…war eine Studienzeitbestätigung der Universität [X] und ein Schreiben der zuständigen Stipendienstelle, mit welchem die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug der Studienbeihilfe "auf Grund der geltend gemachten wichtigen Gründe" um ein Semester bestätigt wurde. Mit Vorhalt vom 22. März 2010 wurde die Antragstellerin ersucht…
…11/2007, mit welcher die Berufung vom 18. Dezember 2008 gegen den den Antrag vom 30. Oktober 2008 auf Verlängerung der Frist zur Stellung eines Antrages auf Erstattung der mit Abgabenbescheid vom 3.10.2007, Zl.520000/00000/01/2007, festgesetzten Eingangsabgaben gem. Art.239…
…noch ca.10 Minuten. Da auch Wegzeiten zu den öffentlichen Verkehrsmitteln und Wartezeiten in die Gesamtfahrzeit einzurechnen sind, wäre in meinem Fall die Zumutbarkeitsgrenze von 2,5 Stunden überschritten." Aus im Finanzamtsakt abgelegten Fahrplanausdrucken des VOR ergibt sich, dass von Wien P. (der sowohl dem…
…dass der Berufungswerber seit 13. Juni 1985 in G beschäftigt sei und sich daher an diesem Ort seine Arbeitsstätte (Sta) befinde. Es sei ihm daher eine Wohnsitzverlegung in den Einzugsbereich des Arbeitsortes längst zumutbar gewesen. Daran vermöge auch der Umstand, dass die nunmehrige Ehegattin in…
…glaubwürdig, dass im überwiegenden Zeitraum die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht möglich sei. Mit Schreiben vom 18.12.2003 wurde der Antrag um Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 15.1.2004 gestellt. Diesem Ansuchen wurde mit Bescheid vom 29.12.2003 vollinhaltlich stattgegeben. Mit Schriftsatz vom…
…Zollämter-Verordnung). Die Entscheidung über den Antrag auf Fristverlängerung geht daher ins Leere und entfaltet keine Rechtswirkung. Unbestritten ist, dass einem Antrag auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist keine fristhemmende Wirkung zukommt. Die Erfüllung eines Mängelbehebungsauftrages kann nicht schon dann als fristgerecht angesehen werden, wenn zwar innerhalb…
…Bf. hätte unter Beachtung der einem Kaufmann zumutbaren Sorgfalt damit rechnen müssen, dass dieses Schriftstück weitere Rechtsfolgen nach sich zieht und auch den Lauf von Fristen auslöst. Dem Bf. ist es somit nicht gelungen einen begründeten Ausnahmefall für eine Verlängerung der Antragsfrist glaubhaft darzulegen, weshalb…
…2011 geleistet worden. Eine Verspätung im Sinne des § 135 BAO sei nicht entschuldbar, wenn der Abgabepflichtige oder sein Vertreter die nach ihren persönlichen Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer Acht gelassen haben. Ob und wie hoch ein Verspätungszuschlag festgesetzt werde, liege im Ermessen der Abgabenbehörde. Die Begründung…
…anzulegen. Eine Verlängerung der Frist für einen Antrag einer Erstattung oder einen Erlass nach Art. 239 ZK komme nur in Frage, wenn die Versäumnis der Antragsfrist unabhängig vom Willen des Beteiligten eingetreten ist und von ihm auch nicht in zumutbarer Weise verhindert werden konnte. Wenn…
…Jahren 1995, 1999 und 2000 eine Verkürzung an Kapitalertragsteuer in Höhe von insgesamt (umgerechnet) € 15.308,00 bewirkt, indem er unter Außerachtlassung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt Geschäftsfälle und Gewinnausschüttungen, welche in den BP-Berichten vom 26. Juli 1999 (ABNr. 108010/98…
…Fahrtkostenzuschuss. Der Nachteil durch eine verminderte Höhe des Fahrtkostenzuschusses (monatliche Verringerung 16,66 €) erscheint nicht von solchem objektiven Gewicht, dass er die Wohnsitzverlegung unzumutbar machen würde, zumal dieser Verringerung aufgrund der Zumutbarkeit der ÖV-Benützung für die Wegstrecke vom neuen Wohnort zum Dienstort in…
…dem Pkw zurücklegen, wodurch sich die zuvor errechnete Fahrzeit nur unwesentlich verlängern würde und insgesamt eine Stunde nicht übersteigen würde. Bei dieser Zeitdauer ist die Benutzung eines Massenbeförderungsmittels auf mehr als der halben Strecke jedenfalls zumutbar. Bezieht man die Wartezeiten bis Dienstbeginn bzw nach Dienstende…
…Dies sei besondere dann nicht der Fall, wenn es sich beim Familienwohnsitz um den elterlichen Wohnsitz handle. Mit Eingabe vom 8. September 2005 wurde um Verlängerung der Rechtsmittelfrist bis 31. Dezember 2005 ersucht. Diesem Antrag wurde seitens des Finanzamtes entsprochen. In der gegen diesen Bescheid…
…forderte das Finanzamt Bregenz den Berufungsführer auf, die von ihm angegebene Streckenauswahl zu begründen, mitzuteilen warum die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar ist, sowie detaillierte Arbeitsaufzeichnungen für das Jahr 2001 vorzulegen. Mit undatiertem Schreiben führte der Berufungsführer aus, dass die von ihm gewählte Strecke…
…Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 22. Mai.2002, Zl: 800/05146/1/2002 wurde der Antrag der Bf. auf Verlängerung der Antragsfrist auf Erlass gemäß Artikel 239 ZK der mit Bescheid vom 12. April 2001, Zl: 800/1449/01/2000 festgesetzten Zollschuld, als nicht fristgerecht eingebracht…
…dem eine in diesem Punkt vergleichbare Sachverhaltskonstellation zugrunde lag, wird diesbezüglich hingewiesen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass sich der für den Lauf der Wiedereinsetzungsfrist maßgebliche Zeitpunkt der zumutbaren Erkennbarkeit des Irrtums über eine Verlängerung der Rechtsmittelfrist aus der Zustellung des Vorhaltes vom 8. 6. 2005 ergibt…
…am Familienwohnsitz eigene Einkünfte beziehe, sodass eine Verlegung des Familienwohnsitzes zumindest im Jahr 2003 unzumutbar gewesen sei. Zu prüfen sei daher lediglich die Zumutbarkeit einer täglichen Rückkehr vom Beschäftigungsort an den Familienwohnsitz. Laut Routenplaner "www.geo.herold.at" betrage die Fahrtstrecke I. - Fr. 114 km…
…75,00 für den Fall angedroht, dass er dieser Aufforderung nicht Folge leisten würde. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2004 ersuchte der Berufungswerber um eine weitere Verlängerung der Frist zur Abgabe der Steuererklärungen. Er habe den bisherigen Steuerberater des Gemeinschuldners, Herrn H ersucht die gewünschten…
…der Judikatur des VwGH bei der Beurteilung des Werbungskostencharakters von Kosten eines Wohnsitzes am Beschäftigungs-/ Arbeitsort nicht so sehr das Innehaben eines weiteren Wohnsitzes im Vordergrund, sondern vielmehr der Gesichtspunkt der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung. Maßgebliche Bedeutung komme dabei der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort zu…
…ersucht wurde, ihre Arbeitszeiten bei ihrer obgenannten Arbeitgeberin anzugeben und zu erklären, weshalb auf mehr als der Hälfte der Fahrtstrecke die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar sei) führte die Bw. Folgendes aus: Sie sei in der R Bankstelle L als Hauptkassiererin tätig. Die Schalteröffnungszeiten…