…Miteigentümer als vollzogen gelte. In der gegen diesen Bescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wendete die "PGmbH und Mitbes." als Einschreiterin ein, dass sie eine Vereinigung sei, deren statutenmäßige Aufgabe ausschließlich die Schaffung von Wohnungseigentum sei und der Geschäftszweck sich ausschließlich auf die Ausübung des Bauträgergewerbes beschränke…
…der im Übergabsvertrag festgehaltenen Vereinbarung im Todeszeitpunkt der Erblasserin "erlassen". Damit fiel den beschwerdeführenden Parteien als Erben diese mit dem Tod der Erblasserin erlassene Forderung nicht an und konnte das Rechtsverhältnis nicht durch die Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit erlöschen, weil die Forderung der Erblasserin…
…im Übergabsvertrag festgehaltenen Vereinbarung im Todeszeitpunkt der Erblasserin "erlassen". Damit fiel den beschwerdeführenden Parteien als Erben diese mit dem Tod der Erblasserin erlassene Forderung nicht an und somit konnte das Rechtsverhältnis nicht durch die Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit erlöschen, weil die Forderung der Erblasserin…
…2 ErbStG angeordnet, dass die infolge des Anfalles durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse für die Ermittlung der Erbschaftssteuer als nicht erloschen gelten. Durch die Vereinigung, also durch das (zivilrechtliche) Erlöschen der Schuld kommt es nämlich zu einer…
…2 ErbStG angeordnet, dass die infolge des Anfalles durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse für die Ermittlung der Erbschaftssteuer als nicht erloschen gelten. Durch die Vereinigung, also durch das (zivilrechtliche) Erlöschen der Schuld kommt es nämlich zu einer…
…dass auf Grund der Anordnung des § 20 Abs 2 ErbStG die Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit auf Grund des Anfalles für den Bereich der Erbschaftssteuer nicht zu beachten sei, die Steuer basierend auf der Forderung der Verlassenschaft in Höhe von ATS 150.000,00 aus…
…ursprünglich in Aussicht gestellten Pensionszahlungen in Kauf nehmen mussten. Aufgrund dieser negativen Ergebnisse sei es im Rahmen des Vereines der B-Pensionisten - in dieser Vereinigung bekleide er (Bw.) eine Funktion im Vorstand - bereits im Jahr 2001 zur Gründung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der Bank.2-Pensionskassen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des J, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 6. März 2012 betreffend Grunderwerbsteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Laut dem angezeigten…
…Dabei kommt es in zeitlicher Hinsicht darauf an, ob und in welcher Höhe Belastungen im Zeitpunkt der Verwirklichung des Erwerbsvorganges bestehen. Hingegen ist es nicht von Bedeutung, ob es als Folge dieses Erwerbsvorganges zur Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit kommt (vgl. VwGH 18. 8. 1994…
…wurde erwogen: Gemäß § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb der gesamte Vermögensanfall an den Erwerber. Die infolge des Anfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung erloschenen Rechtsverhältnisse gelten nach § 20 Abs. 2 ErbStG als nicht erloschen. Gemäß § 15 Abs…
… 1 Abs. 3 Z 1 nicht der Grundstückserwerb als solcher, auch nicht die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an dem Grundstück, sondern die Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand (VwGH vom 14.6.1984, Zl. 82/16/0069). Der Tatbestand des § 1 (3) GrEStG will jene…
…Rzn 344 - 346 fällt für diesen Rechtsvorgang jedoch keine Steuer an, da Bemessungsgrundlage der zweifache Einheitswert wäre. Tz. 7 Berechnung Steuer: Vereinigung aller Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers (Bemessungsgrundlage gemäß § 6 Abs. 1 lit b GrEStG 3facher Einheitswert) Einheitswert € 1.242…
…3 GrEStG kann als Sondertatbestand der Verschaffung der wirtschaftlichen oder rechtlichen Verfügungsmacht über ein Grundstück verstanden werden. Durch die Vereinigung aller Anteile einer Gesellschaft in der Hand des Erwerbers erlangt dieser nämlich auch die Verfügungsmacht über die zum Vermögen der Gesellschaft gehörigen Grundstücke (vgl. Fellner…
…vom 14.6.1984, 82/16/0069 und vom 23.01.2003, 2002/16/0228) allgemein den Standpunkt, dass nur die rechtliche Vereinigung aller Anteile an einer Gesellschaft die Abgabenpflicht nach § 1 Abs. 3 GrEStG begründet. Selbst sogenannte Zwerganteile in einer anderen Hand schließen nach…
…von monatlich € 170 auszugehen. In der dagegen erhobenen Berufung wurde im Wesentlichen eingewendet, das für den Bw grundbücherlich besicherte Wohnrecht sei aufgrund der Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit nicht Teil der Gegenleistung, was insbesondere auch aus dem vom Finanzamt selbst zitierten VwGH-Erkenntnis Zl…
…die im Eigentum von Vereinigungen stehen, deren statutenmäßige Aufgabe überwiegend die Schaffung von Wohnungseigentum ist, sowie für unbebaute Grundstücke oder für Anteile an solchen Grundstücken, die durch physische oder juristische Personen von diesen Vereinigungen zum Zwecke der Bebauung oder zum Zwecke der Begründung von Wohnungseigentum…
…dass die Auszubildende nicht allzu viel zu Hause sei. Natürlich lägen die Hauptkosten beim Vater der Auszubildenden, da die religiöse Vereinigung von der "Vorsehung" und daher ausschließlich von Spenden lebe. Also sei es sehr nahe liegend, dass er als Vater die Ausbildung seiner Tochter als…
…2 lit. c BWAG nimmt unter anderem jene unbebauten Grundstücke von der Besteuerung aus, die physische Personen von einer im Gesetz näher umschriebenen Vereinigung zum Zweck der Bebauung oder der Begründung von Wohnungseigentum erworben haben. Voraussetzung für eine Befreiung nach dieser Gesetzesstelle ist, dass der…
…es sich bei der ARCHAE - Austria um eine Arbeitsgemeinschaft von Ärzten, die Mitglied eines weltumspannenden überkonfessionellen Dachverbandes von Ärzten sei. Die Vereinigung spreche nur Ärzte an und nehme daher selbstverständlich auf die berufliche Tätigkeit der Ärzte Bezug. Dies gehe auch aus § 2 der Satzung hervor…
…des Verwaltungsgerichtshofes nicht von Bedeutung, ob es als Folge dieses Erwerbsvorganges zur Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit kommt. Gemäß § 1446 ABGB erlischt nämlich das im Grundbuch einverleibte Pfandrecht nicht schon durch Vereinigung des Rechtes und der Verbindlichkeit (OGH 18.5.1988, 3 Ob 587/87…