…in weiterer Folge Bf.) zur Strafnummer-1 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass er im Bereich des Finanzamtes Waldviertel/Standort Horn durch Abgabe unrichtiger Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 - 2006, sohin unter Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht gemäß § 119 BAO vorsätzlich bewirkt habe…
…Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht; Aufzeichnungsmängel | 58-60 | 3. Zufluss an den Berufungswerber (Bw.) | 60-66 | 4. Streitpunkte im Einzelnen | 66 | Zu a) Kein Gewerbebetrieb; nur fallweise und sporadische Geschäftsvermittlungen | 67-69 | Zu b) Weitergabe von Geldbeträgen…
…50 % Hr. MJKg, Vorsitzender Hr. MahrTvk, geschäftsführender Direktor Hr. AsdBgHr, Direktor Hr. SYSh, Direktor HISTORISCHE DATEN: Gründung: 1973 Vormalige Rechtsformen/Wortlaut: / Ehemalige Standorte: / TÄTIGKEIT: Geschäftsgegenstand ist der Import und der Verkauf von Systemen und Komponenten, Pumpen, Wasserwerkzeugen, Bedarf, Wassersystemen, Reinigungswerkzeugen für Rohre, Tanks, Schneidewerkzeugen, etc…
…der Niederschrift vom 17. Juni 1998 wurde Ihre Aussage festgehalten, dass die Zahlungsausgänge von Bt-Konten zwar Ihnen zugeflossen sind, Sie jedoch Schmiergeldzahlungen an bestimmte Personen zu leisten gehabt hätten. Legen Sie bitte die Sachverhalte betreffend Schmiergeldzahlungen vollständig offen. Bisher haben Sie weder Namen und…
…0152" nummerierte Seite) des Ermittlungsaktes der PASt dargestellte rechnerische Ermittlung des pro Jahr für Grundstücksverkäufe anzuerkennenden Betrages iHv. 77.777,00 Schilling. Die Kürzung des behaupteten Verkaufserlöses selbst anerkannte der Bw. allerdings nicht. 2. Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht; Aufzeichnungsmängel Grundsätzlich hat der Abgabepflichtige gemäß …
…2.) Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht; Aufzeichnungsmängel" dargestellte) erhöhte Mitwirkungspflicht für das Vorhandensein ausreichender Beweise vorzusorgen gehabt. Die für die Jahre 1988 bis 1993 durch das FA festgestellten bzw. im Rahmen des Ermittlungsverfahren vor dem UFS um nachgewiesene Betriebsausgaben (für die Jahre 1989 und 1990…
…Verletzung der Mitwirkungspflicht nicht möglich ist. Aus diesen Bestimmungen ergibt sich, dass schon bloß formelle Buchführungsmängel einen Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Bücher nach sich zu ziehen vermögen. Dem Abgabepflichtigen steht die Möglichkeit offen, die sachliche Richtigkeit seiner formell mangelhaften Aufzeichnungen zu beweisen und…
…unrichtigen Steuererklärungen, somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung an Einkommensteuer (ESt) für 1997 bis 2000 iHv. 1.920,09 € (1997: 121,94 €, 1998: 509,91 €, 1999: 614,09 € und 2000: 674,55 €) dadurch bewirkt habe, dass…
…obliegt ebenso wie eine Beurteilung des Umstandes, ob und inwieweit die bisher festgestellte Vorgangsweise den Verdacht einer (vorsätzlichen) Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht iSd. § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG begründet, nunmehr der Finanzstrafbehörde erster Instanz, wobei allerdings in ersterem Zusammenhang auch zu berücksichtigen…
…Durch die dadurch bewirkte Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht des § 119 BAO kam es infolge der Aberkennung der geltend gemachten Aufwendungen und darauf entfallenden Vorsteuerbeträge zu Abgabennachforderungen an Umsatzsteuer in Höhe von S 431.109,00 (€ 31.329,91) und Körperschaftsteuer in Höhe von…
…Umständen ja noch gar nicht bekannten Gewinnanteiles auszuweisen. Aus diesem Grund wäre daher selbst bei Offenlegung aller (seinerzeit bekannten) Umstände eine korrekte bescheidmäßige Festsetzung der Einkommensteuer 2010 dem Finanzamt gar nicht möglich gewesen, sodass eine vorsätzliche Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht iSd § 51 Abs…
…wurde die Bw. der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, sie habe im Bereich des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vorsätzlich durch Nichtabgabe von Einkommensteuererklärungen, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, eine Verkürzung von Einkommensteuer 2004 in Höhe von €…
…weil der Verdacht bestehe, dass sie im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht, nämlich zur Abgabe wahrheitsgemäßer Steuererklärungen, Einnahmen aus dem Verkauf von Schrott iHv. 8.681,87 € (2003), 4.624,17 € (2004) und 407,50 €…
…und Täterverhalten abzuleitenden subjektiven Verdacht gegen den Bf. iSd. §§ 33 Abs. 1 iVm. 8 Abs. 1 FinStrG (vgl. zB. VwGH vom 15. März 1978, 607, 747, 748, 749/77) ist sowohl was die vorsätzliche Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht als auch das Wissen und…
…Vorwurf gemacht werden, zumal die Bw im Zeitpunkt der Festsetzung der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer am 4. Dezember 2009 nicht mehr Geschäftsführerin der Gesellschaft war. Bezüglich der gesamten haftungsgegenständlichen Umsatzsteuer 2003 könnte der Bw allenfalls die Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht zum Vorwurf gemacht werden, weil hierdurch…
…unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 FinStrG gilt die Abgabenverkürzung als bewirkt, wenn Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen sind, zu niedrig festgesetzt wurden. Gemäß § 8 Abs. 1 FinStrG handelt vorsätzlich, wer einen Sachverhalt verwirklichen will, der einem…
…die der der Bw. obliegenden besonderen Behauptungs- und Beweislast genügt. Dem Einwand, das die Umsatzsteuer 1991 bis 1996 im Schätzungswege viel zu hoch ermittelt worden sei, ist vorerst zu entgegnen, dass dies auf die nach dem Betriebsprüfungsbericht festgestellte Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die…
…68 € bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten, sowie b) vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch die Nichtabgabe der Umsatzsteuer-Jahreserklärung für 2006 verletzt zu haben, ohne hierdurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehen zu erfüllen und dadurch die…
…007/001 ein Finanzstrafverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass sie vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht - nämlich durch die Abgabe unrichtiger Umsatzsteuer- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2006 - bewirkt habe, dass bescheidmäßig festzusetzende Abgaben in folgender Höhe zu niedrig festgesetzt…
…unter Verletzung der Offenlegungs- und Wahrheitspflicht wird ausgeführt, die Steuererklärungen für die beiden Jahre seien nach dem damaligen Wissenstand subjektiv richtig gewesen und es seien keine bewusst unwahren Tatbestände erklärt worden. Die vom Finanzamt bei der späteren Betriebsprüfung beanstandeten Lieferantenrechnungen seien durchaus unauffällig und auch…