…bzw. den Besitz eines Vermögenswertes verschwiegen. "Unrichtig" ist eine angenommene Tatsache, die mit der wirklichen nicht übereinstimmt, "unvollständig" eine solche, die zwar als solche zutrifft, hinsichtlich der zu treffenden rechtlichen Beurteilung aber so lückenhaft ist, dass sie mit einer "unrichtigen" Tatsache gleichzustellen ist (Schwarz/Wockenfoth…
… 12 Abs. 1 Z. 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck auf Grund des Zulassungsverfahrens nachgewiesen wird. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung wird zur unvollständigen Tatsachenfeststellung vorgebracht, dass kein Beweisergebnis dahingehend vorliege, wonach es dem Bw. bewusst gewesen wäre, dass bei einem Fahrzeug, das nur…
…Zeitraum von 23. Oktober 2007 bis 6. Oktober 2008 Aussetzungszinsen im Betrag von € 349,74 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte die Berufungswerberin (Bw) die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Als Berufungsgründe würden unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellungen, erhebliche Verfahrensmängel, Rechtswidrigkeit infolge der…
…müssen. In den dagegen eingebrachten Berufungen vom 11. Oktober 2007 führt die Bw. im Wesentlichen wie folgt aus: Als Berufungsgründe führe die Bw. unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellungen, erhebliche Verfahrensmängel, Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften, unrichtige Beweiswürdigung sowie unrichtige rechtliche Beurteilung und Feststellungsmängel aufgrund unrichtiger…
…des Bw. vom 20. September 2002, in welcher unvollständige Tatsachenfeststellung, Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes und Mangelhaftigkeit des Verfahrens geltend gemacht wird. Zu unrichtigen Tatsachenfeststellung wird ausgeführt, dass der Beschuldigte im Rahmen seiner Einvernahme vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz unwiderlegt angegeben habe, dass er sich hinsichtlich der…
…August 2002 vom Hochwasser betroffen gewesen Dagegen erhob der Bw. den Vorlageantrag vom 5. Oktober 2006 (AS 83f) und brachte vor, der Abweisung liege eine unrichtige bzw. unvollständige Tatsachenfeststellung bzw. -ermittlung zu Grunde. Richtig sei, dass die Bescheide vom 26. Juli 2001 erhalten worden seien…
…Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages gar nicht bestritten worden. Die erstbehördliche Begründung der getroffenen Sachverhaltsfeststellungen sei unvollständig und offenbar unzureichend. Die Erstbehörde habe sich nämlich - rechtsirrig - darauf beschränkt, auf die Aktenlage zu verweisen, ohne sich selbst mit dem vom Finanzamt erhobenen Beweisen auseinanderzusetzen (Scheinbegründung). Die Tatsache…
…richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen der Bw1, des Bw2 und des belangten Verbandes Bw3, mit welchen das zugrunde liegende Erkenntnis des Spruchsenates vollinhaltlich bekämpft und unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellungen, erhebliche Verfahrensmängel, die Verletzung von Verfahrensvorschriften und unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht wird…
…Im gegebenen Zusammenhang gehen die Berufungsausführungen des Beschuldigten, dem angefochtenen Erkenntnis mangle es an einer unvollständigen Tatsachenfeststellung und einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung ins Leere. Es war nicht rechtserheblich, dass der österreichischen Zollbehörde die Mitteilung der Schweizer Zollbehörde über den bei der Ausfuhr deklarierten zutreffenden Warenwert…
…und ist damit der entscheidende Teil des Bescheides, normiert Rechte oder Pflichten oder stellt ein Rechts- bzw. Tatsachenverhältnis verbindlich fest. Nur der Spruch eines Bescheides (und nicht dessen Begründung) erzielt eine normative Wirkung und ist einer Rechtskraft fähig, weshalb auch nur der Spruch eines Bescheides…
…in der Person des Bf. als erfüllt anzusehen. Weiters führte das Zollamt aus, dass nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden Strafurteils festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden ist. Gegen…
…abgegeben hat, dennoch Vorsteuer geltend gemacht, hält dieser es zumindest ernstlich für möglich und findet sich damit ab, dass dadurch eine Abgabenverkürzung bewirkt wird. Allein die Tatsache, dass die Bf. selbst den Regelbesteuerungsantrag ins Spiel gebracht hat (der jedoch nicht vorliegt), deutet darauf hin, dass…
…25. Juni 2004 ausgefertigt worden. In diesen Einkommensteuerbescheiden seien die Daten aus den Lohnzetteln der "RfK" nicht enthalten gewesen. Dies trotz der Tatsache, dass diese Lohnzettel - wie oben angeführt - zum Zeitpunkt der Erlassung des Steuerbescheides dem Finanzamt bekannt gewesen seien (da von der Bw. eingereicht)…
…zurückgenommen gelten, zu beheben. Im Einzelnen führte das Finanzamt unter Bezugnahme auf § 303a BAO aus, dass den Wiederaufnahmeanträgen die Bezeichnung der Umstände und Tatsachen, auf die der jeweilige Antrag gestützt werde, die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages sowie die Angaben, die zur…
…Berufungswerberin (Bw.) mit chinesischem Namen bringt vor, sie sei unvollständig über die Höhe der Abgabe aufgeklärt worden und es sei Druck ausgeübt worden. a) Vorgeschichte Anlässlich einer Außenprüfung betreffend die Jahre 2007 bis 2009 gab die Bw. im Anschluss an die Schlussbesprechung in der Niederschrift…
…Bescheid anficht, teilt. Dies lässt sich aus seiner Argumentation, derzufolge der im November 2005 einlangende Lohnzettel der Firma SM GmbH nicht den Tatbestand des Hervorkommens einer neuen Tatsache erfülle, ablesen. Auch die Zielsetzung seines Rechtsmittels spricht für diesen Blickwinkel: Der Berufungswerber möchte die Rechtslage, wie…
…Club" besucht zu haben, aus der in keinster Weise ersichtlich gewesen sei, dass es sich dabei um ein nicht zulässiges oder vertrauenswürdiges Unternehmen gehandelt haben könnte. Auf Grund der Tatsache, dass dort gängige Marken angeboten wurden, habe er davon ausgehen können, dass es sich um…
…VwGH vom 19.2.1997, 96/13/0094). Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (VwGH vom 19.3.2003, 2000/16/0064). Im Spruch eines Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten…
…VwGH vom 19.2.1997, 96/13/0094). Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (VwGH vom 19.3.2003, 2000/16/0064). Im Spruch eines Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten…
…VwGH vom 19.2.1997, 96/13/0094). Es ist die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann (VwGH vom 19.3.2003, 2000/16/0064). Im Spruch eines Einleitungsbescheides muss das dem Beschuldigten zur Last gelegte Verhalten…