…der damit einhergehenden hohen Verschuldung von einer gefährdeten, jedenfalls aber erschwerten Einbringung der Haftungsschuld auszugehen war, wurde diese Annahme zusätzlich also auch noch durch diese im Laufe des Jahres 2000 vorgenommene Vermögensverschleppung zugunsten der Tochter des Bw. verdichtet (VwGH 20.5.1987, 86/13/0117)…
…17.12.1996, 95/14/0130) vor allem vor bei drohendem Konkurs -oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte und bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben, wobei allerdings letzteres allein, d.h. ohne Bedachtnahme…
…jedenfalls bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich der Abgabepflichtige auch der Vollstreckung…
…bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Der Bf bringt zum Kriterium der Besorgnis der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe vor, dass dieses Kriterium…
…Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Den zuletzt genannten Umstand hat die Bf in ihrem abschließenden Vorbringen vom 19. Juli 2012 - warum…
…0131). Wie nun aus dem Sicherstellungsauftrag zu ersehen ist, wurden keine Umstände (z.B. dringender Verdacht einer Abgabenhinterziehung, Vermögensverschleppung, Exekutionsführung von dritter Seite usw.) dargelegt, welche in Verbindung mit der wirtschaftlichen Lage (Einkommens - und Vermögensverhältnisse; zu welcher keine Feststellungen getroffen wurden) auf eine Gefährdung oder…
…einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Der Bf bringt zum Kriterium der Besorgnis der Gefährdung oder wesentlichen Erschwerung der Einbringung der Abgabe im Wesentlichen vor, dass dieses…
…3.7.2003, 2000/15/0042) vor allem vor: bei drohendem Konkurs- oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, bei Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte, bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Im gegenständlichen Fall sprach für die Gefährdung bzw. wesentliche Erschwerung…
…werden u.a. bei drohendem Konkursverfahren oder Ausgleichsverfahren, bei Exekutionsführung von dritter Seite, bei Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung, bei Vermögensverschiebung ins Ausland oder an Verwandte oder bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung gegeben sein. Auch schwerwiegende Mängel in den Büchern und Aufzeichnungen, welche die Annahme begründen, dass sich…
…der Abgaben wäre zu befürchten, weil von den (gemeint wohl: vom) Abgabepflichtigen Handlungen gesetzt worden wären, welche den begründeten Verdacht einer Vermögensverschleppung rechtfertigen würden. So wären die Betriebsgrundstücke im Grundbuch mit einer Anmerkung der Rangordnung für eine beabsichtigte Veräußerung versehen worden. Da die Möglichkeit einer…
…der Abgaben wäre zu befürchten, weil von den (gemeint wohl: vom) Abgabepflichtigen Handlungen gesetzt worden wären, welche den begründeten Verdacht einer Vermögensverschleppung rechtfertigen würden. So wären die Betriebsgrundstücke im Grundbuch mit einer Anmerkung der Rangordnung für eine beabsichtigte Veräußerung versehen worden. Da die Möglichkeit einer…
…dafür wären sehr gering gewesen, der Rohbau sei unbewohnbar. Eine Auswanderung dorthin sei aufgrund der kanadischen Einwanderungsbestimmungen für den Bw. unmöglich, eine Vermögensverschleppung ebenso, denn es sei ja kein Vermögen mehr vorhanden. Was der Bw. an Geld und Geldeswert gehabt habe, sei vom Finanzamt aus…
…oder Erschwerungen der Einbringung vorliege. Als Gründe dafür nenne die geltende Lehre und Rechtsprechung etwa ein drohendes Insolvenzverfahren, Exekutionsführung von dritter Seite, Vermögensverschleppungsabsicht, Vermögensverlagerung ins Ausland oder an Verwandte oder schwerwiegende Buchführungsmängel, die erkennbar auf Vermögensverschleierung oder verdeckt vorgenommene Vermögensverschiebungen abzielten. Im gegenständlichen Fall habe…
…Exekutionsführung von dritter Seite. Für diese Umstände liegen unseres Wissens keine Anhaltspunkte vor. Auch für die anderen in der Judikatur üblicherweise angeführten Umstände (Auswanderungsabsicht, Vermögensverschleppung etc.) gebe es keine Anhaltspunkte. Sicherstellungsaufträge die nicht alle in § 232 Abs. 2 BAO geforderten Inhaltsbestandteile hätten, seien keine für…
…illegalen Mineralölimporten könnten in die Leistungsfähigkeit des Bw wohl nicht mehr einbezogen werden. Die Zusatzzahlungen ergäben sich aus den vorgefundenen Aufzeichnungen und den Aussagen von Mittätern. Weiters sei von einer Vermögensverschleppung auszugehen, da trotz der sofort eingeleiteten Ermittlungen über den Verbleib des aus der illegalen…
…Rz 5 zu § 232) - bei einem drohendem Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Den zuletzt genannten Umstand hat der Bf in seinem abschließenden Vorbringen vom 19. Juli 2012 - aus…
…Rz 5 zu § 232) - bei einem drohenden Insolvenzverfahren, - bei Exekutionsführung von dritter Seite, - bei Auswanderungsabsicht, - bei Vermögensverschleppung, - bei Vermögensverschiebungen ins Ausland oder an Verwandte, - bei dringendem Verdacht einer Abgabenhinterziehung. Die Bf hat in verständiger Bewertung ihrer Ausführungen vorgebracht, dass es vielmehr um den am 5…
…mehr mit eingerechnet werden. Die Zusatzzahlungen würden sich aus vorgefundenen Aufzeichnungen und Aussagen ergeben. Es sei von einer Vermögensverschleppung auszugehen. Im Zuge der sofort eingeleiteten Ermittlungen habe über den Verbleib des aus der illegalen Mineralöleinbringung "erwirtschafteten" Gewinnes nichts festgestellt werden können. Da eine Gefährdung der…
…des Bw selbst ergeben. Es sei des Weiteren nicht nur vom begründeten Verdacht, sondern von bereits erfolgter tatsächlicher Vermögensverschleppung auszugehen. Im Zuge der sofort eingeleiteten Ermittlungen über den Verbleib des aus der illegalen Mineralöleinbringung "erwirtschafteten" Gewinnes und wegen des glücklichen Umstandes, dass im Zuge der…
…Die Zusatzzahlungen würden sich aus den vorgefundenen Aufzeichnungen und aus den Aussagen von Mittätern ergeben. Es sei von einer Vermögensverschleppung auszugehen, da trotz sofortig eingeleiteter Ermittlungen über den Verbleib der aus der illegalen Mineralöleinbringung erwirtschafteten Gewinnes bis dato beim Bw nichts festgestellt habe werden können…