…ATS 300.000,-- nicht übersteigen. Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15% innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich. Nach dem eindeutigen Wortlaut der genannten Bestimmung ist nur das (einmalige) Überschreiten zu tolerieren. Überschritten kann eine Grenze jedoch nur dann werden…
…Berufung von einer hiezu nicht legitimierten Person eingebracht, so ist sie gemäß § 156 FinStrG mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückzuweisen. Dies gilt auch für eine vom Vorstand der Finanzstrafbehörde erster Instanz unterschriebene Berufung gegen ein von einem Spruchsenat gefälltes Erkenntnis, weil gemäß § 151 Abs. 1 lit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 3. März 2008 betreffend Umsatzsteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. Sie…
…laut dem am 16. August 2005 eingereichten Fragebogen zur Betriebseröffnung mit der gewerblichen Tätigkeit der Beschuldigten am 4. August 2005 begonnen worden. Der Fragebogen wurde von der Steuerberaterin der Beschuldigten ausgefertigt und von letzterer unterschrieben (Fragebogen, Veranlagungsakt des Finanzamtes Salzburg-Stadt, StNr. 91/911/9792…
…den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht…
mündlichen Auskünfte an die Bw., die Übermittlung von Kopien der Bodenschätzungskarte am 25. September 2002, zahlreiche Vorhalteverfahren und in Bescheiden erfolgte Begründungen (vgl. Zurückweisungsbescheid vom 20. Dezember 2001, Bescheid betreffend Abweisung des Antrages auf Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2001 vom 10. Juli 2002, Bescheid betreffend…
6º aufweisen, ist bei beiden Betrieben insoweit kein Abschlag vorzunehmen (gewesen). Größe (Anzahl) der TrennstückeFür eine landwirtschaftliche Nutzfläche im Ausmaß von 2 ha ist als Mindestgröße eines Trennstückes 0,5 ha vorgesehen. Beim Betrieb der Bw. wirkt sich diese Position nicht aus. Beim Vergleichsbetrieb mit…
…Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig ist, wenn besondere Gründe vorliegen. An besonderen Gründen im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG sind…
…Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen, kann in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen werden." Wie nun unter Punkt A dargestellt, erfolgte streitgegenständlich die Inbetriebnahme (kraftfahrrechtliche Anmeldung als Anspruchsvoraussetzung für die…
…Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG sind für von der…
…Da im gegenständlichen Fall keine Heimerziehung vorliegt, der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch aber lediglich im Hinblick auf solche öffentliche Mittel, die ihrem Charakter nach eine "Sozialhilfe" darstellen (an das Unterschreiten einer bestimmten Einkunftshöhe gebundene "Hilfe zum Lebensunterhalt" nach § 9 des Steiermärkischen Behindertengesetzes), nicht gegeben ist, gebührt dem…
…Zypern verkauft. Die Mietkaufverträge zwischen der LeasingKG und der x Ltd. wurden am 02.01.06 unterschrieben. Die Rechnungen über den Mietkauf wurden am 13.02.2006 ausgestellt. Die Raten Jänner und Feber wurden nachverrechnet. Auf Basis dieser Feststellungen nahm das Finanzamt das Verfahren betreffend…
…1 lit.a FinStrG und Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Daraus ergibt sich jedenfalls ein wichtiger Hinweis…
…1 lit. a FinStrG nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Daraus ergibt sich jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention, da strafrelevante Verhalten wie…
…entgegen standen, ist zunächst auszuführen, dass in diesem Zusammenhang zwischen sog. Unwägbarkeiten (ds. das wirtschaftliche Ergebnis negativ beeinflussende unvorhersehbare Ereignisse, die nicht dem üblichen Wirtschaftsverlauf entsprechen) und gewöhnlichen Risiken zu unterscheiden ist, wie sie bei unternehmerischen Tätigkeiten typischerweise anfallen (vgl. Doralt, EStG-Kommentar, Band 1…
…Dies insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass sich eine Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer auf Grund der mit Argentinien und Brasilien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ergibt und diese Rückerstattung im Falle des Überschreitens der Veranlagungsgrenzen nur im Wege des Veranlagungsverfahrens erfolgen kann. Die Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen, BGBl…
Im übrigen wird auch im Falle eines - hier nicht gegebenen - Nebenerwerbs nicht schlechthin jede gewerbliche Tätigkeit bei Unterschreiten der in der LuF PauschVO für das Zusammentreffen von Nebenerwerb und Be- und/oder Verarbeitung genannten Grenzen zu einem land- und forstwirtschaftlichen Nebenerwerb, sondern muss darüber hinaus…
…57 mit Wirkung ab 5. Juni 2004) ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG werden Abgabenhinterziehungen…
…gem. § 147ff BAO statt, wobei u.a. folgende Feststellungen getroffen und im Betriebsprüfungsbericht sowie im Schriftsatz vom 9. Jänner 2009 ausführlich dargestellt wurden: Wegen Unterschreitens der Kleinunternehmergrenze i.H.v. 22.000 € (2006) bzw. 30.000 € (2007) habe der Bw. keine Umsatzsteuer abgeführt…
…in eventu die Geldstrafe im Sinne des § 23 Abs.4 FinStrG mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag festgesetzt werde. Eine Berufung der nebenbeteiligten H GmbH bzw. des Amtsbeauftragten liegen nicht vor. In der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungssenat brachte Dr…