…die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, so hat die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Der unterbrochene Strafvollzug ist fortzusetzen. Die Fortsetzung eines durch Ratskammerbeschluss rechtskräftig beendeten…
…X erstattet, woraufhin schließlich die Unzuständigkeitsentscheidung der Ratskammer des Landesgerichtes X vom 14. April 1999, GZ. E, ergangen ist. Für diesen Fall normiert § 54 Abs. 5 FinStrG erster Halbsatz: "Wird das gerichtliche Verfahren rechtskräftig durch eine Entscheidung, die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung)…
…1 Z.1 Außenhandelsgesetz 2005 ist anzumerken, dass diese Finanzstrafsache als Teil eines umfangreicheren strafrelevanten Sachverhaltes der Staatsanwaltschaft Feldkirch zuletzt mittels Schlussanzeige vom 7. Oktober 2005 angezeigt gewesen ist, wobei in weiterer Folge keine Unzuständigkeitsentscheidung der Ratskammer ergangen ist, sondern vielmehr das gerichtliche Verfahren mittels…
…Ratskammer kollidieren. Selbst wenn [aber] davon ausgegangen würde, dass bei gegebenem Vorsatz eine Verurteilung wegen des Fahrlässigkeitsdeliktes im Hinblick auf das Handeln der Beschuldigten nach dem Vorhalt im Jahre 1999 [ergänze wohl: grundsätzlich als zulässig] erblickt werden könnte, liege bei den Beschuldigten - unter Annahme der…
… 54 Abs.5 FinStrG fortgesetzten Verfahren insofern auch an die Beurteilung der Schuldform durch das Gericht gebunden, als dieses seine Unzuständigkeitsentscheidung bei einem - wie im gegenständlichen Fall - die gerichtliche Zuständigkeitsgrenze überschreitenden strafbestimmenden Wertbetrag mit dem Fehlen eines Vorsatzes begründet hat. In einem derartigen Fall können…
…die auf der Ablehnung der Zuständigkeit beruht (Unzuständigkeitsentscheidung), beendet, so hat die Finanzstrafbehörde das Finanzstrafverfahren fortzusetzen; einer Bestrafung darf aber kein höherer strafbestimmender Wertbetrag zugrunde gelegt werden, als er der finanzstrafbehördlichen Zuständigkeit entspricht. Der unterbrochene Strafvollzug ist fortzusetzen. Die Fortsetzung eines durch Ratskammerbeschluss rechtskräftig beendeten…
…und Fakten" über die A vorgelegt worden, obwohl bei Auslandsbeziehungen eine erhöhte Mitwirkungspflicht der Abgabepflichtigen bestehe (genannter Finanzstrafakt Bl. 138 ff). Über Antrag der Staatsanwaltschaft Graz vom 14. April 1998 fasste die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Graz zu GZ. RK 41/98 am 28…
…dessen Rechnung die Güterbeförderung besorgt wird. Nach § 22 Abs. 3 GGBG 1979 sei der Versender verpflichtet, dem Spediteur die für den Transport gefährlicher Güter erforderlichen Unterlagen zu übergeben und die erforderlichen Weisungen zu erteilen. Dies gelte letztendlich auch nach Art. 22 Z 1 des Übereinkommens…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt R., vom 2. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes A. vom 2. Jänner 2007, Zl. 123, betreffend Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Zollamt A. als…
…§ 85c Abs. 1 ZollR-DG zu wertende Vorlageantrag vom 13. Oktober 1997 wurde an den damals zur Entscheidung in dieser Zollangelegenheit zuständigen Berufungssenat der Region Innsbruck bei der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg, 6800 Feldkirch, übermittelt. Da über diese Beschwerde bis 1. Jänner 2003 nicht entschieden worden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt R., vom 2. Februar 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes A. vom 28. Dezember 2006, Zl. 123, betreffend die Vorschreibung von Eingangsabgaben und Nebengebühren entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Das…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Klaus Bender, Rechtsanwalt, D-68161 Mannheim, S 1, 5 (Breite Straße), vom 26. September 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Villach vom 18. September 2002, Zl. 425/01688/2002, betreffend Zurückweisung einer…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A-GmbH, Adresse, vertreten durch PNHR Dr. Pelka & Kollegen, Rechtsanwälte, 20095 Hamburg, Ballindamm 13, Deutschland, vom 18. Mai 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg vom 6. April 2007, Zl. 600000/AE/00000/5/2000, betreffend…
…folgt: "Subject: Berufung Sehr geehrte Frau Mag. C, Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 15.3.2012, eingelangt am 21.03.2012 und berufen gegen die unbegründete Abweisung unserer Berufung und beantragen nochmals die Erstattung der eingehobenen Abgaben A00 gem. Art. 239 ZK iVm…
…Juni 2006, Zl. a., betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am 2. August 2005 meldete die A (im folgenden als Beschwerdeführerin, kurz: Bf. bezeichnet), beim Zollamt Y. in der Ausfuhranmeldung zu WE-Nr. b., insgesamt 43 Karton auf einer Palette Fleisch und…
…Diese Zolltarifauskünfte wurden aufgrund der noch laufenden 3 Monatsfrist noch nicht beantwortet. Weiters haben wir darauf hingewiesen, dass unser Unternehmen den Nachweis erbringen wird, dass die von uns importierten AA südkoreanischen Ursprungs durch BB hergestellt wurden. Der Ausgleichszoll in Höhe von € 82.019,54…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A.B., VV, Anschrift-alt (nunmehr: Anschrift-neu), vertreten durch Schrömbges + Partner Partnergesellschaft, Rechtsanwälte Steuerberater, Ballindamm 13, 20095 Hamburg, Deutschland, vom 11. November 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 28. September 2005, Zl…
…2 Abs. 1 ZollR-DG entstanden sei. Die Beschlagnahme vom 4. August 2010 sei am 6. August 2010 mit der Entrichtung der Eingangsabgaben aufgehoben worden. Dagegen richtet sich die fristgerecht eingebrachte Beschwerde vom 14. September 2010. Die Bf. bringt darin im Wesentlichen vor, dass die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des A.B., VV, Anschrift-alt (nunmehr: Anschrift-neu), vertreten durch Schrömbges + Partner Partnergesellschaft, Rechtsanwälte Steuerberater, Ballindamm 13, 20095 Hamburg, Deutschland, vom 11. November 2005 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 28. September 2005, Zl…
…gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde…