…den Berufungsfall, so wäre es Sache der Berufungswerberin gewesen, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse - gegebenenfalls durch die Vorlage entsprechender Unterlagen - so eingehend offenzulegen, dass das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens an der Säumnis aus dem Grunde der Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung zumindest glaubhaft erschienen wäre. Mit dem…
…eines Fehlers, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begeht, zu werten ist (vgl. VwGH vom 22. November 1996, 95/17/0112). Im Allgemeinen wird bei Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung kein grobes Verschulden vorliegen (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung3, § 217 Tz 47, bzw. Ritz, SWK 2001, S…
…dass eine termingerechte Abgabenentrichtung mangels liquider Mittel unzumutbar gewesen sei, wäre es an ihm gelegen gewesen, seine wirtschaftlichen Verhältnisse so eingehend darzulegen, dass das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens an der Säumnis aus dem Grunde der Unmöglichkeit der Abgabenentrichtung zumindest glaubhaft erschienen wäre. Da der Bw…
…BAO daher ausgeschlossen (VwGH 20.9.1996, 94/17/0420). Im gegebenen Zusammenhang hat aber nicht die Behörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung, sondern der Geschäftsführer das Fehlen entsprechender Mittel zu beweisen (VwGH 26.6.2000, 95/117/0613; VwGH 28.5.2002, 99…
…gleichkäme, tritt Unbilligkeit der Abgabeneinhebung ein, nicht aber schon deshalb, weil es zu Einbußen an vermögenswerten Interessen kommt, die mit Abgabenleistungen allgemein verbunden sind. Eine (mögliche) Vermögensverschleuderung in Folge der Entrichtung der Abgaben sowie die Unmöglichkeit einer Ratenzahlung der aushaftenden Abgabenschuld hat die Bw. in…
…Mitverschulden der Abgabenbehörde an der verspäteten Abgabenentrichtung aufzuzeigen. Dem ist jedoch zu entgegnen, dass telefonische Auskunftserteilungen durch die offenkundige Gefahr des Auftretens von Missverständnissen sowie durch einen Mangel an Nachweisbarkeit gekennzeichnet sind (vgl. VwGH 27.1.2011, 2010/15/0159). Ein berufsmäßiger Parteienvertreter, der sich…
…die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung zum Zeitpunkt der Fälligkeit, und dass gegebenenfalls auch keine Vorsorge für die Entrichtung erkennbar anfallender Abgabenschuldigkeiten getroffen werden konnte, deutlich offen zu legen (vgl. Ritz, BAO4, § 217, Rz. 47). Die Abgaben gelten zwar am Tag der nachweislichen Antragstellung als…
…die Unmöglichkeit der termingerechten Abgabenentrichtung wider die tatsächlichen Gegebenheiten mit bloß saisonalen Schwankungen begründet hat (Ritz, BAO², § 9 Tz. 14 mit Hinweis auf VwGH 24.10.1990, 90/13/0087). Ist wie im Berufungsfall erwiesen, dass bei der Gesellschaft im haftungsgegenständlichen Zeitraum noch liquide Mittel…
…dass das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens an der Säumnis aus dem Grunde der Unmöglichkeit bzw Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung zumindest glaubhaft erschienen wäre. Mit dem bloßen Hinweis auf die angespannte Liquiditätssituation sowie kurzfristige Liquiditätsengpässe hatte der Bw der Konkretisierungsobliegenheit weder in zeitlicher noch in sonstiger Hinsicht…
…dass das Nichtvorliegen eines groben Verschuldens an der Säumnis aus dem Grunde der Unmöglichkeit bzw. Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung zumindest glaubhaft erschienen wäre. Mit dem bloßen Hinweis auf einen akuten Liquiditätsengpass im November 2005 entsprach der Bw. der ihn treffenden Konkretisierungsobliegenheit ebensowenig wie mit dem Hinweis…
…Bei Versäumung von Zahlungsfristen verneinen Judikatur und Lehre (vgl. Ritz, SWK 2001, S 337 ff mwN) das Vorliegen eines groben Verschuldens beispielsweise bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung (z.B. bei Zahlungsunfähigkeit bzw. wenn liquide Mittel nur unter Vermögensverschleuderung erzielbar wären). Überdies aber auch dann…
…dass der Bf. - nachträglich - in seiner Beschwerde unter Hinweis auf seine wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse und damit (indirekt) die faktische Unmöglichkeit der Einhaltung der ihm rechtskräftig auferlegten Zahlungsverpflichtung bzw. damit auch ein mangelndes (grobes) Verschulden am Zahlungsverzug geltend macht, ist ein allerdings im Rahmen der…
…in der die betreffende Person noch Gesellschafter war (vgl. z. B. OGH 22.4.1999, 6 Ob 323/98p). Somit kann von einem Beweisnotstand aufgrund der Unmöglichkeit einer Beschaffung von Geschäftsunterlagen der GmbH auf legalem Weg keine Rede sein. Im Übrigen ist auf das Erkenntnis…
…und der im Haftungsbescheid aufscheinenden Summe von S 13,335.921,00 darzutun. Aus den Unterlagen des Bw. sei diese Differenz nicht nachvollziehbar. Auch sei das Vorbringen vom 20. November 1998 rechtlich nicht gewürdigt worden. Im Einzelnen seien die Gründe für die Unmöglichkeit der Steuerentrichtung…
…Viertel des Gesamtrückstandes, nachgefordert worden waren. Damit steht aber fest, dass die auf Grund der dargestellten Umstände zum Fälligkeitszeitpunkt wohl de facto zuzugestehende Unmöglichkeit der Entrichtung der Geldstrafe (in den erstinstanzlich zugestandenen Teilzahlungen) auf ein zumindest grobes Verschulden des Bf. zurückzuführen ist, sodass allein schon…
…die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel (VwGH 23.4.1998, 95/15/0145). Weil nämlich nur ein Vertreter jenen ausreichenden Einblick in die Gebarung des Vertretenen hat, der ihm entsprechende Behauptungen…
…dürfe die für die Aufrechterhaltung des Betriebes seiner Meinung nach notwendigen Zahlungen leisten und erst danach allfällig übrige Beträge für die Abgabenentrichtung verwenden. Damit benachteiligt er offenkundig bei der Verfügung über die vorhandenen Mittel bestimmte Gläubiger und verstößt gegen das Gleichbehandlungsgebot (VwGH 17.8.1998…
…selbstständige Tätigkeit unverändert weiter geführt. Dass der Bw. seine Einnahmen nicht nur vor der Abgabenbehörde, sondern auch vor dem Masseverwalter zu verschleiern trachtete und er sich dadurch der Abgabenentrichtung zu entziehen beabsichtigte, wird noch dadurch untermauert, dass er in der Rechtssache L GmbH gegen Dr…
…nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen hat, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel (VwGH 23.4.1998, 95/15/0145). Im Hinblick auf die unterlassene Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten zur…
…dazu Ritz, SWK 2001, S 337ff, sowie die dort angeführte Rechtsprechung) verneinen das Vorliegen eines groben Verschuldens an der Versäumung von Zahlungsfristen beispielsweise bei Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung (z.B. bei Zahlungsunfähigkeit bzw. wenn nur durch Verschleuderung von Vermögen liquide Mittel erzielbar wären). Weiters…