…21 Abs. [1 und] 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von € 10.000,00 verhängt und für den Fall deren Uneinbringlichkeit gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen ausgesprochen wurde. Die von DI M zu tragenden Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185…
…Berufungswerberin war zu berücksichtigen, dass aus der Umsatzsteuersteuerveranlagung für das Berufungsjahr 2008 eine Gutschrift resultierte, sodass die Berufungswerberin keinerlei finanziellen Vorteil aus der verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung erzielte. Der angefochtene Bescheid wird daher abgeändert und die Zwangsstrafe auf 100,00 Euro herabgesetzt. Wien, am 5…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des L.P., (Bw.) vom 24. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 14. September 2007 betreffend Abrechnungsbescheid (§ 216 BAO) entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben…
…werden. Somit wurde die Bemessungsgrundlage in einer Höhe geschätzt, die einem tatsächlichen Ablauf des Spielgeschehens, bei welchem die Gebühr auch tatsächlich entrichtet wird, entspricht. Aus all diesen Gründen war der Berufung zum Teil stattzugeben, im übrigen aber als unbegründet abzuweisen. Wien, am 24. Juli 2007
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der A-GmbH, vom 28. Oktober 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 12. August 2010 und 7. September 2010 betreffend Festsetzung von Zwangsstrafen wegen Nichtabgabe von Abgabenerklärungen entschieden: Den Berufungen wird teilweise Folge…
…wie vom Verteidiger gefordert, ist jedoch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht vorgesehen. Gleiches gilt grundsätzlich auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, wobei aber der Umstand der schlechten Finanzlage des Beschuldigten außer Ansatz zu lassen ist; die Ersatzfreiheitsstrafe wird ja gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der…
…Berufungswerberin war zu berücksichtigen, dass aus der Umsatzsteuersteuerveranlagung für das Berufungsjahr 2008 eine Gutschrift resultierte, sodass die Berufungswerberin keinerlei finanziellen Vorteil aus der verspäteten Einreichung der Abgabenerklärung erzielte. Der angefochtene Bescheid wird daher abgeändert und die Zwangsstrafe auf 100,00 Euro herabgesetzt. Wien, am 5…
…BAO3, § 111 Tz 10, sowie die dort angeführte Judikatur und Literatur). Im vorliegenden Fall war bei der Ermessensübung ausschlaggebend, dass die Berufungswerberin auch die Steuererklärungen für die Vorjahre trotz mehrmaliger Aufforderung nicht fristgerecht einreichte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 18. April 2011
…für einen Gewerbebetreibenden und selbständigen Unternehmer gehalten wird und solcherart überdies auch entsprechend aufgefordert, erinnert und ermahnt wird, entsprechende Steuererklärungen bei der Abgabenbehörde einzureichen, dies auch vorzunehmen bzw. zu veranlassen hat, bedarf es keines Spezialwissens. Der Aktenlage ist zu auch entnehmen, dass die Beschuldigte - wie…
…was zu zahlen ist. Da die Lohnabgaben für Februar 2009 (unabhängig davon, dass - wie vom Amtsbeauftragten dargestellt - ungefähr € 87.000,00 an Abgaben mit älterer Fälligkeit an das Finanzamt entrichtet wurden) nicht in die gemeinsam erstellte Liste der Zahlungen aufgenommen wurden, die tatsächlich auch…
…6.2011 gab das Finanzamt der Berufung keine Folge. Ausgeführt wurde, dass die Frist zur Einreichung der Abgabenerklärungen 2009 für nicht durch berufungsmäßige Parteienvertreter vertretene Steuerpflichtige Ende April 2010 (bzw. bei elektronischer Einreichung Ende Juni 2010) abgelaufen sei. Da der vormalige steuerliche Vertreter des Bw…
…berücksichtigen (vgl. Ritz, BAO4, § 111 Tz 10, sowie die dort angeführte Judikatur und Literatur). Im vorliegenden Fall war bei der Ermessensübung ausschlaggebend, dass der Berufungswerber auch die Steuererklärungen für die Vorjahre nicht fristgerecht einreichte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 19. November 2013
…Bescheid des Finanzamtes für den 6., 7. und 15. Bezirk als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 4. März 2010, StrNr. 1, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4. März 2010 hat das Finanzamt Wien 6/7…
…Auch die Höhe der Strafe ist angemessen, wie das auch vom Finanzamt ausgeführt wurde. Die Höhe der Zwangsstrafe ist insbesondere auch in Anbetracht der für die verlangten Auskünfte und Unterlagen langen Beantwortungsfristen bei zweimaliger schriftlicher Aufforderung und des Umstandes, dass die Höhe der Zwangsstrafe im…
…reichte der Bw. am 9. März 2011 die Umsatz- und Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 inklusive einer (Gesamt)Überschussrechnung betreffend die in Bestand gegebenen, an der Adresse 1120 Wien, MGasse domizilierten Objekte sowie Eigentümerabrechnungen für 2009 betreffend die Objekte Tonstudio 1, 2, die Wohnungen 5…
…und Milderungsgründen gelten auch für die Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe, die nunmehr mit sechs Tagen bemessen wird. Die Verfahrenskosten von € 150,00 gründen sich auf § 185 Abs. 1 lit. a FinStrG, wonach ein pauschaler Kostenersatz im Ausmaß von 10 % der verhängten Geldstrafe festzusetzen ist. Wien…
…dass ich die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 am 8.11.2010 abgegeben habe. Ich beantrage daher, die über mich verhängte Zwangsstrafe zur Gänze aufzuheben, in eventu schuld-, tat- und einkommensgemäß herabzusetzen." Mit Berufungsvorentscheidung vom 24. November 2010 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet…
…betrieblichen Situation konzentrierte, mit der Feststellung, von den Mängeln bei den Umsatzsteuervorauszahlungen gewusst zu haben, kann bei der gegebenen Sachlage aber nicht mit der in einem Strafverfahren erforderlichen Sicherheit angenommen werden. Dagegen genügt für eine Bestrafung wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG…
…87% des Strafrahmens!) und eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen als tat- und schuldangemessen bzw. mit den geschilderten persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Zweitbeschuldigten (sorgepflichtig für eine Tochter) in Einklang stehend zu verhängen. Die vorgeschriebenen Verfahrenskosten gründen sich auf die Bestimmung des § 185 Abs. 1 lit…
…iVm. § 21 Abs. 1 und 2 FinStrG eine Geldstrafe in der Höhe von ATS 200.000,-- verhängt und für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Wochen ausgesprochen. Die Kosten des Strafverfahrens wurden gemäß § 185 Abs. 1 lit. a…