…Unterbrechung bewirkt (in diesem Sinne auch das die Weiterzahlung einer Waisenpension nach dem GSPVG betreffende U des OLG Wien v 19.10.1972, AZ 20 R 151/72, JBl 1973, S 539). Daran vermag auch ein allfälliges während des Präsenz- bzw Zivildienstes möglich gewesenes Studium…
…der Unterbrechung des Studiums der r und über den Studienwechsel zu o unterrichtet wurde. Es sei also der Studierenden gar nicht möglich, eine Prüfung im dritten Semester r abzulegen, denn das dritte Semester ist erst im Oktober 2007 wieder aufgenommen worden. Dass bei einem Wiedereinstieg…
…sich zu inskribieren, mangels Inskription dann auch keine Familienbeihilfe bezogen werden könnte (und zudem noch der Versicherungsschutz entfiele). Im Übrigen wäre die offenbare Auslegung der belangten Behörde, wonach auch für Zeiten krankheitsbedingter Unterbrechung eines Studiums Studiengebühren zu zahlen sind, also Gebühren für Leistungen, die wegen…
…der Rechtsprechung dargestellt - zu orientieren hat, darüber hinaus aber auch die für behinderte Kinder mit einem Studium verbundenen Schwierigkeiten zu berücksichtigen sind. Dabei hatte der Gesetzgeber wohl auch häufigere Unterbrechungen der Berufsausbildung etwa wegen Krankheit im Auge. Knüpft der Gesetzgeber aber schon bei der Beurteilung…
…aus, dass ihre Tochter weiterhin ein Studium an einer in § 3 Studienförderungsgesetz genannten Einrichtung besuche. Während dieser Ausbildung sei jedoch B. schwer erkrankt, wodurch sie für den Zeitraum WS 2008 und SS 2009 ihr Studium unterbrechen musste. Diese Unterbrechung habe jedoch nicht dazu geführt, dass…
…fristgerecht einen Vorlageantrag, den sie mit Schreiben vom 18. Mai 2010 wie folgt ergänzte: "Die Behörde vertritt den Standpunkt, grundsätzlich seien nur fortgemeldete (inskribierte) Semester als Berufsausbildung im Sinn des § 2 FLAG zu werten. Ob der Abschluss des Bachelor-Studiums als Studienabschluss oder -unterbrechung angesehen…
…Aufnahme eines Studiums im Sept. 2003 in einer Ausbildung befindet und diese mit Antritt des Zivildienstes im Februar 2004 weder vorzeitig abgebrochen oder beendet wurde. Er wurde von der Hochschule formell "für die Dauer des Zivildienstes beurlaubt", worin ebenso wie bei Krankheit keine Unterbrechung oder…
…den künstlerischen Durchbruch zu schaffen. Es kann daher keine Rede davon sein, dass der Bw das Studium in sicherer Erwartung eines besseren Fortkommens aufgenommen hat. Vielmehr erhellt aus der Tatsache, dass der Berufungsführer nebenbei ein Studium begonnen hat, dass er nicht alle seine Kenntnisse und…
…während des inländischen Studiums ein Auslandsstudium im Zeitraum von Februar bis Juni 2006 betrieben, was auch mehrmals durch geeignete Dokumente und Beweismittel nachgewiesen wurde. Da somit das Auslandsstudium mit über vier Monaten in das zweite Toleranzsemester (Sommersemester 2006) gefallen ist, lag eine Studienbehinderung im Sinne…
…der Zeitraum zwischen zB der Matura im Juni eines Jahres und dem frühest möglichen Beginn eines Studiums im Oktober desselben Jahres abgedeckt werden. Ziel dieser Bestimmung ist trotz des angestrebten Ziels der Budgetkonsolidierung, dass zwischen dem Abschluss einer Schulausbildung und der weiterführenden Ausbildung keine Lücke…
