…67 Abs. 11 EStG 1988 ist die Begünstigungsvorschrift des § 67 Abs. 1 und 2 auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden. Der in den USA ansässige Bw. verfügte während seiner Entsendung zur Dienstausübung nach Wien in der Zeit vom 1. August 1999 bis 31. März…
…1988 ergibt sich, dass diese Bestimmungen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern Gültigkeit haben. Aus § 124b Z 48 EStG 1988 idF BBG 2001 ergibt sich, dass die neuen Regelungen betreffend nachträgliche Auszahlung von Insolvenzausfallsgeld erstmalig ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2001 anzuwenden sind. § 69…
…1, 2, 6 und 8 leg.cit. auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden (betrifft insbesondere die mit einem festen Steuersatz zu versteuernden Bezüge). Am 27. November 2003 fand vor dem Unabhängigen Finanzsenat, Außenstelle Innsbruck, im Beisein des steuerlichen Vertreters des Berufungswerbers und des Finanzanwaltes…
…nach dem Lohnsteuertarif des jeweiligen Kalendermonates der Besteuerung zu unterziehen (§ 67 Abs. 10 EStG 1988). Der Abs. 8 ist auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden (§ 67 Abs. 11 EStG 1988). Für den vorliegenden Fall bedeutet dies, dass die auf Grund des Versäumungsurteiles erhaltenen Zahlungen…
…1988 ergibt sich, dass diese Bestimmungen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern Gültigkeit haben. Aus § 124b Z 48 EStG 1988 idF BBG 2001 ergibt sich, dass die neuen Regelungen betreffend nachträgliche Auszahlung von Insolvenzausfallsgeld erstmalig ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2001 anzuwenden sind. Gem. …
…1 und 2 EStG 1988, also die Bestimmungen über die begünstigte Besteuerung von sonstigen Bezügen im Rahmen des Jahressechstels, auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden. Dies bedeutet, dass diese Begünstigungen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern zustehen, die nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…bleiben bei der Veranlagung der Einkommensteuer außer Betracht, § 41 Abs. 4 ist zu beachten. § 67 Abs. 11 leg.cit.: Die Abs. 1, 2, 6 und 8 sowie Abs. 7 hinsichtlich der Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen sind auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden. Kündigungsentschädigungen…
…1988, soweit sie auf sonstige Bezüge entfallen, vor Anwendung des festen Steuersatzes von diesen Bezügen in Abzug zu bringen sind. Aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass diese Bestimmung auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB Grenzgänger) anzuwenden ist (vgl. VwGH 7.10.2003, 2000…
…1988, soweit sie auf sonstige Bezüge entfallen, vor Anwendung des festen Steuersatzes von diesen Bezügen in Abzug zu bringen sind. Aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass diese Bestimmung auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB für Grenzgänger) anzuwenden ist (vgl. VwGH 7.10.2003…
…bei denen diese durch Veranlagung festgesetzt wird (Grenzgänger). Durch die Nichtaufnahme des Abs. 7 in § 67 Abs. 11 EStG 1988 hat er ausdrücklich die Entscheidung getroffen, nur Arbeitnehmer, deren Einkünfte dem Lohnsteuerabzug unterliegen, in den Genuss der begünstigten Besteuerung von Prämien für Verbesserungsvorschläge und Vergütungen…
…1988, soweit sie auf sonstige Bezüge entfallen, vor Anwendung des festen Steuersatzes von diesen Bezügen in Abzug zu bringen sind. Aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass diese Bestimmung auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB Grenzgänger) anzuwenden ist (vgl. VwGH 7.10.2003, 2000…
…so weit sie auf sonstige Bezüge entfallen, vor Anwendung des festen Steuersatzes von diesen Bezügen in Abzug zu bringen sind. Aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass diese Bestimmung auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB für Grenzgänger) anzuwenden ist (vgl. VwGH 7.10.2003…
…soweit sie auf sonstige Bezüge entfallen, vor Anwendung des festen Steuersatzes von diesen Bezügen in Abzug zu bringen sind. Aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass diese Bestimmung auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB für Grenzgänger) anzuwenden ist (vgl. VwGH 7.10.2003, 2000…
…in allen sechs Fällen jeweils das B. Die oben für das Jahr 1997 geschilderten Umstände trafen auch auf das Jahr 1998 zu. Durch die Programmierung der EDV des BRZ für die Veranlagung von Arbeitnehmern wurden diese sechs (teilweise berichtigten) Lohnzettel nicht nebeneinander als gültig akzeptiert…
…soweit sie auf sonstige Bezüge entfallen, vor Anwendung des festen Steuersatzes von diesen Bezügen in Abzug zu bringen sind. Aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass diese Bestimmung auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB für Grenzgänger) anzuwenden ist (vgl. VwGH 7.10.2003, 2000…
…1988, soweit sie auf sonstige Bezüge entfallen, vor Anwendung des festen Steuersatzes von diesen Bezügen in Abzug zu bringen. Aus der Gesetzessystematik ergibt sich, dass diese Bestimmung grundsätzlich auch im Fall der Veranlagung von Arbeitnehmern (zB für Grenzgänger) anzuwenden ist (vgl. VwGH 7.10.2003…
…EStG 1988 sind die Absätze 1, 2, 6 und 8 auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden. Unbestritten ist zwischen den Verfahrensparteien, dass es sich bei der in Rede stehenden Zahlung an den Berufungsführer um eine freiwillige Abfertigung handelt. Die für freiwillige Abfertigungen vorgesehene Begünstigung…
…sind die Abs. 1, 2, 6 und 8 sowie Abs. 7 hinsichtlich der Vergütungen an Arbeitnehmer für Diensterfindungen auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden. Gemäß § 41 Abs. 4 EStG 1988 bleiben bei der Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Bezüge, die nach § 67 Abs…
…im Falle der Veranlagung von Arbeitnehmern (§ 67 Abs. 11 EStG 1988). Sonstige Bezüge im Sinne der Bestimmung des § 67 Abs. 1 EStG 1988 liegen nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dann vor, wenn sie sich sowohl durch den Rechtstitel, aus dem der Arbeitnehmer den Anspruch…
…und 8 auch bei der Veranlagung von Arbeitnehmern anzuwenden. Wenn der Arbeitgeber im Inland keine Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG hat - dies trifft z.B. bei Grenzgängern zu - oder nach allgemein anerkannten Regeln des Völkerrechts oder auf Grund von Staatsverträgen nicht zum Lohnsteuerabzug verhalten…