…von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Mit dem bekämpften Bescheid setzte das Finanzamt Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft von S 127.798.- fest. Ausschlaggebend dafür war, dass eine Agrargemeinschaft, an der die Bw. als Eigentümerin einer Stammsitzliegenschaft Anteile…
…4 EStG 1988 gilt auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung (§ 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988). Erfasst wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben und den Anschaffungskosten der Anteile (…
…Tatbeständen auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung (§ 27 Abs. 6 lit. 2 EStG 1988). Die Herabsetzung des Nennkapitals einer Kapitalgesellschaft ist keine anteilige Veräußerung der Anteile an der Kapitalgesellschaft…
…Veräußerer Anteile unentgeltlich erworben, tritt die Steuerpflicht auch dann ein, wenn der Veräußerer zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. Abs. 2 leg.cit. bestimmt: Als Veräußerung gelten auch 1. der Untergang von Anteilen auf…
… 31 Abs. 1 auch 1. der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig von Ausmaß der Beteiligung und 2. Umstände, die zum Verlust des Besteuerungsrechtes der Republik Österreich im Verhältnis zu anderen Staaten hinsichtlich eines Anteils…
…Mit ... 5.2010 - also innerhalb von 10 Jahren ab Einbringungsstichtag - wurde die AG im Firmenbuch gelöscht. Gem. § 31 Abs. 2 EStG 1988 ist der Untergang von Anteilen aufgrund der Auflösung oder Beendigung einer Körperschaft einer Veräußerung gleichzustellen. Die Höhe der Einkünfte ergibt sich aus der…
… 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung eine Veräußerung von Kapitalvermögen darstellt. Die Verteilung des Abwicklungserlöses löst bei den Anteilsinhabern daher immer dann eine…
…Anteilen er mit 99% beteiligt war. Über die Berufung wurde erwogen: § 31 EStG 1988 reglementiert die als sonstige Einkünfte zu erfassenden Einkünfte aus der Veräußerung eines Anteiles an einer Körperschaft, wozu gem. Abs. 2 Z 1 dieser Gesetzesstelle als Veräußerung auch der Untergang von Anteilen…
…über die Liquidationsbesteuerung zur Anwendung: Werden die Anteile der übertragenden Körperschaft im Privatvermögen einer natürlichen Person oder einer Körperschaft gehalten, liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen vor, weil nach § 27 Abs. 6 Z 3 EStG 1988 der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung oder Beendigung einer…
…die Konkursaufhebung nach Schlussverteilung mitgeteilt wurde. Gemäß § 31 Abs 2 EStG idF StRefG 1993 gilt der Untergang von Anteilen aufgrund einer Liquidation (Auflösung) oder die Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Beteiligungsausmaß als Veräußerung und führt somit zu einer Besteuerung nach § 31 EStG…
…Als Veräußerung würde gemäß § 31 Abs. 2 Z 1 leg.cit. auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte, und zwar unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung, gelten. Für Kapitalanlagen, die vor dem 1.1.2011 angeschafft…
…mindestens einem Prozent beteiligt war (§ 31 Abs 1 EStG). Als Veräußerung gilt auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung (§ 31 Abs 2 EStG). Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem…
…Denn als Veräußerung im Sinne dieser Bestimmung gelten auch der Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung. Die vom Finanzamt vorgebrachte Info des BMF vom 12.8.2012 betreffend "Kapitalerhöhung im Zusammenhang…
…Körperschaft 2.11.2.1. Einkommen(Körperschaft)steuer Rz 636: Bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an der umgewandelten Gesellschaft gilt nach § 27 Abs. 6 Z 23 EStG 1988 der Untergang von Anteilen aufgrund der (umwandlungsbedingten) Beendigung der Körperschaft für sämtliche Beteiligte, unabhängig vom Ausmaß ihrer…
…1988 bestehe, sei schlichtweg falsch. Es sei gesetzlich eindeutig geregelt, dass der Untergang von Anteilen aufgrund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft gemäß § 93 Abs 2 Z 2 EStG 1988 iVm § 27 Abs 3 und 6 EStG 1988 dem KESt-Abzug unterliege. Dem KESt…
…erlassenen Einkommensteuerbescheid 2021 vom 30.08.2022 gemäß § 299 BAO auf und erließ gleichzeitig einen (neuen) Einkommensteuerbescheid 2021, in dem die Einkünfte aus dem Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung bzw. Beendigung der M.GmbH als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 27 Abs…
…aus der Überlassung von Kapital im Sinne von Abs. 2 sind (einschließlich Nullkuponanleihen). § 27 Abs. 6 Z 3 EStG 1988 idF BGBl I Nr. 163/2015 bestimmt folgendes: Als Veräußerung im Sinne der Abs. 3 und 4 gelten auch: Der Untergang von Anteilen auf Grund…
…Untergang von Anteilen auf Grund der Auflösung (Liquidation) oder Beendigung einer Körperschaft für sämtliche Beteiligte unabhängig vom Ausmaß ihrer Beteiligung. 3. Die Veräußerung von Dividendenscheinen, Zinsscheinen und sonstigen Ansprüchen, wenn die dazugehörigen Wirtschaftsgüter nicht mitveräußert werden. 4. Der Zufluss anteiliger Einkünfte aus der Überlassung von…
…Liquidationszeitraum zu vermeiden. (vgl KStR, Tz 632) Bei im Privatvermögen gehaltenen Anteilen an der umgewandelten Gesellschaft gilt nach § 27 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 der Untergang von Anteilen aufgrund der (umwandlungsbedingten) Beendigung der Körperschaft als Veräußerung im Sinne des § 27 Abs. 3 EStG 1988…
…Hat der Veräußerer Anteile unentgeltlich erworben, tritt die Steuerpflicht auch dann ein, wenn der Veräußerer zwar nicht selbst, aber der Rechtsvorgänger innerhalb der letzten fünf Jahre zu mindestens einem Prozent beteiligt war. (2) Als Veräußerung gelten auch 1. der Untergang von Anteilen auf Grund der…