…2001 bis 2004 in einer Gesamthöhe von € 2.239,85. Aufgrund der teilweisen Verfahrenseinstellung war mit einer Strafneubemessung hinsichtlich der festgestellten fahrlässigen Abgabenverkürzung an Umsatzsteuer 2001 bis 2004 vorzugehen. Ein Absehen von der Bestrafung wegen Geringfügigkeit war im gegenständlichen Fall schon deswegen nicht möglich…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1 in der Finanzstrafsache gegen HB, geb. Datum, Adresse, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes…
…In Höhe dieser Differenzbeträge war daher mit Verfahrenseinstellung zugunsten der Bw. vorzugehen. Zum Einwand der Bw. in Bezug auf die vom Spruchsenat der Bestrafung zugrunde gelegte Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG wegen vorsätzlicher Nichtabgabe der Steuererklärungen für das Jahr 2006 ist zunächst…
…iVm Abs. 2 FinStrG ist innerhalb von fünf Jahren ab Einstellung (§ 165 Abs. 6 FinStrG) die Wiederaufnahme eines durch Einstellungsbescheid abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens von Amts wegen zu verfügen, wenn ein ordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht zulässig ist (z.B. im Falle eines Einstellungsbescheides nach § 124…
…2005, BGBl. I 57/2004, mit Wirkung ab 5. Juni 2004 eingefügt. Wegen des nach § 4 Abs. 2 FinStrG anzuwendenden Günstigkeitsvergleichs wäre die genannte Bestimmung gegenständlich an sich noch nicht anwendbar. An besonderen Gründen im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG sind in der Regierungsvorlage…
…Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Koneczny & Partner Steuerberatungs GmbH, 1190 Wien, Saarplatz 17/5, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten AB vom 7. April 2008 gegen das Erkenntnis des…
…die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Herbert Frantsits als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Verteidiger, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 24. Oktober 2005 gegen…
…Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Mag. Dr. Jörg Krainhöfner und Mag.pharm. Reinhard Fischill als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Beschuldigter, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Amtsbeauftragten vom 20…
…er habe keineswegs eine Abgabenhehlerei begehen wollen, zumal hiefür die Zollbelastung ohnehin zu gering und die zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer für sein Unternehmen lediglich ein "Durchlaufposten" gewesen sei: Denn gerade die Geringfügigkeit des verkürzten Abgabenbetrages ist ein Indiz dafür, dass der Täter die Verkürzung durch sein…
…X., vertreten durch Rechtsanwaltskanzlei Beurle Oberndorfer Mitterlehner, 4020 Linz, Landstraße 9, wegen des Finanzvergehens der Verzollungsumgehung gemäß § 36 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 25. November 2011 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 25…
…Dr. Doris Schitter, in der Finanzstrafsache gegen A., Adr., wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Verkürzung von Eingangsabgaben gemäß § 36 Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 31. Mai 2010 gegen den Bescheid des Zollamtes Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 3…
…einem Verdächtigen gegenüber mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck zu bringen, dass die Abgabenbehörde gegen ihn als Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen einer bestimmten Tat einschreitet, zumal keineswegs in jeder auf die Aufklärung gerichteten Tätigkeit eines Zollamtes die Einleitung der Untersuchung in einem Finanzstrafverfahren liegt (z.B…
…durch Mag. Martin Thaler, Steuerberater, 6322 Kirchbichl, Oberndorferstraße 44, wegen Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 Finanzstrafgesetz (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 8. Juli 2011 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Kufstein Schwaz als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 10. Mai 2011, StrNr…
…Wirtschaftstreuhänder, Dr. Breitwieser-Straße 16, 4603 Wels, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 21. Juni 2004 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Linzals Organ des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde erster Instanz…
…000,00 €. Für alle Beteiligten sollte daher klargestellt sein, dass der Bf mit dem Geldverdienen bereits vollständig ausgelastet sei. Beantragt werde daher, das Verfahren wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung einzustellen. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 82 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz zu prüfen…
…B., G., vertreten durch BKS Steuerberatungsgesellschaft mbH, 3150 Wilhelmsburg, Untere Hauptstraße 10, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 19. Oktober 2007 gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83…
…vertreten durch Dr. Erich Hirt, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Rudolfsplatz 5/28, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1 lit. c des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung der Beschuldigten vom 23. November 2006 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Mödling als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom…
…als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen H.U., (Bf.) wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten…
…Dr. Jörg Krainhöfner und Mag. Ingrid Schöberl als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen N.N., Adresse, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 28. Oktober 2011 gegen das Erkenntnis…
…zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen Herrn BM, wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 8. Juni 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4…