…1997 eine Eigentumswohnung (Top 2) in der H.-Straße 5 in N. um 94.474,68 € (1.300.000 S), die er ab Juli 1997 vermietete. In den im Jänner 2001 abgegebenen Steuererklärungen 1997 bis 1999 erklärte der Bw. Werbungskostenüberschüsse aus der Bewirtschaftung (Vermietung…
…vorläufig erlassenen ESt- Bescheide gemäß § 200 Abs. 2 BAO für endgültig erklärt wurden (Wertung der Vermietung einer Eigentumswohnung als Einkunftsquelle). Hinsichtlich des Jahres 2007 wurde mit gleichem Ausfertigungsdatum ein ESt- Erstbescheid erlassen (Behandlung der Wohnungsvermietung ebenfalls als Einkunftsquelle). Das Finanzamt begründete die Bescheide wie folgt…
…in einer Mietwohnung in U. Aufgrund der Trennung und der dadurch geänderten wirtschaftlichen Situation wurde der Verkauf der sich im Miteigentum der Ehegatten befindenden Eigentumswohnung in die Wege geleitet. Die ursprüngliche Absicht der Bw lag in der langfristigen Vermietung der gegenständlichen Wohnung und Schaffung einer…
…5 Z 2 UStG 1994 gilt eine als Liebhaberei iSd § 1 Abs. 2 L-VO eingestufte Betätigung nicht als unternehmerische Tätigkeit (Abschnitt II, L-VO, § 6). Wie bereits oben festgestellt, handelt es sich bei der Vermietung der in Rede stehenden Eigentumswohnung um eine Betätigung gemäß …
…eine damals noch im Bau befindliche Eigentumswohnung (Top 1) in 1-Wien, die sie 2003 wieder veräußerte. Aus der Vermietung dieses zu 100% fremdfinanzierten Objektes im Zeitraum 15.08.1999 bis 14.08.2002 erklärte sie bis 2003 Verluste von insgesamt - € 116.501,53…
…- Vermietung der Eigentumswohnung als Liebhaberei: Bei neutralisierender Berücksichtigung der Mietausfälle einerseits und des wieder hinzugerechneten Kostenanteils an den außerordentlichen Sanierungsaufwendungen andererseits würde das prognostizierbare Ergebnis 1998 - 2018 selbst unter Ansatz der seit Ende 2008 infolge Sondertilgung voraussichtlich stark verringerten Fremdmittelkosten mit -€ 27.824,65…
…Die Vermietung an Frau AA wurde von den Organen der Stiftung beschlossen. Eine Zuwendung an die Mieterin war nicht beabsichtigt und wäre mangels Begünstigtenstellung nicht wirksam und wurde von der Betriebsprüfung auch nicht festgestellt. Die Fremdüblichkeit des Mietentgeltes und auch das Zustandekommen des Mietvertrages wurden…
…Mieterwechsels und die nunmehrige Vermietung an die Tochter und deren Lebensgefährten zum Zeitpunkt der Erlassung des Einkommensteuerbescheides zwar dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern, jedoch nicht dem für die Einkommensteuerveranlagung zuständigen Veranlagungsreferat des Finanzamtes Graz Stadt bekannt war, stellt dies eine neu hervorgekommene Tatsache dar…
…Begründend führte die Abgabenbehörde aus, bei der Vermietung der Wohnung handle es sich um keine in der üblichen gewerblichen oder beruflichen Betätigung der Berufungswerberin liegende Tätigkeit (alleinige Tätigkeit sei das Halten einer Beteiligung an der Gesellschaft_A in Ort_B). Entgegen den Ausführungen der Abgabepflichtigen…
…Es sei auch das private Wohnhaus "zwangsverkauft" worden und es würden noch heute Ratenverpflichtungen gegenüber der Bank bestehen. Über die Berufung wurde erwogen: Beider im gegenständlichen Fall vorliegenden Vermietung einer Eigentumswohnung handelt es sich um eine Betätigung mit der Annahme von Liebhaberei im Sinn des …
