…ist, sich zum Teil den Unterhalt selbst zu verschaffen, kann aufgrund des Umstandes, dass sie seit Jahren in einem Beschäftigungsverhältnis steht, nicht in Abrede gestellt werden. Meines Erachtens ist daher die Frage, ob jemand wie Frau W. mit einer mittelgradigen angeborenen geistigen Behinderung von 50%…
…kann angenommen werden, dass die entscheidungsrelevanten Umstände bereits zum damaligen Zeitpunkt überprüft worden sind, und somit schon damals eine eigenständige Verschaffung von Unterhalt nicht möglich war. Somit erweist sich der Abweisungsbescheid des Finanzamtes für den 23. Bezirk nachträglich als rechtswidrig. Wien, 3. Oktober 2003  …
…ausmacht. In dem von den Gästen zu entrichtenden Pauschalpreis ist die Benützung der weitläufigen Räumlichkeiten des Swingerclubs, wie insbesondere ausgedehnter Ruheräumlichkeiten und großzügiger Duschen sowie auch einer Sauna, die Inanspruchnahme diverser einschlägiger Vorrichtungen, wie einer Schaukel, einer Massageliege oder eines Gynostuhl, TV-Unterhaltung und die…
…übernimmt für den Elektrogerätehändler nicht die Gefahrtragung, sondern sie verschafft ihm den Versicherungsschutz durch die Versicherung. Damit wurde zwischen der Bw. und dem Elektrogerätehändler kein Versicherungsverhältnis begründet. So ist auch die Verschaffung von Versicherungsschutz durch Kreditvermittler für seine Kunden ist kein Versicherungsvertrag. (Heinz, Kopp, Mayer…
…der Dachgeschoßwohnung Eigentum zu verschaffen, sowie dafür Sorge zu tragen, dass die im Erdgeschoß gelegene Ordination gemäß dem bereits vorliegenden Entwurf des Architekten Dipl.-Ing. JS und die Privatwohnung bis zum 15.10.1991 übergeben werden können, dies alles zum Pauschalpreis von ATS 8,5…
…ist voraussichtlich außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Erwerbsunfähig seit 1/2008 (I-Pensionierung)." Mit beim Finanzamt am 12.10.2009 eingelangtem Schreiben erhob der Bw. Berufung wie folgt: "Diese Krankheiten, unter denen ich leide, kommen nicht von heute auf morgen, sondern leide ich…
…Entscheidungsgründe Die von einer Sachwalterin vertretene Berufungswerberin (Bw.), geb. am 18. Juni 1976, beantragt die (erhöhte) Familienbeihilfe rückwirkend auf fünf Jahre (ab Oktober 1997). Laut vorgelegter ärztlicher Bescheinigung vom 17. Oktober 2002 ist die Bw. voraussichtlich dauernd außerstande ist, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen…
…kann. Der Umstand, dass aus dem besagten Ehegattenunterhalt ein Anspruch auf Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht…
…erheblich behindert. Als nicht nur vorübergehend gelte ein Zeitraum von voraussichtlich mehr als drei Jahren. Der Grad der Behinderung müsse mindestens 50 vH betragen, soweit es sich nicht um ein Kind handelt, das voraussichtlich dauernd außerstande sei, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Diese Voraussetzungen…
…2004 geleistet. Beginnend mit 24.10.2003 wird der jeweils offene Restbetrag mit 4 % p.a. verzinst. IV. Unterhaltszahlungen In Abänderung des Scheidungsvergleiches vom 20.12.1999 reduziert sich der Unterhalt von Frau E. K. ab dem 1.2.2004 auf € 250,- /Monat, dies…
…der vorgelegten Befunde möglich und ist der Bw. voraussichtlich dauernd außer Stande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Mit Bescheid vom 17.1.2007 wurde der Antrag auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für die Zeit von Jänner 2001 bis Dezember 2005 - gestützt auf § 3 Abs…
…24.10.2003 wird der jeweils offene Restbetrag mit 4 % p.a. verzinst. IV. Unterhaltszahlungen In Abänderung des Scheidungsvergleiches vom 20.12.1999 reduziert sich der Unterhalt von Frau E. ab dem 1.2.2004 auf € 250,- /Monat, dies wertgesichert nach dem Verbraucherpreisindex 2000…
…in Höhe von € 571,59 fest. In der Berufung vom 28.3.2006 beantragte der Bw die Schenkungssteuervorschreibung unter Hinweis auf das Erkenntnis des VwGH (23.11.2005, 2005/16/0214) aufzuheben, da kein Bereicherungswille vorliege da die Ehegattin lediglich den angemessenen Unterhalt ihres…
…Jahre, zumindest bis Wachstumsabschluss Der Untersuchte ist voraussichtlich nicht dauernd außerstande, sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. erstellt am 2004-12-13 von K.H., Facharzt für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie zugestimmt am 2004-12-14 Leitender Arzt: A.G., Dr. Mit Schreiben vom 7…
…3.) Der Umstand, dass aus dem besagten Ehegattenunterhalt ein Anspruch auf Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw.Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht…
…3.) Der Umstand, dass aus dem besagten Ehegattenunterhalt ein Anspruch auf Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 ABGB nicht…
…Dr. ET wird seitens der Bw 1 eingewendet, diese Leistungen seien unter fremdüblichen Bedingungen im Rahmen der von den Genannten unterhaltenen Gewerbebetriebe erfolgt, wobei etwa R-T auch Betriebs- und Geschäftsausstattung angeschafft und einen Mitarbeiter für diese Aufgaben bereitgestellt habe. Berücksichtigt man weiters den Umstand…
…auch im wirtschaftlichen) Sinn sei, wäre von der Verschaffung der Verfügungsmacht bei sämtlichen streitverfangenen Fahrzeugen an uns auszugehen. Zu diesem Befund gelange man auch über die praktischen Argumente der Behörde: Ihrer Ansicht nach mache es einen recht erheblichen Unterschied, ob Fahrzeuge vor oder nach der…
…Dieser Umstand, dass aus dem besagten Ehegattenunterhalt ein Anspruch auf Verschaffung eines dinglichen Gebrauchsrechtes bzw. Wohnrechtes nicht abgeleitet werden kann, steht der Beurteilung der Einräumung eines - anteiligen - Gebrauchsrechtes nach § 504 ABGB an der gemeinsamen Ehewohnung als freiwillige Unterhaltsleistung im Sinn des § 94 nicht entgegen (VwGH…
…von deren Sohn S eingeräumt worden, weshalb dem Bw hieraus keine Schenkungssteuer erwachsen könne. Sollte dennoch Schenkungssteuer anfallen, liege ein Steuerbefreiungsgrund vor, da die Wohnrechtsverschaffung zur Deckung des dringenden Wohnbedürfnisses der Ehegatten erfolgt sei. Die Zuwendung sei weiters zur Abdeckung der Gewährung des angemessenen Unterhaltes…