…ATS 300.000,-- nicht übersteigen. Das einmalige Überschreiten der Umsatzgrenze um nicht mehr als 15% innerhalb eines Zeitraumes von fünf Kalenderjahren ist unbeachtlich. Nach dem eindeutigen Wortlaut der genannten Bestimmung ist nur das (einmalige) Überschreiten zu tolerieren. Überschritten kann eine Grenze jedoch nur dann werden…
…Berufung von einer hiezu nicht legitimierten Person eingebracht, so ist sie gemäß § 156 FinStrG mangels Aktivlegitimation als unzulässig zurückzuweisen. Dies gilt auch für eine vom Vorstand der Finanzstrafbehörde erster Instanz unterschriebene Berufung gegen ein von einem Spruchsenat gefälltes Erkenntnis, weil gemäß § 151 Abs. 1 lit…
…Einkommensverhältnisse auch ohne weitere Untersuchungen klar festgestellt werden, dass der Abzug als außergewöhnliche Belastung schon allein aufgrund des Unterschreitens des Selbstbehaltes nicht in Frage kommt. 3.2. Anwaltskosten Zudem sind Prozesskosten nur dann als zwangsläufig erwachsen anzusehen, wenn sie sich nicht als direkte oder indirekte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. NN in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des FA XYZ vom 30.4.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 3. März 2008 betreffend Umsatzsteuer 2006 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen. Sie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, Beschwerdeführerinweg, Wien, über die Beschwerde vom 13. September 2023 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Fachgruppe Gebühren, MA31, vom 4. September 2023 betreffend Wasser- und Abwassergebühren zur Kontonummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 15. Dezember 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 10. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 6 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch UGP Ullmann Geiler & Partner Rechtsanwälte, Maria-Theresien-Straße 17-19, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a des…
…Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 49 Abs…
…laut dem am 16. August 2005 eingereichten Fragebogen zur Betriebseröffnung mit der gewerblichen Tätigkeit der Beschuldigten am 4. August 2005 begonnen worden. Der Fragebogen wurde von der Steuerberaterin der Beschuldigten ausgefertigt und von letzterer unterschrieben (Fragebogen, Veranlagungsakt des Finanzamtes Salzburg-Stadt, StNr. 91/911/9792…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Innsbruck 6 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen 1. Herrn ***Bf2**, ***Bf2-Adr*** 2. die ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** beide vertreten durch 1A Steuerberatungs GmbH, Münchner Straße 26, 6130 Schwaz wegen der Finanzvergehen der Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1…
…Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der Finanzvergehen nicht dem Gericht obliegt. § 49 Abs…
…den Verfassungsgerichtshof zu erheben. Die Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt unterschrieben sein. Die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof muss - abgesehen von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen - von einem Rechtsanwalt oder einem Wirtschaftsprüfer unterschrieben sein. Gemäß § 292 BAO steht…
mündlichen Auskünfte an die Bw., die Übermittlung von Kopien der Bodenschätzungskarte am 25. September 2002, zahlreiche Vorhalteverfahren und in Bescheiden erfolgte Begründungen (vgl. Zurückweisungsbescheid vom 20. Dezember 2001, Bescheid betreffend Abweisung des Antrages auf Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2001 vom 10. Juli 2002, Bescheid betreffend…
6º aufweisen, ist bei beiden Betrieben insoweit kein Abschlag vorzunehmen (gewesen). Größe (Anzahl) der TrennstückeFür eine landwirtschaftliche Nutzfläche im Ausmaß von 2 ha ist als Mindestgröße eines Trennstückes 0,5 ha vorgesehen. Beim Betrieb der Bw. wirkt sich diese Position nicht aus. Beim Vergleichsbetrieb mit…
…Juni 2004, ist bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig ist, wenn besondere Gründe vorliegen. An besonderen Gründen im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG sind…
…Wirtschaftsgütern auf Absetzung von etwa 50% der Anschaffungskosten gerichtet gewesen, kann in Anbetracht des Gesamtbildes der Verhältnisse ein in Einzelfällen eingetretenes geringfügiges Unterschreiten dieses Wertes als unschädlich angesehen werden." Wie nun unter Punkt A dargestellt, erfolgte streitgegenständlich die Inbetriebnahme (kraftfahrrechtliche Anmeldung als Anspruchsvoraussetzung für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in Vertretung des Richters Dr. Georg Zarzi in der Finanzstrafsache gegen A. B., Wien, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Robert Igáli-Igálffy, Landstraßer Hauptstraße 34, 1030 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhehlerei in…
…Täters zu berücksichtigen. Abs. 4: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, ist die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Gemäß § 28a Abs. 2 FinStrG sind für von der…
…Da im gegenständlichen Fall keine Heimerziehung vorliegt, der zivilrechtliche Unterhaltsanspruch aber lediglich im Hinblick auf solche öffentliche Mittel, die ihrem Charakter nach eine "Sozialhilfe" darstellen (an das Unterschreiten einer bestimmten Einkunftshöhe gebundene "Hilfe zum Lebensunterhalt" nach § 9 des Steiermärkischen Behindertengesetzes), nicht gegeben ist, gebührt dem…