…Berufungswerberin bezog für ihren am xx geborenen Sohn S, der seit dem Wintersemester 2001/2002 das Studium der Internationalen Betriebswirtschaft an der Universität Wien betrieben hat, mit einer Unterbrechung von einem Semester bis Juli 2007 die Familienbeihilfe. Im Wintersemester 2005/2006 und Sommersemester 2006 studierte…
…dass ein ernsthaftes Bemühen zur Erlangung eines (dauerhaften) Arbeitsplatzes vorliegt, wenn sich die Tochter nach den eigenen Angaben des Berufungswerbers ein Jahr "Bedenkzeit" genommen hat und - durch die im Juli 2009 erfolgte "Inskription" evident - in absehbarer Zeit mit der Aufnahme eines Studiums zu rechnen ist. …
…b FLAG 1967 werde hinsichtlich eines Studienwechsels auf die Bestimmungen des § 17 Studienförderungsgesetz verwiesen. Nach § 17 Abs. 1 Z. 2 Studienförderungsgesetz liege ein günstiger Studienerfolg nicht vor, wenn der Studierende das Studium nach dem jeweils dritten fortgesetzt gemeldeten Semester (nach dem zweiten Ausbildungsjahr) gewechselt habe…
…legte diesem eine Kopie des Diplomprüfungszeugnisses der Universität Wien, aus der hervorgeht, dass diese den ersten Studienabschnitt am 30. Juni 2006 bestand, bei und führte begründend aus, dass ihre Tochter ihr Studium im Oktober 2001 nach Ablegung der Matura begonnen und ohne Unterbrechung fortgesetzt habe…
…2 Abs. 1 lit. b FLAG "jene in Semestern definierte Zeitspanne zu verstehen, die in den jeweiligen Studienvorschriften für die Absolvierung eines Studiums festgelegt sei (= gesetzliche Studiendauer). Die gegenteilige Ansicht der Behörde, dass der Anspruch auf Familienbeihilfe mit Februar 2002 endgültig geendet habe, finde…
…Da meine Tochter diesen leider nicht mit der erforderlichen Punktezahl bestand, inskribierte sie unmittelbar für das Sommersemester 06 als Alternative das Studium Gesundheits- und Pflegewissenschaft. Aus diesem Grund war automatisch eine Unterbrechung des Medizinstudiums gegeben, hätte sie auch den erforderlichen Aufnahmetest bereits im darauffolgenden Semester…
…Kein Hinweis auf präsuizidale Einengung oder Zwangssymptome. Diagnose: Multiple Sklerose Stellungnahme: Herr C kann eine Wegstrecke von etwa 300 bis 400 m aus eigener Kraft und ohne fremde Hilfe ohne Unterbrechung zurücklegen. Behelfe sind dabei nicht erforderlich oder zweckmäßig. Unter den beim üblichen Betrieb öffentlicher…
…dass der Sohn des Bw. ab 1.9.2010 den Zivildienst leistete. Dass die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes für den Gesetzgeber des FLAG eine Unterbrechung jeder Ausbildung des Kindes darstellt, wodurch während dieser Zeit der Anspruch auf Familienbeihilfe beseitigt wird, hat der Verwaltungsgerichtshof unter…
…nichtselbständig mit Unterbrechungen (Arbeitslosengeldbezug) nichtselbständig beschäftigt und ist lt. Sozialversicherungsdatenauszug seit dem 23.01.2008 gemäß § 16 ASVG bei der Sozialversicherung selbstversichert. Da das Bachelorstudium der st incl. Toleranzsemester höchstens 8 Semester Studienzeit (Ende des Zivildienstes 31.01.2002 und Aufnahme des Studiums am 26…
…bewirkt dabei eine Verlängerung der Studienzeit um ein Semester. Gemäß § 32 Abs.1 Universitäts-Studiengesetz ( BGBl I 1997/48), ab 1.1.2004 gemäß § 62 Abs.3 Universitätsgesetz 2002 (BGBl I 2002/120), erstreckt sich die Wirkung der Meldung der Fortsetzung des Studiums für ein…