…dazu aus, dass diese auf Schätzungen der Einkommen für die Jahre 2000 und 2001 beruhten. Gegen die Schätzungen, die die in den Vorjahren erwirtschafteten steuerpflichtigen Einkommen um das fünf bis siebenfache überstiegen, habe der Bw. in Unkenntnis der Rechtslage nicht in geeigneter Form berufen. Die…
…erforderlich gewesen. Die Unkenntnis einer Verwaltungsvorschrift kann jedoch gemäß dem Erkenntnis des VwGH vom 9.12.1992, 91/13/0118, nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem diese Vorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben ist. Im gegenständlichen Fall kann…
…besonnener und einsichtiger Mensch in der Lage des Täters aufwenden würde, um die Gefahr einer Rechtsgutbeeinträchtigung zu erkennen und hintanzuhalten. Die Unkenntnis des Gesetzes kann nur dann als unverschuldet angesehen werden, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben…
…Dennoch hat der Bw. die Beschwerde beim VfGH (Schreiben vom 6. August 2008) selbst, d.h. ohne Rechtsanwalt eingebracht. Die Unkenntnis einer Verwaltungsvorschrift kann nur dann als unverschuldet angesehen werden kann, wenn jemandem die Verwaltungsvorschrift trotz Anwendung der nach seinen Verhältnissen erforderlichen Sorgfalt unbekannt geblieben…
…parteifähig war - nur durch gleichlautende Erklärungen aller Gesellschafter/Mitglieder aktiv handlungsfähig. Für solche gleichlautenden Erklärungen aller Gesellschafter/Mitglieder zum Zweck einer rechtsgeschäftlichen Bevollmächtigung oder einer elektronischen Einbringung der Einkünfte-Erklärung gibt es jedoch keine Anhaltspunkte. Deshalb stellt auch die elektronisch eingebrachte Einkünfte-"Erklärung" für das…
…ob aus Sicht des Erwerbers des Unternehmens ein Verschulden im Zusammenhang mit der eventuell fahrlässigen Unkenntnis der Verbindlichkeiten anzunehmen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Wird ein Unternehmen oder ein im Rahmen eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, so haftet der Erwerber gemäß …
…neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig ob diese späteren, rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung veranlasst oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden (VwGH vom 26.7.2000, 95/14/0094…
…für den Bw.. Wenn der Bw. numehr betreff seiner steuerlichen Verpflichtungen Unkenntnis vorbringt, so erscheint dies dem unabhängigen Finanzsenat auf Grund des o.a. als reine Schutzbehauptung, ist doch auch weiters eine derartige Naivität bzw. Unbekümmertheit hinsichtlich der jeden Einkommensbezieher treffenden steuerlichen Verpflichtungen im Hinblick…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 3 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…etwa neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob die späteren rechtlichen Erkenntnisse auf vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage beruhten. Das Hervorkommen von Rechtsirrtümern stellt daher keine neue Tatsache dar. Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen bietet die Möglichkeit…
…Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neuen Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen. Die nachteiligen Folgen einer früheren unzutreffenden Würdigung oder Wertung…
…Zeitpunkt der Übereignung nicht möglich gewesen wäre, die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Übereignerin zu kennen, da Herr B. vertraglich ausdrücklich erklärt hätte, dass die GmbH keine Abgabenschulden hätte, ist nicht geeignet, den Bw. zu exkulpieren, da nach der herrschenden Lehre (Ritz, BAO, 37) die Unkenntnis der…
…dass die Unkenntnis der Steuerpflicht auf einem entschuldbaren Irrtum beruhe. Wenn schon Steuerexperten die Verpflichtung zur Einbeziehung von Sattelaufliegern nicht erkennen, wie sollte dann die genaue Gesetzeskenntnis dem Bw. als nicht annähernd so versierte Person zumutbar sein? Zu den Argumenten, die den Vorwurf der objektiven…
…dass der Bf. auch im Jahre 1998 diesen Terminen zeitgerecht nachgekommen ist. Das Vorbringen des Bf., es sei ihm nicht bewusst gewesen, dass er sich durch die Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen strafbar machen würde sowie der Hinweis auf seine steuerrechtliche Unkenntnis auf Grund der Nichtinanspruchnahme der…
…das Ereignis der Unkenntnis der gesetzmäßig bewirkten Zustellung durch Nichtauffindung einer Hinterlegungsanzeige nicht glaubhaft gemacht hat, da eine Abholung des Schriftstückes beim Postamt 1125 Wien bei gleichzeitiger Unkenntnis von dessen Hinterlegung wohl nicht möglich ist. Nach den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung ist weder die Zustellung eines…
…Erforschung der Wahrheit bedeutet Ermittlung des tatsächlichen Sachverhaltes. Dieser Pflicht wird eine Abgabenbehörde jedenfalls dann zu entsprechen haben, wenn - wie im gegenständlichen Fall - der Abgabepflichtige in Anlehnung an die Lohnsteuerrichtlinien in erster Linie Rechtsansichten aus diesen wiedergibt, jedoch auf der Tatsachenebene in Unkenntnis deren rechtlicher…
…Gesellschaft ihren Sitz hat, entsprechend vertraut macht und diese kennt. Das behauptete Nichterkennen der Gebührenpflicht als Folge der Unkenntnis der einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Gebührengesetzes vermag den Geschäftsführer einer GmbH jedenfalls nicht zu exkulpieren (VwGH 10.10.1996, 94/15/0122, und die dort zitierten…
…die Frist zur Einreichung des Antrages auf Vergütung der Vorsteuer einzuhalten. Sie habe sich in Unkenntnis einer Rechtsvorschrift befunden, ohne dass ihr hier grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden könne, was einen Wiedereinsetzungsgrund nach einem Judikat des OGH darstelle. Dieser Antrag wurde mit der Begründung…
…in Bezug auf die rechtliche Beurteilung solcher Sachverhaltselemente - gleichgültig, ob diese späteren rechtlichen Erkenntnisse (neue Beurteilungskriterien) durch die Änderung der Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung oder nach vorhergehender Fehlbeurteilung oder Unkenntnis der Gesetzeslage eigenständig gewonnen werden - sind keine Tatsachen (VwGH vom 26.7.2000, 95/14/0094…
…Verwaltungsgerichtshofes entgegenzuhalten, wonach auch eine solche Unkenntnis den Geschäftsführer einer GmbH nicht zu exkulpieren vermag (VwGH 25.2.2010, 2009/16/0246). Für das Verschulden im Sinne des § 9 Abs. 1 BAO ist nicht maßgeblich, ob der Geschäftsführer seine Funktion tatsächlich ausgeübt hat, sondern ob…