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UFSW FSRV/0048-W/08Einleitung eines Finanzstrafverfahrens, obwohl der Bf. seiner Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Angabe der Anzahl der Lohnzettel nachgekommen ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.01.2009

…in weiterer Folge Bf.) zur Strafnummer-1 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er im Bereich des Finanzamtes Waldviertel/Standort Horn durch Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 - 2006, sohin unter Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß § 119 BAO vorsätzlich bewirkt habe…

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 1/6

…Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht; Aufzeichnungsmängel | 58-60 | 3. Zufluss an den Berufungswerber (Bw.) | 60-66 | 4. Streitpunkte im Einzelnen | 66 | Zu a) Kein Gewerbebetrieb; nur fallweise und sporadische Geschäftsvermittlungen | 67-69 | Zu b) Weitergabe von Geldbeträgen…

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 2/6

…50 % Hr. MJKg, Vorsitzender Hr. MahrTvk, geschäftsführender Direktor Hr. AsdBgHr, Direktor Hr. SYSh, Direktor HISTORISCHE DATEN: Gründung: 1973 Vormalige Rechtsformen/Wortlaut: / Ehemalige Standorte: / TÄTIGKEIT: Geschäftsgegenstand ist der Import und der Verkauf von Systemen und Komponenten, Pumpen, Wasserwerkzeugen, Bedarf, Wassersystemen, Reinigungswerkzeugen für Rohre, Tanks, Schneidewerkzeugen, etc…

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 3/6

…der Niederschrift vom 17. Juni 1998 wurde Ihre Aussage festgehalten, dass die Zahlungsausgänge von Bt-Konten zwar Ihnen zugeflossen sind, Sie jedoch Schmiergeldzahlungen an bestimmte Personen zu leisten gehabt hätten. Legen Sie bitte die Sachverhalte betreffend Schmiergeldzahlungen vollständig offen. Bisher haben Sie weder Namen und…

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 4/6

…0152" nummerierte Seite) des Ermittlungsaktes der PASt dargestellte rechnerische Ermittlung des pro Jahr für Grundstücksverkäufe anzuerkennenden Betrages iHv. 77.777,00 Schilling. Die Kürzung des behaupteten Verkaufserlöses selbst anerkannte der Bw. allerdings nicht. 2. Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht; Aufzeichnungsmängel Grundsätzlich hat der Abgabepflichtige gemäß …

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 5/6

…2.) Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht; Aufzeichnungsmängel" dargestellte) erhöhte Mitwirkungspflicht für das Vorhandensein ausreichender Beweise vorzusorgen gehabt. Die für die Jahre 1988 bis 1993 durch das FA festgestellten bzw. im Rahmen des Ermittlungsverfahren vor dem UFS um nachgewiesene Betriebsausgaben (für die Jahre 1989 und 1990…

UFSL RV/1396-L/021) Zurechnung bisher nicht offen gelegter Zuflüsse aus Konten einer GmbH an deren wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer. 2) Weitergabe von Geldbeträgen an Dritte und Rechtmäßigkeit eines Auftrages zur Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO 3) Höhe der Zuflüsse aus dem Verkauf privater Grundstücke im Iran 4) Höhe des Sicherheitszuschlages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2008Teil 6/6

…Verletzung der Mitwirkungspflicht nicht möglich ist. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass schon bloß formelle Buchführungsmängel einen Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Bücher nach sich zu ziehen vermögen. Dem Abgabepflichtigen steht die Möglichkeit offen, die sachliche Richtigkeit seiner formell mangelhaften Aufzeichnungen zu beweisen und…

UFSL FSRV/0101-L/02In der Beschwerde wird die subjektive Tatseite bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)12.12.2003

…unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer (ESt) für 1997 bis 2000 iHv. 1.920,09 € (1997: 121,94 €, 1998: 509,91 €, 1999: 614,09 € und 2000: 674,55 €) dadurch bewirkt habe, dass…

UFSL FSRV/0023-L/08Hinterziehung von Werbeabgaben durch Nichtbekanntgabe der abgabenpflichtigen Tätigkeit bzw. Nichtabgabe von Abgabenerklärungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)03.06.2009

…obliegt ebenso wie eine Beurteilung des Umstandes, ob und inwieweit die bisher festgestellte Vorgangsweise den Verdacht einer (vorsätzlichen) Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd. § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begründet, nunmehr der Finanzstrafbehörde erster Instanz, wobei allerdings in ersterem Zusammenhang auch zu berücksichtigen…

