…des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.3.1995, 95/14/0008), dass die Partei im Abrechnungsverfahren die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten trifft, die einem Bestimmtheitsgebot unterliegen. Mit Abrechnungsbescheid ist über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der…
…ist der Abrechnungsbescheid seinem Wesen und möglichen Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Im Abrechnungsbescheid sind umstrittene abgabenrechtliche Gebarungsakte schlechthin zu klären, nicht jedoch die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu prüfen…
…Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist - wie oben ausgeführt - über umstrittene abgabenbehördliche Gebarungsakte, nicht aber über die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung zu…
…diesem Punkt zwecks Schätzung des Aufteilungsschlüssels, detailliert nach Jahren, das Bestandteil der (beim Unabhängigen Finanzsenat am 2. Oktober 2009 eingelangten) Stellungnahme zur Berufung war. Hatte die Bw. undurchsichtige Verrechnungsvorgänge zugelassen, ohne dass Dkfm. Dr. Hopf, geschweige denn M1 B. den von der Betriebsprüfung in Anwendung…
…trifft die Partei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 5.7.1999, 99/16/0115) die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Dem Vorbringen des Bw, dass die Verbuchung der Nachforderung in Höhe von € 84.347,73 auf…
…abgeschlossen worden wären und deren Verbuchung weit außerhalb der Fünfjahresfrist gemäß § 216 BAO erfolgt wäre, wäre eine Abrechnung nicht mehr zulässig. Desweiteren würden im Abrechnungsverfahren den Antragsteller die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Fragen der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten, die einem Bestimmtheitsgebot unterlägen, treffen…
… 85 Abs. 2 iVm § 216 BAO das Fehlen einer Begründung auf. Es seien keine konkreten Angaben hinsichtlich der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten, welche ein Abrechnungsverfahren rechtfertigen würden, gemacht worden. Das Zollamt trug in seinem Mängelbehebungsauftrag die Behebung dieses Mangels innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung…
…den Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO über die Richtigkeit der Verbuchung der Gebarung entschieden werde. Dabei treffe die Partei die Behauptungslast bezüglich der strittigen Verrechnungsvorgänge (VwGH 21.3.1995, 95/14/0008). Da der gegenständliche Antrag jedoch nicht die Richtigkeit der kassenmäßigen Gebarung, sondern vielmehr die…
…ob die Bescheide in der kassenmäßigen Gebarung ihren Ausdruck gefunden hätten. Im Abrechnungsverfahren treffe die Partei die Behauptungslast und Konkretisierungspflicht hinsichtlich der fraglichen und strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten . Im gegenständlichen Antrag werde offenbar nur eine Mitteilung über Buchungsvorgänge für den Zeitraum 19. Mai bis 9…
…ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist schlechthin zu entscheiden, ob auf Grund der Verrechnung…
…zulässig. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist schlechthin zu entscheiden, ob auf Grund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen ist…
…ist. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist schlechthin zu entscheiden, ob auf Grund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen ist…
…ist. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist schlechthin zu entscheiden, ob auf Grund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen ist…
…zulässig. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist schlechthin zu entscheiden, ob auf Grund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen ist…
…zulässig. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist schlechthin zu entscheiden, ob auf Grund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen ist…
…zulässig. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist schlechthin zu entscheiden, ob auf Grund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen ist…
…zulässig. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist schlechthin zu entscheiden, ob auf Grund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen ist…
…zulässig. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist schlechthin zu entscheiden, ob auf Grund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen ist…
…zulässig. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist schlechthin zu entscheiden, ob auf Grund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen ist…
…zulässig. Der Abrechnungsbescheid ist seinem Wesen und Inhalt nach ein Feststellungsbescheid, der Klarheit zu schaffen hat, durch welche Verrechnungsvorgänge und Tilgungstatbestände das Erlöschen einer bestimmten Zahlungsverpflichtung bewirkt wurde. Mit dem Abrechnungsbescheid ist schlechthin zu entscheiden, ob auf Grund der Verrechnung eine bestimmte Verpflichtung erloschen ist…