…zu "stornieren", da kein grobes Verschulden vorliege. Im konkreten Fall sei der Überweisungsbeleg fristgerecht ausgefüllt und unterschrieben, aufgrund des Urlaubsantrittes der zuständigen Buchhalterin allerdings versehentlich nicht zeitgerecht bei der Bank eingereicht worden. Dass es sich dabei um ein nicht beabsichtigtes Versehen gehandelt habe, sei allein…
…Juni 2005. Sie selbst war zum Fälligkeitstag auf Urlaub gewesen und hatte die Einkommensteuervorauszahlung selbst nicht überwiesen. Sie hatte auch die Buchhalterin der KV GmbH & Co KG, die ansonsten über gesonderte Anweisung der Berufungswerberin auch deren persönliche steuerliche Agenden miterledigte, nicht angewiesen diese Überweisung zu…
…die kaufmännische Führung des Unternehmens, somit die Kalkulation, die Abrechnung und die Rechnungslegung sei allein der Bw. zuständig gewesen. Die Berechnung von Steuern und Gebühren bzw. die Buchhaltung sei an einen Steuerberater und an eine selbständige Buchhalterin, deren Kontrolle dem Bw. oblegen habe, ausgelagert worden…
…Vertreter vor, es handle sich bei den Beträgen bloß um Durchlaufposten, welche von der BP als Betriebseinnahme angesetzt worden wären. Die beiden Betriebe der Bw. wären buchhalterisch getrennt geführt und die Einnahmen zuordenbar gewesen bzw. eine eigenes Konto betreffend X-Reisen geführt worden. Sämtliche Rechnungen…
…Jänner 2009, Urlaub des Vertreters vor dem Fälligkeitstermin: 2. bis 5. Jänner und 13. Jänner). Der Hinweis auf die zusätzliche Arbeitsbelastung im Jänner aufgrund des "Auslaufmonats" sowie die Überlastung des Sachbearbeiters nach seiner Rückkehr aus dem Krankenstand vermögen - wie bereits oben erläutert - keine Maßnahme nach §…
…hätte theoretisch Frau C.S. lückenlos und auch die beiden Registrierkassen in der Zentrale der Firma ebenfalls lückenlos überwachen müssen. Wenn nun die Zeugin angebe, dass sie nach dem Urlaub 2001 oder 2002 nicht mehr in die Firma gekommen sei, so müsse man sich insoweit…
…der Rückkehr der Buchhalterin aus dem Urlaub sei eine systematische Aufarbeitung der liegen gebliebenen Arbeit erfolgt, wodurch es zu einer nochmaligen Zeitverzögerung gekommen sei. Als die Berufungswerberin auf die Problematik aufmerksam geworden sei, sei rekonstruiert worden, wie es zu diesem Fehler gekommen wäre, da der…
…Cb2 in Zusammenhang. Der Hotelaufenthalt wäre notwendig gewesen, um herauszufinden, in welcher Winterlandschaft gedreht werden könnte. 52. Tz. 55Cd (Hotel in Cd und Cd2 i.H.v. insgesamt 5.980 S): Bw.: Die Reise nach Cd sei von Frau Cd3 (Buchhalterin der Bw.) zwecks Synchronisationsarbeiten…
…als der maßgebliche Grenzbetrag von € 6.000,00 seien. Dagegen wurde Berufung erhoben und eingewendet, dass die Lebenspartnerin, die als Buchhalterin arbeite, im Jahr 2003 aus betriebsinternen Gründen lediglich eine Woche Urlaub nehmen konnte. Es sei mit der Personalabteilung vereinbart worden, dass der Urlaub…
…Feldkirch in folgenden Punkten Ermittlungen unterlassen: Ermittlung der Höhe und tatsächlichen Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes der Ehegattin des Bw; Das Finanzamt hat völlig ignoriert, dass die Ehegattin laut Angaben des Bw seit Mai 1999 als arbeitslose Buchhalterin gemeldet war und deshalb ihrer Meldepflicht beim Arbeitsamt nachkommen…
