…Damit verkennen die Bw ihrerseits Wesen und Wirkung von die Bemessungsverjährung unterbrechenden behördlichen Schritten. Diese müssen, um Unterbrechungswirkung zu haben, von der sachlich zuständigen Abgabenbehörde durchgeführt werden, nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein und die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches zum Gegenstand haben…
…29.3.2007, 2005/16/0095, darauf hin, dass einem Bescheid betreffend die Abweisung eines Stundungsansuchens Unterbrechungswirkung (nur) hinsichtlich jenes Abgabenanspruches zukommt, der mit der Abweisung durchgesetzt werden soll. In Deutschland wird die Unterbrechung der Verjährung im § 231 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Im Unterschied zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. T., vom 19.10.2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15.9.2009 betreffend Einstellung der Vollstreckung gemäß § 12 AbgEO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…der Hauptschuldnerin somit noch nicht verjährt. Im Hinblick auf den Grundsatz, dass sich die Wirkung einer Unterbrechung nicht auf eine bestimmte Person, sondern auf den Anspruch selbst bezieht, erstreckte sich diese Unterbrechungswirkung nach § 9 Abs. 1 KO auch auf den haftenden Bw. (vgl. VwGH 29…
…0103) ist der angefochtene Bescheid nach seinem materiellen Gehalt einer Deutung als Abrechnungsbescheid im Sinne des § 216 BAO zugänglich. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.2.2003, 2002/13/0223) genügt es für die Unterbrechungswirkung einer Amtshandlung im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO…
…hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 1980 bis 1984 Berufungsverfahren anhängig gewesen sind. Nach Ergehen rechtskräftiger Bescheide im Jahre 1992 habe es vom 15. April 1992 bis 8. März 2001 wiederholt Vollstreckungsmaßnahmen mit Unterbrechungswirkung gegeben. Am 4. April 2002 sei der Akt an das Finanzamt K. abgetreten worden…
…Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Bescheiden kommt Unterbrechungswirkung zu, wenn sie bekannt gegeben wurden. Gemäß § 238 Abs. 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach…
…Kommentar², § 209 Tz. 32). Umso mehr muss auch eine Anmeldung von Abgaben im Konkursverfahren eine Unterberechungswirkung haben, zumal die Anmeldung eine Verfahrenshandlung ist, mit der der Konkursgläubiger einen bestimmten Leistungsanspruch zwecks Befriedigung aus der Konkursmasse geltend macht (vgl. Konecny in Konecny/Schubert, KO § 102 Tz…
…belangte Behörde zur erstinstanzlichen Geltendmachung des Abgabenanspruches nach dem zitierten Gebührentatbestand sachlich nicht zuständig war, kam den genannten Amtshandlungen keine Unterbrechungswirkung zu und ist daher Verjährung eingetreten." Entsprechend diesem Erkenntnis war der Berufung somit antragsgemäß stattzugeben und der Bescheid aufzuheben. Wien, 2. April 2003  …
…201 und 202 BAO unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten sei, beginne die Verjährungsfrist neu zu laufen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genüge es für die Unterbrechungswirkung einer Amtshandlung im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO, dass sie nach außen in…
…und Aufhebung solcher Feststellungsbescheide. Jedoch seien Änderungen und Aufhebung von Abgabenbescheiden (somit nicht von Feststellungsbescheiden) grundsätzlich lediglich bis zum Ablauf der Verjährungsfrist zulässig. Mit dem AbgÄG 2004 käme jenen Amtshandlungen, die nach der früheren Rechtslage Unterbrechungswirkung gezeitigt hätten, nun bloße Verlängerungswirkung zu. Daher verlängerten Feststellungsbescheide…
…von 2.266,86 € rechtmäßig gewesen sei, weil der teilweisen Wiederaufnahme der Einbringung der Umsatzsteuer 1990 und 1991 aufgrund "sukzessiv erfolgter" Amtshandlungen mit Unterbrechungswirkung keine Einhebungsverjährung entgegengestanden sei. Weiters verwies das Finanzamt auf die Begründung des Abrechnungsbescheides vom 8.7.2008. Dort wurde ausgeführt…
…6/2009 im Betrag von 418,08 € rechtmäßig gewesen sei, weil der Wiederaufnahme der Einbringung der Umsatzsteuer 1990 aufgrund "sukzessiv erfolgter" Amtshandlungen mit Unterbrechungswirkung keine Einhebungsverjährung entgegengestanden sei. Weiters verwies das Finanzamt auf die Begründung des Abrechnungsbescheides vom 8.7.2008. Dort wurde ausgeführt…
…richtet sich der Rechtsbehelf der Beschwerde vom 27. Mai 2011. Begründend wurde ausgeführt, dass für eine Unterbrechungswirkung eine Amtshandlung gefordert werde, die nach außen in Erscheinung trete und erkennbar den Zweck verfolge, den Abgabenanspruch gegen die Abgabenschuldnerin durchzusetzen. Hierbei müsse es sich nicht zwingend um…
…". Der Inhalt dieses Schriftstückes sei der Berufungswerberin nicht bekannt, weshalb auch zu prüfen sei, ob diesem Schriftstück Unterbrechungswirkung zukomme. Der Eingabe angeschlossen waren die Teilnahmebedingungen am Gewinnspiel. Über die Berufung wurde erwogen: Eingangs ist darauf hinzuweisen, dass, wie auch in der Berufungsvorentscheidung klar ausgeführt ist…
… Ritz, BAO3, § 209 Tz 5 und 18). Dem Finanzamt ist daher beizupflichten, dass Prüfungsaufträgen grundsätzlich Unterbrechungswirkung zukommt. Dies dürfte auch für Prüfungsankündigungen im Sinne des § 148 Abs. 5 BAO gelten, jedenfalls dann, wenn sie in einem entsprechend engen zeitlichen und konkreten sachlichen Zusammenhang zu einer…
…Abgabenbehörde unternommene, nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen. Die Amtshandlung müsse, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein. Das Zusenden des Betriebsprüfungsberichtes sei somit eine derartige Handlung gewesen. Dass eine derartige schriftliche Erledigung den Empfänger nicht erreicht habe, sei dem…
…hatte, keinesfalls aber die Gewerbesteuerpflicht des Besagten. Anfragen, Vorhalte, Einvernahmen, Besprechungen u.ä. kommt aber nur hinsichtlich jener Abgaben Unterbrechungswirkung zu, auf die konkret Bezug genommen wird (vgl. VwGH vom 18. November 1982, 82/16/0079). Das Betriebsprüfungsverfahren hat auch keinen Nachweis dafür erbracht, dass…
…ausdrücklich nur auf gesellschaftssteuerbare Tatbestände ab dem Zeitraum 1993. Die Frage nach gebührenrechtlichen Tatbeständen wurde nur ganz allgemein und ohne jegliche Konkretisierung für einen bestimmten Vorgang gestellt. Dieser routinemäßigen Anfrage kam somit nach dem Oben gesagten keine Unterbrechungswirkung zu. Die Verjährung ist daher eingetreten. Der…
…Geltendmachung des Abgabenanspruches oder Feststellung des Abgabepflichtigen von der Abgabenbehörde unternommene nach außen erkennbare Amtshandlung unterbrochen werde. Damit einer Amtshandlung Unterbrechungswirkung zukomme, müsse sie nach außen wirksam und einwandfrei erkennbar sein. Verjährungsunterbrechend seien auch Amtshilfeersuchen wie z.B. Anfragen an das Bezirksgericht. Ruth M.M…