UFSW RV/1654-W/05Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.01.2007

…Durch die dadurch bewirkte Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des § 119 BAO kam es infolge der Aberkennung der geltend gemachten Aufwendungen und darauf entfallenden Vorsteuerbeträge zu Abgabennachforderungen an Umsatzsteuer in Höhe von S 431.109,00 (€ 31.329,91) und Körperschaftsteuer in Höhe von…

UFSL FSRV/0051-L/12Nichtabgabe der Abgabenerklärung mangels vollständiger Kenntnis der Besteuerungsgrundlagen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)08.08.2013

…Umständen ja noch gar nicht bekannten Gewinnanteiles auszuweisen. Aus diesem Grund wäre daher selbst bei Offenlegung aller (seinerzeit bekannten) Umstände eine korrekte bescheidmäßige Festsetzung der Einkommensteuer 2010 dem Finanzamt gar nicht möglich gewesen, sodass eine vorsätzliche Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht iSd § 51 Abs…

UFSW FSRV/0105-W/10Im Rahmen eines Dienstverhältnisses durch eine Buchhalterin gestohlene und unterschlagene Gelder stellen einen nicht vom Lohnsteuerabzug umfassten Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, der im Wege der Veranlagung zu erfassen ist. Verbot des Zwanges zur Selbstbeschuldigung und Offenlegungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.06.2011

…wurde die Bw. der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, sie habe im Bereich des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vorsätzlich durch Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Einkommensteuer 2004 in Höhe von €…

UFSL FSRV/0083-L/07Beschwerde gegen Verfahrenseinleitung wegen Abgabenhinterziehung, da kein vorsätzliches Handeln.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)21.11.2008

…weil der Verdacht bestehe, dass sie im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich zur Abgabe wahrheitsgemäßer Steuererklärungen, Einnahmen aus dem Verkauf von Schrott iHv. 8.681,87 € (2003), 4.624,17 € (2004) und 407,50 €…

UFSL FSRV/0018-L/06Beschwerde gegen den Einleitungsbescheid wegen Abgabenhinterziehung, kein Tatvorsatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)27.10.2006

…und Täterverhalten abzuleitenden subjektiven Verdacht gegen den Bf. iSd. §§ 33 Abs. 1 iVm. 8 Abs. 1 FinStrG (vgl. zB. VwGH vom 15. März 1978, 607, 747, 748, 749/77) ist sowohl was die vorsätzliche Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht als auch das Wissen und…

UFSW RV/2600-W/10Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhalts
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.11.2011

…Vorwurf gemacht werden, zumal die Bw im Zeitpunkt der Festsetzung der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer am 4. Dezember 2009 nicht mehr Geschäftsführerin der Gesellschaft war. Bezüglich der gesamten haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer 2003 könnte der Bw allenfalls die Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zum Vorwurf gemacht werden, weil hierdurch…

UFSW RV/2250-W/081. Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens bei sog. "Subjektvereinigung"? 2. Frage, ob eine Abgabe hinterzogen ist, ist Vorfrage.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2008

…unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 FinStrG gilt die Abgabenverkürzung als bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem…

UFSW RV/0405-W/03Vorliegen eines haftungsbegründenden Sachverhaltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2005

…die der der Bw. obliegenden besonderen Behauptungs- und Beweislast genügt. Dem Einwand, das die Umsatzsteuer 1991 bis 1996 im Schätzungswege viel zu hoch ermittelt worden sei, ist vorerst zu entgegnen, dass dies auf die nach dem Betriebsprüfungsbericht festgestellte Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die…

UFSL FSRV/0022-L/11Wiederholte Vorauszahlungsverkürzung und Nichtabgabe der Jahreserklärung durch den Geschäftsführer einer Steuerberatungsgesellschaft bzw. Unternehmensberater
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)27.05.2011

…68 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie b) vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2006 verletzt zu haben, ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehen zu erfüllen und dadurch die…

UFSW FSRV/0143-W/08Hinterziehung von Vorsteuer durch Kleinunternehmerin ohne Regelbesteuerungsantrag und unvollständige Erklärung der Einnahmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)18.08.2009

…007/001 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht - nämlich durch die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2006 - bewirkt habe, dass bescheidmäßig festzusetzende Abgaben in folgender Höhe zu niedrig festgesetzt…

UFSW FSRV/0096-W/11Fahrlässige Abgabenverkürzung mit der Begründung der Branchenüblichkeit der Vorgangsweise und familiärer Beanspruchung bestritten.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)15.05.2012

…unter Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wird ausgeführt, die Steuererklärungen für die beiden Jahre seien nach dem damaligen Wissenstand subjektiv richtig gewesen und es seien keine bewusst unwahren Tatbestände erklärt worden. Die vom Finanzamt bei der späteren Betriebsprüfung beanstandeten Lieferantenrechnungen seien durchaus unauffällig und auch…