…2011 in B und sei seit diesem Zeitpunkt der Firmensitz des Dienstgebers ihre alleinige Arbeitsstätte. Über die Berufung wurde erwogen: Auszugehen ist von nachstehendem Sachverhalt: Die Bw war seit dem Jahr 2005 zum Jahr 2010 als Buchhalterin von ihrem Wohnsitz in A aus überwiegend in…
…16. August 2007, also eine Woche vor Erstellung der Buchungsmitteilung, fällig war. Im Schriftsatz vom 6. März 2008 wird darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiterin des Berufungswerbers vor ihrem Urlaub sämtliche Zahlungen in das Tele-Banking eingestellt habe damit keine Versäumnis entsteht. Die ebenfalls am 16…
…vom 8. April 2002 über etwa 3 bis 4 Seiten inklusive der erwähnten Beweisanträge wortwörtlich. Diese Beweisanträge wurden um die Namhaftmachung zweier weiterer Zeugen ergänzt: P*** (ehemalige Vereinssekretärin des G*V* - Landesgruppe Z*** I*** (ehemalige Buchhalterin des G*V* - Landesgruppe Z***) Die Bw. führte aus…
…erbracht wurden, weil außer der Betriebsinhaberin und dem Filmvorführer keine anderen Personen beschäftigt waren, die die manuelle Tätigkeit für drei Kinos durchführen konnten. Es ist jedoch anzumerken, dass Aushilfslöhne nur bei vorübergehenden Bedarf (Krankheit, Urlaub,...) auszuzahlen sind und nicht für die gesamten Jahre, wie es…
…sei, habe die Raika Bergheim, damals Direktor P., von der Firma T. ein Mitarbeitermodell (neue Gesellschafter - Kapitalerhöhung) verlangt, wobei er auch wollte, dass sie, die Bw, Kapital einzahle und mit gutem Beispiel voran gehe. Unsere damalige Buchhalterin, Frau M.B., hätte ihr davon ab, worauf…
…Im Arbeitsbogen der Betriebsprüfung befindet sich folgender Aktenvermerk vom 22. August 2003: "Telefongespräch mit Hrn. Mag. x (y), Tel. 1: Erinnerung an dessen Zusage über Unterlagen bis Frühjahr 2003. Buchhalterin derzeit auf Urlaub, Unterlagen in Kisten verpackt, altes, unbekanntes System der Ablage der C=S.C…
…Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003 vor. Hinsichtlich der Vorlage der Körperschaftsteuererklärung für dasselbe Jahr stellte die Bw. einen Antrag auf Fristerstreckung bis zum 7. Juni 2006 und begründete den Antrag damit, dass die Buchhalterin bis dahin auf Urlaub sei. Die Umsatzsteuererklärung 2003 langte gemeinsam mit…
…Auf Grund dessen" lege sie die Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2003 vor. Hinsichtlich der Vorlage der Körperschaftsteuererklärung für dasselbe Jahr stellte die Bw. einen Antrag auf Fristerstreckung bis zum 7. Juni 2006 und begründete den Antrag damit, dass die Buchhalterin bis dahin auf Urlaub sei…
…Schulden einzugehen, die sie nie mehr zurückzahlen könne. Als Buchhalterin wisse sie das zu beurteilen. Wie die Bw. bereits dem Herrn Bundespräsidenten mitgeteilt habe, könne sie ihren Lebensstandard schon lange nicht mehr halten und sich keinen Urlaub leisten. Als "kleine" Pensionistin habe die Bw. im…
…zutreffend, dass der Beschwerdeführer als langjähriger Unternehmer gewisse Kenntnisse im Steuerrecht hätte haben sollen. Er habe bis zum Jahr 2007 seine laufende Buchhaltung (falsche Selbsteinschätzung) immer selbst erstellt und als XY-Ingenieur habe er, wie er jetzt wissen würde, nicht die Kenntnisse einer Buchhalterin gehabt…