…objektive Ertragsfähigkeit der "kleinen Vermietung". Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes setzt dem nichts Ausdrückliches entgegen (vgl. Rauscher/Grübler, Steuerliche Liebhaberei2, Rz 313). Davon ausgehend wird Folgendes festgestellt: Im gegenständlichen Fall hat die Bw. aus der Vermietung der Eigentumswohnung (sog. "kleine Vermietung") einen Gesamtwerbungskostenüberschuss iHv 5.769…
…dem Jahr 1995 die Eigentumswohnung Adr1*, die Wohnung hat eine Größe von rd. 62 m². Im Jahr 1994 wurden im Zusammenhang mit dieser Vermietung erstmals Werbungskosten (Zinsen und Geldverkehrsspesen iHv. S 136.183) abgesetzt. Im Zuge der BP wurde vom bevollmächtigten Steuerberater eine Prognoserechnung vorgelegt…
…dass Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn nur bei Betätigungen iSd § 1 Abs. 2 vorliegt. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei der Vermietung der Eigentumswohnung Adr.1* um eine Betätigung gemäß § 1 Abs. 2 LVO 1993, es liegt somit auch Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn vor und…
…auf den Betriebsprüfungsbericht einen neuen Umsatz- und Einkommensteuerbescheid 2004. Der Bw. brachte wegen der Nichtanerkennung des Verlustes und der Vorsteuern in Zusammenhang mit der Vermietung gegen die Aufhebungsbescheide und die neuen Sachbescheide eine Berufung ein. Der Bw. führte aus, er habe die Eigentumswohnung in Graz…
…Wie bereits oben festgestellt, handelt es sich bei der Vermietung der in Rede stehenden Eigentumswohnung um eine Betätigung gemäß § 1 Abs. 2 LVO, die nicht zur Erzielung eines Gesamterfolges in absehbarer Zeit geeignet ist. Es liegt somit gegenständlich auch Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn vor und…
…trotz vorzeitiger Einstellung eine Einkunftsquelle vorliegen kann (siehe Rauscher in SWK 10/2004, S 373 ff.). Im Berufungsfall steht unbestritten fest, dass die Vermietung der Eigentumswohnung noch vor der Erzielung eines Gesamtüberschusses aufgegeben wurde (steuerliches Gesamtergebnis 1995 bis einschließlich 2004 insgesamt minus € 43.407…
…nach ist daher trotz vorübergehender Werbungskostenüberschüsse vom Vorliegen einer Einkunftsquelle auszugehen." Das FA setzte die Einkommensteuer 2000 vorläufig fest, erkannte den geltend gemachten Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen aus ggstdl Wohnung nicht an und führte in der Begründung aus: "Aus der Vermietung der Eigentumswohnung ..…
…Arbeit (in Höhe von S 545.159,--) noch Einkünfte (Gewinn in Höhe von S 3.012,56) aus der Vermietung einer in B. gelegenen 66 m² großen Eigentumswohnung. Von 1991 bis 2002 erklärte sie aus dieser Vermietungstätigkeit Einkünfte in folgender Höhe: | 1991 | - S…
…jeweils einzeln Kosten in Höhe des halben veranschlagten Gesamtbetrages anfallen; dafür sei innerhalb des Prognosezeitraumes vorzusorgen. Dass bei der beabsichtigten Vermietung auf Dauer mit einem derartigen Instandhaltungsaufwand zu rechnen sei, stehe für den UFS außer Zweifel. Für Mietausfallswagnis und Leerstehungsrisiko würden zusätzlich jeweils 1% der…
…Tätigkeit in einem überschaubaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten aus objektiver Sicht erwarten lässt. Aus der im Zuge des Berufungsverfahrens vorgelegten Prognoserechnung ergibt sich unstrittig, dass die Vermietung der Eigentumswohnung an die Tochter in einem absehbaren Zeitraum einen Überschuss der…