…1988 in Abzug zu bringen. Mit Eingabe vom 13. Juli 1998 legte der Bw. eine berichtigte Aufstellung über die von ihm erbrachten Unterhaltsleistungen an seine Kinder vor und wies darin eine Gesamtsumme in Höhe von S 811.291,-- aus. Der Bw. führte zudem ins Treffen…
…und nicht "war". Weiters darf ich festhalten, dass die Höhe der Unterhaltszahlungen an meine geschiedene Gattin die von Abs. 4 geforderten 10% (12% minus 2% für zwei - 1999 - minderjährige Kinder) deutlich übersteigt." Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei…
…v. 4.12.2001, B 2366/00). Der Bw. führt überdies verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer an und verweist auf obiges Erkenntnis welches die Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer hinsichtlich der Unterhaltszahlungen an Kinder, die im Ausland leben, beseitige. Grundsätzlich ist hier zu bemerken, dass…
…als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Nicht haushaltszugehörige Kinder in der Schweiz sollen betreffend der Abgeltungswirkung des Unterhaltsabsetzbetrages mit nicht haushaltszugehörigen Kindern in der EU/EWR gleichgestellt werden." Daraus geht klar hervor, dass im Jahr 2011 Unterhaltszahlungen an minderjährige Kinder in der Schweiz zur Hälfte als außergewöhnliche…
…den Alleinerzieherabsetzbetrag zu beantragen. Abgesehen davon wäre die Tatsache des Getrenntlebens sehr leicht durch den Nachweis der entsprechenden Unterhaltszahlungen an die Ehefrau und die Kinder nachweisbar gewesen. Des Weiteren sei vom 23.10.1987 bis zum 22.4.1999 bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz ein Pkw…
…für Unterhaltsleistungen an Kinder wurden eingeführt, nachdem der Verfassungsgerichtshof die Wortfolge "und gleichen Familienstandes" in § 34 Abs. 2 und Abs. 7 EStG 1988 wegen Verletzung des Gleichheitssatzes mit Erkenntnis vom 12.12.1991 G 290/91 aufgehoben hat. Davor konnten Unterhaltszahlungen an minderjährige Kinder nicht…
…der Gesellschaft an Kinder Zwangsläufigkeit von vornherein unterstellt. Dieser bei Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Kinder entwickelte Gedanke ist auch auf die Berücksichtigung der Aufwendungen für eine In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung zu übertragen. Im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können…
…G 451/97, geführt, in welchem über Unterhaltszahlungen an zwei Kinder, die bei der geschiedenen Ehefrau des Steuerpflichtigen lebten, abgesprochen wurde und auch hier ausgesprochen wurde, dass ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz der Abgeltung von Unterhaltskosten für den geschiedenen und unterhaltspflichtigen Elternteil aus denselben Gründen…
…Gesellschaft an Kinder Zwangsläufigkeit von vornherein unterstellt [hat]. Dieser bei Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an Kinder entwickelte Gedanke ist auch auf die Berücksichtigung der Aufwendungen für eine In-Vitro-Fertilisation als außergewöhnliche Belastung zu übertragen. Im Hinblick auf das öffentliche Interesse der Gesellschaft an Kindern können…
…2007, RV/0625-G/07). Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist festzuhalten, dass die Prüfung hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an haushaltszugehörige und nicht haushaltszugehörige Kinder im Inland nach der mit dem Familienpaket 2000, BGBl. I 79/1998 geschaffenen Rechtslage (mit den oben dargelegten Einschränkungen) zu…
…Belastung geltend gemachten Unterhaltszahlungen nicht berücksichtigt werden (vgl dazu auch die Erl v 29.6.2005)...". In den Erl v 29.6.2005 hatte das damals zuständige FA ausgeführt: "... dass die Anerkennung von 50% der Unterhaltsleistungen an im Ausland lebende haushaltszugehörige Kinder für in Österreich…
…Bw. war somit ausgeschlossen. Zuletzt führt der Bw. verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer an und verweist auf das Erkenntnis des VfGH vom 4.12.2001, B 2366/00 welches die Diskriminierung ausländischer Arbeitnehmer hinsichtlich der Unterhaltszahlungen an Kinder, die im Ausland leben, beseitige…
…jeweils ein Unterhaltsabsetzbetrag zuerkannt wurde, durch den grundsätzlich Unterhaltsleistungen für Kinder abgegolten werden. Gemäß § 34 Abs. 7 Zif. 4 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie beim Berechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen. Laufende Unterhaltszahlungen an Kinder sind demanch gemäß § 34 Abs…
…Ausgaben für Unterhaltszahlungen an Kinder und Ausgaben für den Hausbau getätigt habe. Besondere Einkommens- und Vermögenszuwächse habe der Zeuge damals nicht gehabt; ein Ansparen aus dem laufendem Einkommen sei nicht plausibel. Die Schätzungsbefugnis wird aus der fehlenden Aufklärung über die Verwendung der an die AG…
…Deutung spricht auch die Verfassungsbestimmung des § 34 Abs. 7 Z 5 EStG 1988, derzufolge Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, grundsätzlich weder im Wege von Absetzbeträgen noch im Wege einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen sind. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Strukturanpassungsgesetzes…
…vorliegenden Meldedaten geht hervor, dass die minderjährigen Kinder des Bw. mit ihrer Mutter zumindest noch im Jänner 2010 im gemeinsamen Haushalt des Bw. in Mazedonien gelebt haben. Der Bw. hat angegeben, dass er monatlich 100 € pro Kind an Unterhaltszahlungen geleistet hat. Im Vorigen wurde…
…Unterhaltsleistungen weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen sind (siehe Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer, § 34 Abs. 6 bis 8 EStG 1988, Rz 4). Der klare Wortlaut dieser Bestimmung schließt es aus, den laufenden Unterhalt an die volljährige Stieftochter als…
…Unterhaltszahlungen an mittellose Angehörige können demnach grundsätzlich nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung führen (vgl. Quantschnigg/Schuch, ESt-Handbuch, § 34, Tz 33). Im konkreten Fall ist zwar zivilrechtlich wohl die Regelung des § 140 ABGB heranzuziehen, wonach auch volljährige Kinder bei wieder wegfallender Selbsterhaltungsfähigkeit einen Anspruch auf…
…Die von meinem Klienten bezahlten Beträge dienen der Beseitigung der durch die Kriegsgeschehen verursachten Schäden, sowie der Unterhaltsleistungen der Eltern an deren Kinder (Heiratsgut). Der Vater meines Klienten ist durch die Kriegsereignisse unverschuldet in Not geraten. Eine Pension wird dem Vater vom serbischen Staat auf…
…dass sich für ihn außergewöhnliche Belastungen aufgrund der schulischen Ausbildung seiner Kinder im Ausland ergeben. Eine Liste mit den Unterhaltszahlungen an seine Kinder habe er zusätzlich angefügt. Außerdem habe er einen TR1/A5 Beleg angefügt, woraus hervorgeht, dass seine Kinder über keine eigenen Einkünfte verfügen…