangen zu haben. Dabei ging der erkennende, über eine…
…eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 35.973,05 (damals S 495.000,--) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und hiedurch zu a.) Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 FinStrG, zu b.) Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs…
…entrichtet werden. Von einer (versuchten) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs.1 FinStrG wäre zu sprechen, wenn der Unternehmer vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr bewirkt hat bzw. zu bewirken versucht hat, wobei eine Abgabenverkürzung im gegenständlichen Fall…
…demnach für die Monate 1 bis 11/2001 - wie auch im Einleitungsbescheid angeführt - ein Vergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG mit einem strafbestimmenden Wertbetrag von € 7.636,60 vor. Der übersteigende Betrag von € 958,06 könnte als versuchte Abgabenhinterziehung angesehen werden…
…eine solche Tat dann versucht, sobald der Täter seinen Entschluss, sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hat (beispielsweise indem er Steuererklärungen eingereicht hat, in welcher ein Teil des Umsatzes verheimlicht worden wäre). Ebenfalls eine (versuchte) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG…
…Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG hingegen wäre zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht, wobei gemäß § 13 Abs. 2 FinStrG eine Tat…
…Bw. der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG in Verbindung mit § 13 FinStrG und § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, weil er als Wahrnehmender der abgabenrechtlichen Angelegenheiten der Fa.B. vorsätzlich 1) unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich…
…festgesetzt werden. Von einer versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG hingegen ist zu sprechen, wenn ein abgabepflichtiger Unternehmer bzw. Abgabepflichtiger vorsätzlich solcherart unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Umsatzsteuer bzw. an Einkommensteuer für das Veranlagungsjahr zu bewirken versucht…
…sonstige Leistungen in den Fällen der Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten (§ 17) mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind [(Istbesteuerung), § 19 Abs. 2 Z 1 lit. b UStG]. Einer Abgabenhinterziehung im Sinne des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich schuldig…
…worden sind. Hingegen macht sich derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, der (zumindest bedingt) vorsätzlich unter Verletzung seiner abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht im Sinne der obgenannten Bestimmungen die Verkürzung einer Umsatzsteuer bewirkt…
…versucht habe. Er habe hiedurch zu a) das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und zu b) das Finanzvergehen der versuchten Abgabenhinterziehung nach §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG begangen. Mit Eingabe vom 7. April 2003 ersuchte der Bf. um Beigabe eines…