…Damit verkennen die Bw ihrerseits Wesen und Wirkung von die Bemessungsverjährung unterbrechenden behördlichen Schritten. Diese müssen, um Unterbrechungswirkung zu haben, von der sachlich zuständigen Abgabenbehörde durchgeführt werden, nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein und die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches zum Gegenstand haben…
…29.3.2007, 2005/16/0095, darauf hin, dass einem Bescheid betreffend die Abweisung eines Stundungsansuchens Unterbrechungswirkung (nur) hinsichtlich jenes Abgabenanspruches zukommt, der mit der Abweisung durchgesetzt werden soll. In Deutschland wird die Unterbrechung der Verjährung im § 231 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Im Unterschied zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. T., vom 19.10.2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15.9.2009 betreffend Einstellung der Vollstreckung gemäß § 12 AbgEO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…der Hauptschuldnerin somit noch nicht verjährt. Im Hinblick auf den Grundsatz, dass sich die Wirkung einer Unterbrechung nicht auf eine bestimmte Person, sondern auf den Anspruch selbst bezieht, erstreckte sich diese Unterbrechungswirkung nach § 9 Abs. 1 KO auch auf den haftenden Bw. (vgl. VwGH 29…
…0103) ist der angefochtene Bescheid nach seinem materiellen Gehalt einer Deutung als Abrechnungsbescheid im Sinne des § 216 BAO zugänglich. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 26.2.2003, 2002/13/0223) genügt es für die Unterbrechungswirkung einer Amtshandlung im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO…
…hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide 1980 bis 1984 Berufungsverfahren anhängig gewesen sind. Nach Ergehen rechtskräftiger Bescheide im Jahre 1992 habe es vom 15. April 1992 bis 8. März 2001 wiederholt Vollstreckungsmaßnahmen mit Unterbrechungswirkung gegeben. Am 4. April 2002 sei der Akt an das Finanzamt K. abgetreten worden…
…Kalenderjahres, in welchem die Abgabe fällig geworden ist, keinesfalls jedoch früher als das Recht zur Festsetzung der Abgabe. Bescheiden kommt Unterbrechungswirkung zu, wenn sie bekannt gegeben wurden. Gemäß § 238 Abs. 2 BAO wird die Verjährung fälliger Abgaben durch jede zur Durchsetzung des Anspruches unternommene, nach…
…Kommentar², § 209 Tz. 32). Umso mehr muss auch eine Anmeldung von Abgaben im Konkursverfahren eine Unterberechungswirkung haben, zumal die Anmeldung eine Verfahrenshandlung ist, mit der der Konkursgläubiger einen bestimmten Leistungsanspruch zwecks Befriedigung aus der Konkursmasse geltend macht (vgl. Konecny in Konecny/Schubert, KO § 102 Tz…
…belangte Behörde zur erstinstanzlichen Geltendmachung des Abgabenanspruches nach dem zitierten Gebührentatbestand sachlich nicht zuständig war, kam den genannten Amtshandlungen keine Unterbrechungswirkung zu und ist daher Verjährung eingetreten." Entsprechend diesem Erkenntnis war der Berufung somit antragsgemäß stattzugeben und der Bescheid aufzuheben. Wien, 2. April 2003  …
…wäre, je nach Bedarf ex post als Verlängerungshandlung für alle denkbaren Abgabenansprüche herangezogen werden könnte. Die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zeigt jedoch, dass allgemeinen Anfragen ohne Bezug auf einen konkreten Abgabentatbestand keine Unterbrechungswirkung iSd § 209 Abs 1 BAO zukommt (vgl VwGH vom 7. September 2006, 2006…
…zur maßgebenden Rechtslage sei eine nach außen in Erscheinung tretende Amtshandlung eine im Außenbereich wahrnehmbare behördliche Maßnahme, die auf die Geltendmachung eines Abgabenanspruches ausgerichtet sei. Die Amtshandlung müsse, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen einwandfrei erkennbar sein. Abgabenbehördliche Prüfungen seien Amtshandlungen, die die Verjährungsfristen verlängern…
…dann, wenn es in der Folge zu einer Aufhebung dieser Bescheide kommt (VwGH E2009/15/0203). Die Amtshandlung muss, um Unterbrechungswirkung zu haben, nach außen wirksam und einwandfrei nach außen erkennbar sein (VwGH E2007/16/0022). So wird die Verjährungsfrist beispielsweise durch erstinstanzliche Bescheide, Berufungsvorentscheidungen…
…Jahr 2009 gesetzten Unterbrechungshandlungen berührten in keiner Weise die Abgabenansprüche der Jahre 2003 und 2004. Gemäß geltender Rechtsprechung hätten sich die Handlungen der Abgabenbehörde auf eine bestimmte Abgabenart und einen bestimmten Abgabenzeitraum zu beziehen, um Unterbrechungswirkung zu entfalten (vgl. z.B. VwGH 23.5.1991…
…Jahr 2009 gesetzten Unterbrechungshandlungen berührten in keiner Weise die Abgabenansprüche der Jahre 2003 und 2004. Gemäß geltender Rechtsprechung hätten sich die Handlungen der Abgabenbehörde auf eine bestimmte Abgabenart und einen bestimmten Abgabenzeitraum zu beziehen, um Unterbrechungswirkung zu entfalten (vgl. z.B. VwGH 23.5.1991…
…Jahr 2009 gesetzten Unterbrechungshandlungen berührten in keiner Weise die Abgabenansprüche der Jahre 2003 und 2004. Gemäß geltender Rechtsprechung hätten sich die Handlungen der Abgabenbehörde auf eine bestimmte Abgabenart und einen bestimmten Abgabenzeitraum zu beziehen, um Unterbrechungswirkung zu entfalten (vgl. z.B. VwGH 23.5.1991…
…die geeignet gewesen wäre, die Vollstreckungsverjährung zu unterbrechen. Die getätigten ZMR-Abfragen könnten mangels Erkennbarkeit nach außen keine Unterbrechungswirkung entfalten. Das Finanzamt wies die Einwendungen mit Bescheid vom 6. Juli 2015 ab. Den Abfragen beim Zentralgen Melderegister und der Abfrage in der Datenbank des Hauptverbandes…
…Die vom Finanzamt Gmunden Vöcklabruck durchgeführte Prüfung der Lohnabgaben beim Verein Y entfaltete keine Unterbrechungswirkung hinsichtlich der Einkommensteuer. Der erlassene neue Sachbescheid sei auch mit Verfahrensmängeln behaftet. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sei die Abgabenhörde bei der Veranlagung nicht an die Feststellungen im Lohnsteuerverfahren gebunden…
…sich bei der befragten Person nicht um den Abgabepflichtigen handle. Maßnahmen, die nur innerhalb der Behörde erkennbar seien, hätten keine Unterbrechungswirkung. Als Reaktion auf die eingebrachten elektronischen Steuererklärungen sei von Amts wegen ein elektronisches Schreiben u. a. mit folgendem Text übermittelt worden: „Die oben angeführte…
…2. 2012, RV/0008-I/10 - die Ansicht, einer Abfrage in der Datenbank des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger zur Feststellung eines Dienstgebers des Bw komme Unterbrechungswirkung zu. UFS vom 4. 1. 2011, RV/0487-G/10 Vergleichsweise ausführlich mit der Frage der Außenwirkung einer Anfrage (nicht…
…201 und 202 BAO unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten sei, beginne die Verjährungsfrist neu zu laufen. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes genüge es für die Unterbrechungswirkung einer Amtshandlung im Sinne des § 238 Abs. 2 BAO, dass sie nach außen in…