…bzw. den Besitz eines Vermögenswertes verschwiegen. "Unrichtig" ist eine angenommene Tatsache, die mit der wirklichen nicht übereinstimmt, "unvollständig" eine solche, die zwar als solche zutrifft, hinsichtlich der zu treffenden rechtlichen Beurteilung aber so lückenhaft ist, dass sie mit einer "unrichtigen" Tatsache gleichzustellen ist (Schwarz/Wockenfoth…
… 12 Abs. 1 Z. 3). Voraussetzung ist, dass der begünstigte Verwendungszweck auf Grund des Zulassungsverfahrens nachgewiesen wird. Im Rahmen der gegenständlichen Berufung wird zur unvollständigen Tatsachenfeststellung vorgebracht, dass kein Beweisergebnis dahingehend vorliege, wonach es dem Bw. bewusst gewesen wäre, dass bei einem Fahrzeug, das nur…
…Zeitraum von 23. Oktober 2007 bis 6. Oktober 2008 Aussetzungszinsen im Betrag von € 349,74 fest. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung beantragte die Berufungswerberin (Bw) die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides. Als Berufungsgründe würden unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellungen, erhebliche Verfahrensmängel, Rechtswidrigkeit infolge der…
…müssen. In den dagegen eingebrachten Berufungen vom 11. Oktober 2007 führt die Bw. im Wesentlichen wie folgt aus: Als Berufungsgründe führe die Bw. unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellungen, erhebliche Verfahrensmängel, Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung von Verfahrensvorschriften, unrichtige Beweiswürdigung sowie unrichtige rechtliche Beurteilung und Feststellungsmängel aufgrund unrichtiger…
…erhob die Bf. Beschwerde gegen den Rückforderungsbescheid. Die Bf. wendet unvollständige Tatsachenfeststellung und unrichtige rechtliche Beurteilung ein und führte aus: "Die vorliegende Begründung des bekämpften Beschlusses ist mangelhaft und unzureichend. Zunächst wird lediglich ausgeführt, was die Voraussetzungen für den Bezug der Familienbeihilfe sind, dies erschöpft…
…im Betrage von EUR 10.970,96 fest. Als Bemessungsgrundlage wurde der anteilige dreifache Einheitswert der Liegenschaft in Höhe von EUR 313.455,88 herangezogen. In der dagegen eingebrachten Beschwerde (vormals Berufung) wurde unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellung eingewendet. Mit Baurechtsvertrag vom 20.9.2011 hätte…
…Betrage von EUR 10.970,96 fest. Als Bemessungsgrundlage wurde der anteilige dreifache Einheitswert der Liegenschaft in Höhe von EUR 313.455,88 herangezogen. In der dagegen eingebrachten Beschwerde (vormals Berufung) wurde unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellung eingewendet. Mit Baurechtsvertrag vom 20.9.2011 hätte die…
…Einheitswert der Liegenschaft in Höhe von EUR 626.911,77 herangezogen. In der dagegen eingebrachten Beschwerde (vormals Berufung) wurde unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellung auf Grund unrichtiger Beweiswürdigung sowie Mangelhaftigkeit des Verfahrens eingewendet. Der Einheitswert der Liegenschaft EZ ua betrage zum 1.1.2012 EW-AZ…
…Quittung ausgestellt wurde. Gegen diesen Sicherstellungsauftrag und die dazu erfolgte Beschlagnahme erhob der Bf. durch seinen Rechtsvertreter mit Schriftsatz vom 30.10.2015 das Rechtsmittel der Beschwerde und machte unrichtige bzw. unvollständige Tatsachenfeststellung, unrichtige Beweiswürdigung sowie unrichtige rechtliche Beurteilung geltend. Es sei nämlich unberücksichtigt geblieben…
…eingebrachten Berufung wurde bestritten, dass der Bf. überhaupt Bescheidadressat bzw. Abgabenschuldner der verfahrensgegenständlichen Gebühr sei. Als Berufungsgründe wurden insbesondere unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellungen, erhebliche Verfahrensmängel, Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht. Bestritten wurde, dass der Bf. überhaupt ein rechtswirksames Pachtvertragsverhältnis…
