Beschwerdeentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen den Bf wegen des Verdachts der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs.1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 20. Jänner 2003 gegen den…
…Realisierung eines einem Tatbild entsprechenden Sachverhaltes bloß (ernsthaft) für möglich, handelt aber (letztlich) im (falschen) Vertrauen darauf, dass es nicht zum verpönten Erfolgseintritt kommen wird, so handelt er, mangels entsprechender Willenskomponente, nicht einmal bedingt vorsätzlich. Gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG macht sich der fahrlässigen Abgabenverkürzung…
…Vorbringen wie getätigt den Verdacht einer für die relevanten Verkürzungen ursächlich schuldhaften Vorgangsweise betreffend seine eigene Person erzeugen würde und ihm die Alternative der Zurücklegung seines Mandates bei Vertagung der Berufungsverhandlung eröffnet wurde und obwohl ihm gegenüber sogar eine Strafverfügung wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung nach …
…3. Satz FinStrG bedarf die Verständigung eines Bescheides, wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen einer fahrlässigen Abgabenverkürzung soll keine normative Wirkung zukommen. Nun ist die vorliegende Erledigung des Finanzamtes Kufstein Schwaz vom 19…
…einer abgabenrechtlichen Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG macht sich der fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig, wer die in § 33 Abs. 1 bezeichnete Tat fahrlässig begeht. Grundsätzlich kommen als Täter einer Abgabenhinterziehung bzw. Abgabenverkürzung bei (abgabepflichtigen) Personenvereinigungen und Personengemeinschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit…
…GmbH unterlassen hat, wodurch die bescheidmäßig festzusetzende Umsatzsteuer um die genannten Beträge zu niedrig festgesetzt wurde bzw. werden sollte, und hiedurch eine fahrlässige Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs.1 FinStrG (zu Faktum I.1.a.) und eine teils vollendete, teils lediglich versuchte Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs…
…15/0014). Nach Durchführung eines Vorhalteverfahrens (Finanzstrafakt Bl. 13 bis 18, 125 bis 136) leitete der Organwalter des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz (der spätere Amtsbeauftragte) gegen N und F ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren wegen des Verdachtes fahrlässig herbeigeführter Verkürzung der Umsatzsteuer der A…
…Abgabenverkürzungen entsprechend. Fahrlässig handelt gemäß § 8 Abs.2, 1. Satz FinStrG, wer die Sorgfalt außer acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen…
…vorsätzlich handelt, einer Abgabenhinterziehung und, wenn er fahrlässig handelt, einer fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig. Der Verkürzungsbetrag ist der Unterschiedsbetrag zwischen der nicht ermäßigten und der nach § 3 Abs. 1 Z 5 ermäßigten Mineralölsteuer für die verbotswidrig verwendeten oder behandelten Mineralölmengen, im Falle einer verbotswidrigen Verwendung nach §…
…Strafverfahrens nur dann eines Bescheides bedarf, wenn das Strafverfahren wegen Verdachts eines vorsätzlichen Finanzvergehens, ausgenommen einer Finanzordnungswidrigkeit, eingeleitet wird. Da die Finanzstrafbehörde erster Instanz die Rechtslage verkannt hat und der Verständigung von der Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts einer fahrlässigen Abgabenverkürzung keine Bescheidqualität zukommt…
…Bw.) der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG für schuldig erkannt, weil er im Bereich des Finanzamtes Baden Mödling als persönlich haftender Gesellschafter der Fa. K-KEG infolge Abgabe unrichtiger Umsatz- und Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2002 und 2003, somit unter Verletzung einer abgabenrechtlichen…
…Finanzstrafbehörde erster Instanz wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung nach § 34 Abs.1 iVm § 34 Abs.3 FinStrG schuldig gesprochen, weil er als Wirtschaftstreuhänder in Ausübung seines Berufes bei der Vertretung seiner Klientin Dr. SCH im Amtsbereich des genannten Finanzamtes grob fahrlässig eine Verkürzung an Einkommensteuer für…
…als vorsätzliche Abgabenverkürzung eingeleitet worden. Die Tz. 6 (Ausgangsfakturen), 7 (Bürgschaftsübernahme B.), 8 (Bürgschaftsübernahme C.) und 15 (Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit Bürgschaftsverpflichtungen) seien als fahrlässige Abgabenverkürzung eingeleitet worden. II. Gleichzeitig wurde M.E. von der Einleitung des Finanzstrafverfahrens wegen des Verdachts einer fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß…
…wäre möglicherweise der Vorwurf einer grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 3 FinStrG zu machen gewesen. Wie auch immer, mit Erkenntnis eines Spruchsenates vom 19. August 2004 ist - wie ausgeführt - in verfahrensunüblicher Weise das Finanzstrafverfahren gegen die Beschuldigte wegen des Verdachtes einer schuldhaften Verkürzung von…
…Grunde gelegten strafbestimmenden Wertbetrages, sowie die Annahme einer vorsätzlichen Abgabenverkürzung im Sinne des § 33 FinStrG. Des Weiteren enthält die Beschwerde Ausführungen zur wirtschaftlichen Lage des Bf., seinen Sorgepflichten und zu seinem untadeligen Lebenswandel. Der Bf. beantragt lediglich von einer fahrlässigen Abgabenverkürzung auszugehen, das Verfahren in…
…Tat fahrlässig begeht, der fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig. Fahrlässig handelt, wer die die Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen verpflichtet ist und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist und die ihm zuzumuten ist, und deshalb nicht erkennt, dass er einen…
…sich deshalb auch eines steuerlichen Vertreters bedient, trifft den Bf. bestenfalls ein Auswahlverschulden, das zu einer fahrlässigen Abgabenverkürzung führen hätte können. Da jedoch hinsichtlich der angelasteten Umsatzsteuerverkürzung wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG als subjektive Tatseite eine wissentliche Verkürzung…
…Anzeigepflicht verletzt und dadurch eine Verkürzung an Grunderwerbsteuer in Höhe von € 25.435,49 bewirkt Beide Beschuldigte haben hierdurch das Finanzvergehen der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG begangen. Gemäß § 34 Abs. 4 FinStrG wird deswegen über M.T. eine Geldstrafe in Höhe…
…September 2002 lediglich wegen des Verdachtes einer fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs.1 FinStrG zu StrNr. 061/2002/00095-001, siehe den diesbezüglichen Finanzstrafakt), wobei jedoch - obwohl beide Beschuldigte im Verdacht standen, in derselben Finanzstrafsache Täter in einem in Wechselwirkung stehenden Beziehungsgeflecht zu sein - diese…
…werde in Anbetracht der aus seiner Sicht verhängnisvollen Zusammenarbeit mit JF in großzügiger Interpretation der Geschehnisse zugestanden, nicht in Verkürzungsabsicht vorsätzlich gehandelt zu haben, doch habe er in Konsequenz seines mehr als leichtfertigen Verhaltens zumindest eine fahrlässige Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG zu vertreten…