…Beschwerdeführerin die Aufhebung der beiden Bescheide vom 07.06.2018 und eine erklärungsgemäße Veranlagung der Umsatz- sowie der Einkommensteuer 2016. Hierzu wurde nach entsprechendem Mängelbehebungsauftrag der Behörde mit Schriftsatz vom 26.09.2018 wie folgt ausgeführt: Die streitgegenständliche Vermietung der Eigentumswohnung sei als Einkunftsquelle anzusehen…
…auch bis Dezember 2033 mit einem Gesamtverlust des Bf zu rechnen (Prognoserechnung 2013-2034, vorgelegt als Beilage des Schreibens des Bf vom 18.7.2019 im Verfahren RV/4100353/2017). B.) Rechtsfolgen In Bezug auf diese Betätigung (Vermietung einer Eigentumswohnung) ist für den…
…Daher ist diese Vermietung einer Eigentumswohnung nicht als Einkunftsquelle anzusehen (§ 2 Abs 4 LVO). Durch dieses Erkenntnis werden im Zusammenhang mit dem soeben erwähnten Sachverhalt keinerlei Rechtsfragen iS von Art 133 Abs 4 B-VG berührt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt . Daher ist eine ordentliche Revision…
…dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Verfahrenslauf Mit Bescheiden, jeweils vom 03.04.2014 gemäß § 188 BAO erfolgte die Feststellung von Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung der Liegenschaft (Eigentumswohnung) an…
…1997 eine Eigentumswohnung (Top 2) in der H.-Straße 5 in N. um 94.474,68 € (1.300.000 S), die er ab Juli 1997 vermietete. In den im Jänner 2001 abgegebenen Steuererklärungen 1997 bis 1999 erklärte der Bw. Werbungskostenüberschüsse aus der Bewirtschaftung (Vermietung…
…2007. 6.4.4. Laut einem nicht datierten Mietvertrag wurden die Eigentumswohnung und 2 Garagen von 01.02.2009 bis 30.01.2013 um EUR 1.000,00 vermietet. 6.5. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in ATS und Euro betrugen: [Grafik] 6…
…mit a.) der Selbsterhaltungsfähigkeit des studierenden Sohnes bzw. b.) falls das Gericht eine andere Auffassung vertrete, mit der Judikatur des VwGH, wonach es der Bf frei stehe, ihre eigene Immobilie auf dem Markt zu vermieten und dem Wohnbedürfnis des unterhaltsberechtigten studierenden Sohnes dadurch zu entsprechen…
…Bf seit 2008 aus der Vermietung einer Eigentumswohnung Einkünfte aus Vermietung erzielt habe. Mit am 15. Mai 2015 beim Finanzamt eingeworfenem Schriftsatz vom 3. April 2015, der im Kopf die Adresse der Bf in D2 nennt, beantragte die Bf eine Steuernummer und erteilte ihrem Vater…
…Eigentumswohnungen und Mietwohnungen mit qualifiziertem Nutzungsrecht entstehen. Die zu beurteilende Vermietungstätigkeit stellt ohne Zweifel eine Betätigung im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO dar und fällt im Hinblick auf die erzielten Werbungskostenüberschüsse unter die Vermutung steuerlich unbeachtlicher Liebhaberei. Die Annahme von Liebhaberei (Voluptuar…
…0015, seine bisherige Rechtsprechung betreffend "kleiner" Vermietung und umsatzsteuerlicher Liebhaberei bestätigt. Das Höchstgericht führt in seiner Entscheidung unter Verweis auf §§ 2 Abs. 5 Z 2 und 28 Abs. 5 Z 4 UStG 1994 iVm der LVO 1993 aus, dass die dauerhaft verlustträchtige Vermietung einer Eigentumswohnung…
