…10 wird Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung erforderlicher umfangreicher Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 25. Februar 2004, SpS, wurde das Finanzstrafverfahren gegen D. (Beschuldigter)…
…teilweise Folge gegeben, das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur weiteren Fortsetzung und Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an den Spruchsenat zurückverwiesen. II. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 26. Februar 2007, SpS…
…zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses (Bescheides) unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Wie sich…
…Berufung wird das angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Finanzstrafsache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur Durchführung der erforderlichen umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 4. Juni 2007, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der Abgabenhinterziehung gemäß…
…ist nur zu prüfen, ob tatsächlich genügend Verdachtsgründe gegeben sind, nicht darum, schon jetzt die Ergebnisse des förmlichen Untersuchungsverfahrens gleichsam vorwegzunehmen, sondern lediglich darum, ob die bisher der Finanzstrafbehörde bekannt gewordenen Umstände für einen Verdacht ausreichen oder nicht. Zunächst ist festzuhalten, dass für alle Abgaben…
…Dezember 2005, SN X, zu Recht erkannt: Das angefochtene Erkenntnis wird gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 7. Dezember 2005, SN X, hat das Finanzamt Innsbruck als Finanzstrafbehörde…
…von der Verhängung einer Strafe abgesehen und dem Verband eine Verwarnung erteilt. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass das Finanzvergehen durch die Ergebnisse des Untersuchungsverfahrens erwiesen, das Verschulden des Täters geringfügig und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen habe…
…2000 in noch zu bestimmender Höhe bewirkt. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 17. März 2003 hat das Finanzamt Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN xxxxx ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe…
…Der Berufung wird Folge gegeben, die bekämpfte Entscheidung wird gem. § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die gegenständliche Finanzstrafsache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis vom 19. September 2012, StrNr. 900-2012/00198-001, hat das Zollamt Feldkirch…
…erkannt: Der Berufung wird insoweit Folge geben, als das erstinstanzliche Erkenntnis des Spruchsenates gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und zur umfangreichen Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen wird. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 10. Oktober 2008, SpS, dem Berufungswerber (Bw.)…
… 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) wurde mit Erkenntnis des Einzelbeamten des Finanzamtes Innsbruck vom 13.10.2006 schuldig erkannt, im Bereich des Finanzamtes Innsbruck fortgesetzt vorsätzlich als Geschäftsführer…
…wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 30. Juni 2008 hat das Zollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf) zur StrNr. 1234 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, der Bf habe im Amtsbereich des Zollamtes Graz im Zeitraum von…
…Berufung wird im Sinne des darin gestellten Eventualantrages stattgegeben, das angefochtene Erkenntnis gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG aufgehoben und die Sache zur Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an die Finanzstrafbehörde erster Instanz zurückverwiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis (des Einzelbeamten) vom 8. Oktober 2010, StrNr. 052/2010/00526-001…
…angefochtene Erkenntnis aufgehoben und die Sache gemäß § 161 Abs. 4 FinStrG zur weiteren Fortsetzung und Ergänzung des Untersuchungsverfahrens an den Spruchsenat zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 19. April 2007, SpS, wurde der Berufungswerber (Bw.) der…
…Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt die Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt…
…jjjj/00001, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 24. April 2007 hat das Finanzamt Klagenfurt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des…
…Das gleiche gilt, wenn sie in anderer Weise vom Verdacht eines Finanzvergehens Kenntnis erlangt. Die Prüfung ist nach den für die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes im Untersuchungsverfahren geltenden Bestimmungen vorzunehmen. Ergibt die Prüfung, dass die Durchführung des Strafverfahrens nicht in die Zuständigkeit des Gerichtes fällt…
…2 FinStrG). Durch die Wiederaufnahme tritt die Strafsache, wenn über sie bereits durch eine Finanzstrafbehörde zweiter Instanz abgesprochen wurde, in den Stand des Rechtsmittelverfahrens, in allen übrigen Fällen in den Stand des Untersuchungsverfahrens zurück ..... (§ 166 Abs. 3 FinStrG). Aus den zitierten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich…
…2 FinStrG). Durch die Wiederaufnahme tritt die Strafsache, wenn über sie bereits durch eine Finanzstrafbehörde zweiter Instanz abgesprochen wurde, in den Stand des Rechtsmittelverfahrens, in allen übrigen Fällen in den Stand des Untersuchungsverfahrens zurück ..... (§ 166 Abs. 3 FinStrG). Aus den zitierten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich…
…die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz auch die Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses unter Zurückverweisung der Sache an die Finanzstrafbehörde erster Instanz verfügen, wenn sie umfangreiche Ergänzungen des Untersuchungsverfahrens für erforderlich hält; die Finanzstrafbehörde erster Instanz ist im weiteren Verfahren an die im Aufhebungsbescheid niedergelegte Rechtsanschauung gebunden. Bei…