…von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit dem bekämpften Bescheid setzte das Finanzamt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von S 127.798.- fest. Ausschlaggebend dafür war, dass eine Agrargemeinschaft, an der die Bw. als Eigentümerin einer Stammsitzliegenschaft Anteile…
…Veräußerer Anteile unentgeltlich erworben, tritt die Steuerpflicht auch dann ein, wenn der Veräußerer zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. Abs. 2 leg.cit. bestimmt: Als Veräußerung gelten auch 1. der Untergang von Anteilen auf…
…Anteilen er mit 99% beteiligt war. Über die Berufung wurde erwogen: § 31 EStG 1988 reglementiert die als sonstige Einkünfte zu erfassenden Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteiles an einer Körperschaft, wozu gem. Abs. 2 Z 1 dieser Gesetzesstelle als Veräußerung auch der Untergang von Anteilen…
…Denn als Veräußerung im Sinne dieser Bestimmung gelten auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung. Die vom Finanzamt vorgebrachte Info des BMF vom 12.8.2012 betreffend "Kapitalerhöhung im Zusammenhang…
…Hat der Veräußerer Anteile unentgeltlich erworben, tritt die Steuerpflicht auch dann ein, wenn der Veräußerer zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. (2) Als Veräußerung gelten auch 1. der Untergang von Anteilen auf Grund der…
…auch 1. Der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß der Beteiligung und 2. Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Anteiles iSd Abs. 1…
…auch 1. Der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß der Beteiligung und 2. Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Anteiles iSd Abs. 1…
…wird." Tatbestandsvoraussetzung der Befreiungsbestimmung nach § 15a ErbStG sind bestimmte objektive und subjektive Voraussetzungen. In objektiver Hinsicht erstreckt sich die Befreiung nur auf den Übergang von Vermögen eines inländischen (Teil)Betriebes, der der Erzielung land- und forstwirtschaftlicher, selbständiger oder gewerblicher Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes dient…
…letzten fünf Jahre zu mehr als 10 % beteiligt war. Nach Abs 2 Z 1 dieser Bestimmung gelten als Veräußerung auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß der Beteiligung. Nach Abs 3 dieser…
…ihre Anteile gemeinsam mit dem Wohnungseigentum am Reihenhaus 2 verbunden. Da Herr GG ohne letztwillige Verfügung verstorben ist, trat die gesetzliche Erbfolge ein und waren Frau PG zu 1/3 und die minderjährige Tochter LG zu 2/3 zu Erben berufen. Durch die von den…
…€ € € € € € € € € Begründung: Darlehen konnte nur mit 8/9 Anteilen in Abzug gebracht werden. Steuerkonto beim FA Bruck, Eisenstadt, Oberwart weißt eine Steuerschuld von € 4.023,43 auf." In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde vorgebracht…
…Abs. 2 Z 1 KVG würden Geschäfte, die das Einbringen von Wertpapieren in eine Kapitalgesellschaft zum Gegenstand haben, als Anschaffungsgeschäfte gelten. Zu den Wertpapieren iSd § 19 Abs. 2 KVG zählen auch die Anteile der Kommanditisten als Dividendenwerte (vgl. Einführungserlass des BMF zum KVG idF BGBl…
…die Erben nach D=D.F. zuerst die im angefochtenen Bescheid erwähnten Miteigentumsanteile (Bruchteile von mit Wohnungseigentum untrennbar verbundenen Mindestanteilen) unentgeltlich von Todes wegen erworben haben, um diese Anteile in einem weiteren Schritt (unter Vorbehalt bestimmter Rechte) in eine KEG einzulegen, an der die Erben nach…
…dem Kauf von Anteilen an Körperschaften mit Verlusten zum Zweck der nachfolgenden Umwandlung entgegen zu treten, wobei diese Bestimmung weit über die Bestimmungen des § 4 Z 1 lit. a UmgrStG und des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG hinausgehe. Der Untergang der "Altverluste" trete nämlich…
…für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Tausch von Anteilen an der I-gmbH gegen Aktien der RL. gegründet und sei im Rahmen des § 31 EStG erfolgt. Dieser Umstand sei vom Bw. nicht erklärt worden, weil aus seiner Sicht keine Einkünfte vorlägen. Von den Vertretern des Bw…
…dem Kauf von Anteilen an Körperschaften mit Verlusten zum Zweck der nachfolgenden Umwandlung entgegen zu treten, wobei diese Bestimmung weit über die Bestimmungen des § 4 Z 1 lit. a UmgrStG und des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG hinausgehe. Der Untergang der " Altverluste" trete nämlich…
…zu kürzen. Die Steuerneutralität der Beteiligung gilt nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen nicht: 1. Der Steuerpflichtige erklärt bei Abgabe der Körperschaftsteuererklärung für das Jahr der Anschaffung einer internationalen Schachtelbeteiligung oder des Entstehens einer internationalen Schachtelbeteiligung durch die zusätzliche Anschaffung von Anteilen, dass Gewinne, Verluste und…
…eintreten, wie etwa die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Nachlasses vor der Einantwortung oder das Entstehen von Versicherungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Untergang von Nachlassgegenständen berühren diesen Grundsatz nicht. Wenn mehrere Personen Erben sind, so erben sie nach den Grundsätzen des Zivilrechtes ideelle Anteile am Nachlassvermögen…
…eintreten, wie etwa die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Nachlasses vor der Einantwortung oder das Entstehen von Versicherungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Untergang von Nachlassgegenständen berühren diesen Grundsatz nicht. Wenn mehrere Personen Erben sind, so erben sie nach den Grundsätzen des Zivilrechtes ideelle Anteile am Nachlassvermögen…
…dem Kauf von Anteilen an Körperschaften mit Verlusten zum Zweck der nachfolgenden Umwandlung entgegen zu treten, wobei diese Bestimmung weit über die Bestimmungen des § 4 Z 1 lit. a UmgrStG und des § 8 Abs. 4 Z 2 KStG hinausgehe. Der Untergang der " Altverluste" trete nämlich…