…weshalb es zu einer Vermietung der Wohnung an die Tochter kam. Bei der steuerlichen Beurteilung kommt es auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Der vorliegende Mietvertrag vom 23.1.2007 ist daher für die steuerliche Beurteilung der gegenständlichen Eigentumswohnung nicht weiter ausschlaggebend. Im Zuge der Schlussbesprechung…
…Verantwortung des Bf, seiner Tochter und der steuerlichen Vertretung im Verlauf des AP-Verfahrens. Die erstmals im Rechtsmittel gegen die AP-Bescheide erwähnte Mitbenutzung der strittigen Wohnung durch B.P. steht in einem derart diametralen Wiederspruch zu den zuvor im AP-Verfahren abgegebenen, in sich…
…vorläufig erlassenen ESt- Bescheide gemäß § 200 Abs. 2 BAO für endgültig erklärt wurden (Wertung der Vermietung einer Eigentumswohnung als Einkunftsquelle). Hinsichtlich des Jahres 2007 wurde mit gleichem Ausfertigungsdatum ein ESt- Erstbescheid erlassen (Behandlung der Wohnungsvermietung ebenfalls als Einkunftsquelle). Das Finanzamt begründete die Bescheide wie folgt…
…in einer Mietwohnung in U. Aufgrund der Trennung und der dadurch geänderten wirtschaftlichen Situation wurde der Verkauf der sich im Miteigentum der Ehegatten befindenden Eigentumswohnung in die Wege geleitet. Die ursprüngliche Absicht der Bw lag in der langfristigen Vermietung der gegenständlichen Wohnung und Schaffung einer…
…5 Z 2 UStG 1994 gilt eine als Liebhaberei iSd § 1 Abs. 2 L-VO eingestufte Betätigung nicht als unternehmerische Tätigkeit (Abschnitt II, L-VO, § 6). Wie bereits oben festgestellt, handelt es sich bei der Vermietung der in Rede stehenden Eigentumswohnung um eine Betätigung gemäß …
…eine damals noch im Bau befindliche Eigentumswohnung (Top 1) in 1-Wien, die sie 2003 wieder veräußerte. Aus der Vermietung dieses zu 100% fremdfinanzierten Objektes im Zeitraum 15.08.1999 bis 14.08.2002 erklärte sie bis 2003 Verluste von insgesamt - € 116.501,53…
…- Vermietung der Eigentumswohnung als Liebhaberei: Bei neutralisierender Berücksichtigung der Mietausfälle einerseits und des wieder hinzugerechneten Kostenanteils an den außerordentlichen Sanierungsaufwendungen andererseits würde das prognostizierbare Ergebnis 1998 - 2018 selbst unter Ansatz der seit Ende 2008 infolge Sondertilgung voraussichtlich stark verringerten Fremdmittelkosten mit -€ 27.824,65…
…Die Vermietung an Frau AA wurde von den Organen der Stiftung beschlossen. Eine Zuwendung an die Mieterin war nicht beabsichtigt und wäre mangels Begünstigtenstellung nicht wirksam und wurde von der Betriebsprüfung auch nicht festgestellt. Die Fremdüblichkeit des Mietentgeltes und auch das Zustandekommen des Mietvertrages wurden…
…Mieterwechsels und die nunmehrige Vermietung an die Tochter und deren Lebensgefährten zum Zeitpunkt der Erlassung des Einkommensteuerbescheides zwar dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern, jedoch nicht dem für die Einkommensteuerveranlagung zuständigen Veranlagungsreferat des Finanzamtes Graz Stadt bekannt war, stellt dies eine neu hervorgekommene Tatsache dar…
…Begründend führte die Abgabenbehörde aus, bei der Vermietung der Wohnung handle es sich um keine in der üblichen gewerblichen oder beruflichen Betätigung der Berufungswerberin liegende Tätigkeit (alleinige Tätigkeit sei das Halten einer Beteiligung an der Gesellschaft_A in Ort_B). Entgegen den Ausführungen der Abgabepflichtigen…