…Standort in Österreich (östAnschrift2) aus erfolgt sei, wären auch die Kosten dafür jährlich den deutschen Unternehmen verrechnet worden. Anlässlich des Erörterungstermines am 7. August 2012 wurden der Bw diese Ausführungen des Prüfers vorgehalten. Diese gab dazu an, dass es in dtAnschrift2 seit 2001 ein Büro…
…im internationalen Verkehr), Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen vereinbart sind. Demnach (Art 2) sind allerdings nur solche Fahrzeuge, die im Gebiet einer der Vertragsparteien zugelassen sind, von den Abgaben des anderen Vertragspartner, die von diesem für die Benutzung oder das Halten von Fahrzeugen in seinem Gebiet erhoben werden, befreit…
…Umstände der Lieferung befragt gab die Bw in der mündlichen Verhandlung an, dass man über diese Vorgänge keine genaueren Angaben mehr machen könne. Festzuhalten ist, dass der Bw umsatzsteuerlich nach dem bekannten Sachverhalt tatsächlich erst mit dem Verkauf am 20. April 2006 die Verfügungsmacht im…
…eine Verschaffung der umsatzsteuerlichen Verfügungsmacht nicht denkbar ist. Zivilrechtlich wird Eigentum an Bodenmaterialien noch nicht einmal durch Entnahme sondern erst durch konkrete Auswahl erworben (Schwimann, Praxiskommentar ABGB, § 1090, 67ff; § 426, 6). Die nach dem UStG 1994 steuerbare Lieferung liegt erst vor, wenn tatsächlich Verfügungsmacht am…
…Nutzung, sondern auf die Verminderung der Substanz des überlassenen Gegenstandes gerichtet sei. Umsatzsteuerlich sei jedenfalls Leistungsaustausch, nicht Schadenersatz anzunehmen. Die Leistung sei als Lieferung anzusehen, wenn der wirtschaftliche Gehalt des Vorgangs darin bestehe, dem Berechtigten die Erlangung der Verfügungsmacht an der Substanz zu ermöglichen. Indiz…
…die Adresse der AP kämen. Diskutiert wird, worauf das Unternehmen schauen müsste. Steuerberater: Worauf muss das Unternehmen achten, wie weit reicht die Sorgfaltsverpflichtung? Referent: In der österreichischen Rechtsprechung spielt die Sorgfaltspflicht dann keine Rolle, wenn die entscheidenden Merkmale nicht gegeben sind: Unternehmereigenschaft, Verschaffung der Verfügungsmacht…
…Die Bw. sei auch nicht Schuldner der EUSt, sodass auch § 3 Abs. 9 UStG 1994 nicht maßgeblich sei. Gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 werde eine Lieferung dort ausgeführt, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befinde. Im Anschluss an die Beförderungs…
…dieser Hinsicht keinesfalls an die Stelle des Gemeinschuldners. Da der Masseverwalter weder eine Verfügungsmacht verschaffen konnte noch eine tatsächlich verschafft hätte, könne begrifflich eine Lieferung iSd § 3 UStG 1994 nicht vorliegen. Er sei daher nicht verpflichtet gewesen, eine Rechnung an die Bank auszustellen. Der Umstand…
…der Zurechnung der Bauleistung die Bauherreneigenschaft maßgebend (s Ruppe, § 1 Tz 272). Gemäß § 3 Abs 1 UStG sind Lieferungen "Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen." Die Verschaffung der Verfügungsmacht…
…ihnen die Verfügungsmacht über die in Rede stehenden Bauleistungen zugekommen ist. Die ARGEn sind im Rahmen der Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihnen dem Bw in Rechnung gestellten Sanierungsleistungen nach außen als Unternehmer aufgetreten. Auch im vorliegenden Fall ist nicht wesentlich, ob der Bw…
…Das Entstehen der Steuerschuld auf Grund der Rechnungslegung nach § 11 Abs. 14 UStG 1994 ist von der Steuerschuld kraft tatsächlicher Leistungserbringung nach § 1 Abs. 1 UStG 1994 zu unterscheiden. Dass die Beschwerdeführerin im Rahmen der Verschaffung der Verfügungsmacht an den von ihr in den strittigen…
…der Zurechnung der Bauleistung die Bauherreneigenschaft maßgebend (s Ruppe, § 1 Tz 272). Gemäß § 3 Abs 1 UStG sind Lieferungen "Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. " Die Verschaffung der Verfügungsmacht…
…der Zurechnung der Bauleistung die Bauherreneigenschaft maßgebend (s Ruppe, § 1 Tz 272). Gemäß § 3 Abs 1 UStG sind Lieferungen "Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen." Die Verschaffung der Verfügungsmacht…
…der Zurechnung der Bauleistung die Bauherreneigenschaft maßgebend (s Ruppe, § 1 Tz 272). Gemäß § 3 Abs 1 UStG sind Lieferungen "Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. " Die Verschaffung der Verfügungsmacht…
…der Zurechnung der Bauleistung die Bauherreneigenschaft maßgebend. (s Ruppe, § 1 Tz 272). Gemäß § 3 Abs 1 UStG sind Lieferungen "Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. " Die Verschaffung der Verfügungsmacht…
…der Zurechnung der Bauleistung die Bauherreneigenschaft maßgebend (s Ruppe, § 1 Tz 272). Gemäß § 3 Abs 1 UStG sind Lieferungen "Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer oder in dessen Auftrag einen Dritten befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. " Die Verschaffung der Verfügungsmacht…
…über den Kaufpreis für das unbebaute Grundstück hinausgeht. Aus diesem Erkenntnis wurde in der Literatur der Schluss gezogen (Quantschnigg, ÖStZ 1992, 302; Fellner, ÖStZ 1996, 503), dass in der Verschaffung der Möglichkeit zum Kaufabschluss eine steuerfreie Lieferung eines Gebäudes auf fremden Grund und Boden bzw…
…Gemeinschaftsgebiet könne der Abnehmer noch nicht iSd § 3 Abs. 1 UStG 1994 über den Gegenstand verfügen. Weiters liege das für einen Umsatz erforderliche Merkmal des Entgelts nicht vor. Auch die UStR, Rz 3603, würden dazu eine klare Aussage treffen: "Zur Lieferung (Verschaffung der Verfügungsmacht über…
…der Vorsteuerabzug verwehrt worden, weil die fakturierten Waren nach den Erkenntnissen der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Verschaffung der Verfügungsmacht im Ausland gelagert gewesen wären. Im Hinblick darauf, dass hier ein österreichischer Unternehmer (Herr B.B. ) einem österreichischen Unternehmen (P-GmbH) fakturiert hätte, die Lageradresse der…
…die Warenbewegung ab. Die gegenständlichen Lieferungen seien von Herrn R. in Österreich an die Bw. ausgeführt worden. Da sich die Waren zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht in Österreich befunden hätten, liege der Leistungsort in Österreich (vgl. § 3 Abs. 7 UStG 1994). Aufgrund dieser gesetzlichen…