…des Bw. vom 20. September 2002, in welcher unvollständige Tatsachenfeststellung, Rechtswidrigkeit des Bescheidinhaltes und Mangelhaftigkeit des Verfahrens geltend gemacht wird. Zu unrichtigen Tatsachenfeststellung wird ausgeführt, dass der Beschuldigte im Rahmen seiner Einvernahme vor der Finanzstrafbehörde erster Instanz unwiderlegt angegeben habe, dass er sich hinsichtlich der…
…August 2002 vom Hochwasser betroffen gewesen Dagegen erhob der Bw. den Vorlageantrag vom 5. Oktober 2006 (AS 83f) und brachte vor, der Abweisung liege eine unrichtige bzw. unvollständige Tatsachenfeststellung bzw. -ermittlung zu Grunde. Richtig sei, dass die Bescheide vom 26. Juli 2001 erhalten worden seien…
…Der Bf. würde aber gelegentlich selber mit Bekannten nach *** Drittstaat *** mitfahren und würde sich in diesem Fall ebenfalls an den Treibstoffkosten der jeweiligen Fahrer beteiligen. Als Beschwerdegründe würden geltend gemacht: 1) Mangelhaftigkeit des Verfahrens 2) Unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellung, insbesondere aufgrund unrichtiger Beweiswürdigung 3) Unrichtige…
…die grundsätzlich idente Tätigkeit und auf die vorliegenden Indizien, die entsprechend der Verkehrsauffassung für einen einheitlichen Betrieb vorliegen. Der Vertreter der Bf. behauptete unvollständige Tatsachenfeststellungen und mangelnde Gewährung des Parteiengehörs. Er bemängelte insbesondere die am 24. Juni 2015 stattgefundene Besichtigung des strittigen landwirtschaftlichen Betriebes durch…
…Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages gar nicht bestritten worden. Die erstbehördliche Begründung der getroffenen Sachverhaltsfeststellungen sei unvollständig und offenbar unzureichend. Die Erstbehörde habe sich nämlich - rechtsirrig - darauf beschränkt, auf die Aktenlage zu verweisen, ohne sich selbst mit dem vom Finanzamt erhobenen Beweisen auseinanderzusetzen (Scheinbegründung). Die Tatsache…
…erkennen, von welchem Sachverhalt das Finanzamt ausgehe. Lediglich die nunmehrige Beschwerdevorentscheidung deute einzelne, jedoch unvollständige Tatsachenfeststellungen an, nämlich den Bestand einer Haushaltsgemeinschaft zwischen den Ehegatten Bf, weiters einen (teilweisen) Einsatz von Maschinen und Geräten auf den Flächen beider Betriebe und das Nichtvorliegen von Umständen, welche…
…Bescheid wird zur Gänze angefochten und werden als Berufungsgründe geltend gemacht: 1. Mangelhaftes Verfahren 2. Unrichtige bzw unvollständige Tatsachenfestellung 3. Unrichtige rechtliche Beurteilung Diese werden im einzelnen wie folgt ausgeführt: Ad 1: Gleichwohl der Behörde bekannt ist, daß die Fa E***** den Berufungswerber steuerrechtlich vertritt…
…richten sich die vorliegenden frist- und formgerechten Berufungen der Bw1, des Bw2 und des belangten Verbandes Bw3, mit welchen das zugrunde liegende Erkenntnis des Spruchsenates vollinhaltlich bekämpft und unrichtige und unvollständige Tatsachenfeststellungen, erhebliche Verfahrensmängel, die Verletzung von Verfahrensvorschriften und unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht wird…
…Im gegebenen Zusammenhang gehen die Berufungsausführungen des Beschuldigten, dem angefochtenen Erkenntnis mangle es an einer unvollständigen Tatsachenfeststellung und einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung ins Leere. Es war nicht rechtserheblich, dass der österreichischen Zollbehörde die Mitteilung der Schweizer Zollbehörde über den bei der Ausfuhr deklarierten zutreffenden Warenwert…
…Bescheid des Finanzamtes Österreich, Rückforderungsbescheid Anrechnung Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Kinder ***3*** ***8*** und ***11*** ***9*** ***10***, vom 15.07.2021 zum Ordnungsbegriff ***12*** seinem gesamten Umfange und Inhalte nach angefochten. Als Beschwerdegründe werden unvollständige und unrichtige Tatsachenfeststellungen, erhebliche Verfahrensmängel, Rechtswidrigkeit infolge der Verletzung…